Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

94 Drittes Kapitel. 
stehn gegen die Verletzung seiner.hier begründeten Rechte 
die völkerrechtlichen Mittel zu Gebote und eine einseitige 
Auslegung dieser Rechte, ebenso wie der aus der Einleitung 
fliessenden Pflichten kann ihm nicht aufgedrungen werden 2. 
Jene Vorschriften können aber auch in zweiter Alterna- 
tive den Inhalt des Verfassungsgesetzes eines Bundesstaates 
bilden. Alsdann sind die in der Einleitung festgestellten 
Rechte und Pflichten mit der verfassungsmässigen Stellung 
der Einzelstaaten in der Gesammtheit gegebene, sie sind ge- 
schützt durch die verfassungsmässigen Mittel und sie unter- 
liegen der Auslegung und Abänderung auf verfassungs- 
mässigem Wege. 
Man hat allerdings noch eine dritte Auffassung dahin ver- 
sucht3, dass die in der Einleitung begründeten vertrags- 
mässigen Rechte und Pflichten nur jedem einzelnen Staate für 
sich gegenüber dem Bunde als Gesammtheit zustünden. Allein 
geht man überhaupt von der Voraussetzung aus, dass die Ein- 
leitung einen Vertragsschluss enthält, dann ist es unmöglich 
die bestimmten Worte derselben: die Staatsregierungen 
„schliessen einen ewigen Bund“ dahin zu übersetzen: jeder 
einzelne Staat schliesst mit dem als geschlossen, als begründet 
bereits vorausgesetzten Bunde einen Vertrag über seine Mit- 
gliedschaft, über Anerkennung seines Territorialumfanges und 
über die zu verfolgenden Zwecke ab. Das ist eine Konjektur, 
die den Ausgangspunkt und zugleich die einzige Entschei- 
dungsquelle des Streites, den urkundlichen Text, vollkommen 
verflüchtigt. 
Hiernach entsteht selbst unter der Voraussetzung der dis- 
positiven Beschaffenheit des Einganges der norddeutschen 
Verfassung noch die weitere Frage: Ist der Eingang Vertrags- 
2 von Martitz, Betrachtungen über die Verfassung des norddeutschen 
Bundes pag. 6 ff. pag. 136 ff. G. Meyer, Grundzüge des norddeutschen 
Bundesrechtes pag. 46 ff. 
3G. Meyer, Staatsrechtliche Erörterungen pag. 56 ff. , insbesondere 
pag. 65.
	        
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