Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

N.

Nachberbstberichte,  s.  Herbstberichte.

Notarien.  Verpflichtung  und  Immamikulirung  der  in  den  neus  acqufrirtem  vermals  Bakrischem:  Distrikten
  befiudlichen,  25.  6

Nullitätenklage.  Wo  sie  angustellen  sen,  300.

O-Oberämter,

  Oberamtleute,  Oberbramte.  Subordlnations-Verhältnisse  derselben  gegen  die  Landobgke,
13.  15.  S.  7J.  Obliegenbeiten  in  Confcriprions-Pottzei-Marschsachen  2c.  73.  (§.  1.)  16.  (.  11.  f.)
In  Ansihung  der  Rechrepflege,  13.  .  2.  In  Bekreff  der  Pässe,  de#.  205.  140.  J.  5.  Vorschrift
  für  idr  Benehmen  in  Beziebung  auf  öffentliche  Sicherheir,  130.  Obliegenhcit  und  Verantwortlichkeit
  in  Berreff  der  Gefängnisse  und  der  Gefangenen,  „41.  343.  Befugnisse  bei  Erneanung
  der  Bürgermeisters-Magistrets=  und  Gerichtsstellen,  162.  Bestrafung  ibrer  Versehlungen
  in  der  Amtsführang,  Commissionen  gegen  dieselbe  und  Suspension,  161.  Nähere  Bestimmung
  ihres  Wirkungskrrises  in  peinlichen  und  Strafsachen,  237.  Diesfallsige  ausführliche.  In-»

  strakrion  für  dieselbe,  557.  f.  6

Oberamts-Aktuare.  Uniform  derselben,  16

Oberamts-Gerichte,  s.  Gerichte.

Ober-Finanz-Kammer,  s.  Finanz-Departemrnut.

Ober-Justig-Collegium,  f.Justiz-Departement.  #

Ober-Landes-Oekonomie-Gollegium.  Aufbhebung  desselben  und  Vertbeilung  dee  Geschsfte
unter  die  beiden  Sektionem  des  Commun-Admim'strations=  und  Commun-Rechnungswesen,
  161.  s.  Communen.

Ober-Regierung,  s.  Regierung.

P.

Pässe.  Vorschriften  dic  Reisepässe  betr.  105.  f.  140.  K  5.  149.  —  Fuͤr  Weibspersonen,  welche  im
Ausland  Dienste  suchen,  109.  Visirung  der  Pisse  derer,  die  nach  Balern  reisen,  oder  von  daher
kommen,  154.  Berstrafung  der  Conscriptionspflichtigen,  die  Pässe  verfälschen,  3#7.  Zu  einer
Wallfahrt  ins  Ausland  darf  kein  Paß  errheilt  werden,  368

Papler.  Ausgangs-Joll  von  demselben,  216.  6

Patronat-Rechte.  Die  des  akademischen  Senats  zu  Tübingen  hören  auf,  254.

Peinliche-Sachen,  f.  Criminal-Untersuchung  2c.

Personal-Freiheit.  Königl.  Unterthanen  die  von  eiren  vorigen  Regenten  Adels-Dekorationen  und
Verdienst-Medaillen  erhalten  haben,  genießen  solche,  261.  Jugl.  die  Militär=  Obcrärzte,  die  in
den  Civilstand  zurücktreten,  308.

Pferde.  Die  gemietheten  unterliegen  der  Hauderer-Ordnung  und  müssen  die.  Posttaren  bezahlen,  307.

Pflastergeld.  Ganze  Fuhren  mit  Früchten  ins  Kornhaus  zu  Sturtgart  sind  davon  befreir,  366

Pfründer.  Wie  künftig  bei  milden  Susstungen  die  Aufnahme  derselben  geschehen  müsse,  270.

Pis  Corpora.  Verlangter  Bericht  über  die  Verwaltungs-Kosten,  75.  Die  Administratto#m  derselben
wird  den  Cameral=  Verwaltern  unter  der  Oberanfsicht  des  Finanz-Depart.  übertragen,  170.

Polizei,  Polizei-Verordnungen.  Vorschrift  für  das  Benebmen  der  Kdnigl.  Landvögre:  und
Beamten,  in  Bezichung  auf  dffentliche  Sicherbeit,  139.  Die  Gefängnisse  und  Behandlung  derr
Gefangenen  betr.  41.  .  Die  Bestrasung  der  Vergehen  gegen  allgemeine  Landes  Polizei-Perordnung
  gehert  zum  Ressort  des  Departements  des  Innern,  16  11  Yolizeidienst  der  Gensda#men,
  193.  f.  Vechältnisse  der  Criminalräthe  in  Polizeisachen,  388.  Vergl.  Feuer-Polizei.