Berichtigungen —
wonach neben der Vorbildung auf der techn. Hoch-
schule in Stuttgart die Erstehung der J. und II.
Staatsprüfung im Berg-, Hütten- und Salinen-
es sowie ein zwischen beiden Prüfungen liegen-
r mind. 2jähr. prakt. Vorbereitungsdienst Vor-
aussetzung zur endgültigen Anstellung ist. Diese
beiden Prüfungen finden beim Bat statt. Es
nd jedoch Vorbereitungen zur Aenderung dieser
orschr. im Gang, wonach an Stelle der l. Prüf.
die Diplomprüf. techn. Hochschulen im B.-, Hütten-
und Salinenfach oder die l. Staatsprüf. für
Maschineningenieure treten soll. — Das schon seit
alter Zeit vorhandene staatl. Bergwerks-
eigentum wurde nach Inkrafttreten des B.
neu geregelt durch Bek. Min J. u. F. 19. 11. 74,
Rabl. 310. Hiedurch wurden den staatl. Salinen
22 Steinsalzfelder im Gesamtumf. von 42 Mill. am
und den Hüttenwerken 79 Eisenerzfelder im Ge-
samtumf. von 27 Mill. am hugeteilt. Hiezu kamen
in den 90er Jahren durch Verleihungen infolge
zahlreicher auf Kosten der Salinen ausgeführter
Bohrungen weitere 118 Steinsalzfelder im Ge-
samtumf. von 236 Mill. am. Neue Verleihungen
von 8 Erzfeldern im Umfang von zus. 6 Mill. am
an die staatl. Hüttenw. haben 1910 stattgefunden,
wie auch seit 1874 zahlr. an Private. Dennoch ist
von seiten der Privatindustrie bis jetzt noch keiner-
lei Versuch zur Ausbeutung der w. Eisenerzlager
gemacht worden, wogegen seit Anfang der 80er
Jahre der Privatbesitz an Steinsalzlagern durch
2 bedeut. Akt.-Gesellsch. (Verein chem. Fabriken in
Mannheim und Salzwerk Heilbronn) ausgebeutet
wird. Die Ausbeutung des staatl. Besitzes von
Steinsalzlagern geschieht durch die 4 Salinen:
Friedrichshall (bestehend aus dem in den Jahren
1896—1900 neu errichteten Steinsalzbergwerk bei
Kochendorf und der seit 1818 betriebenen Saline
bei Jagstfeld verbunden mit der noch weit älteren
Saline Clemenshall), Hall (in staatl. Besitz seit
1802), Wilhelmshall bei Rottweil (vom Staat neu
errichtet 1824) und Sulz a. N. (in staatl. Besitz seit
1735). Auf diesen 4 Werken werden zurzeit jährl.
etwa 180 000 Tonnen Steinsalz durch BBau (etwa
100 Bergleute) und etwa 30 000 Tonnen Kochsalz
durch Ausbeutung der Steinsalzl. und Versiedung
der gewonnenen Sole erzeugt, im ganzen einem
Verkaufswert von etwa 2,6 Mill. Mk. entspr. Hiebei
finden etwa 400 Arb. Beschäftigung. Das Grund-
kapital der Salinen steht zu rund 3 Mill. Mk.,
das Betriebskap. zu 1 Mill. Mk. zu Buch. Die
jährl. Ablieferung des Reinertrags zur Staats-
kasse ist für die Etatsperiode 18/14 auf je 630 000
Mark veranschlagt. Die Ausbeutung der staatl.
Eisenerzglager findet zurzeit nur in der Stuf-
erzgrube bei Wasseralfingen statt, die für den
dortigen Hochofen mit 45 Bergleuten jährl. etwa
12 000 Tonnen Erz im Wert von 80 000 “ fördert.
Der Wert der in den 6 staatl. Hüttenwerken:
Wasseralfingen (seit 1803 in staatl. Besitz), Königs=
bronn (seit 1598 in staatl. Besitz), Abtsgmünd (seit
1803 in staatl. Besitz), Friedrichstal bei Tuttlingen
(seit 1798 im Selbstbetrieb des Staats) und Wil-
helmshütte in Schussenried (1840 vom Staat er-
richtet) erzeugten Eisenwaren beträgt aber jährlich
131
5—6 Mill. Mk., und es find dabei 1500—1700 Arb.
beschäftigt, woraus sich ergibt, daß die Erzgewin-
nung bei den Hüttenw. eine untergeordnete Rolle
spielt. Der Schwerpunkt ders. liegt in der Her-
stellung von Gußwaren aller Art, Röhren für
Wasserleitungen, Hartwalzen für Papierfabriken,
Sensen u. a. landw. Werkzeugen aus Stahl,
OQualitätswalzeisen für Ziehereien und zahlr. Be-
darfsartikel (insbes. Weichen, Radsätze, Kuppe-
lungen) für die Eisenbahn. Das Grundtkapital der
Hüttenw. beläuft sich auf rund 3 Mill. und das Be-
triebskapital auf 4 Mill. Mk. Die Ablieferung aus
dem Reinertrag an die Staatskasse ist für die
Etatsjahre 1913/14 auf je 300 000 veranschlagt.
Klüpfel.
4b riichtigungen nach dem Prestzesetz s. Preß-
recht I.
Bertillon, Alphonse, Anthropologe und Chef des
Service de IIdentité Judiciaire bei der Polizei-
präfektur in Paris, ist der Begründer eines für
den pol. Erkennungsdienst bedeutsamen Systems
der Personenfeststellung durch Körpermessungen.
Das System (Bertillonage) beruht auf der
Beobachtung, daß der menschliche Körper von einem
gewissen Lebensalter an (etwa 20. Jahr) in seinen
Ausmessungen im wesentlichen unverändert bleibt
und daß die Maße bei verschiedenen Menschen nie
ganz gleich sind. Es besteht in der Vornahme ins
einzelne gehender Körpergliedmessungen, deren Er-
ebnis nebst einer eigenartigen, sehr genauen Be-
schreibung des Gemessenen (neuerdings unter teil-
weiser Mitbenutzung des Fingerabdruckverfahrens,
s. d.) in Meßkarten eingetragen wird; die Karten
werden dann in einer Weise gesammelt und ge-
ordnet, welche die sichere und rasche Auffindung
einer etwa bereits vorhandenen Karte nach einer
neu aufgenommenen gewährleistet. Die Körper-
messung nach B., deren Anwendung keinem recht-
lichen Bedenten unterliegt, s. Urteil in RESt.
Bd. 32 199, erfolgt in W. bei der K. Landes-
zentralstelle und ist zu beschränken auf: inter-
nationale Verbrecher, Personen, zu deren Fest-
stcllung bei einer außerdeutschen Beh. an-
gefragt werden muß, die zwar das Messungs-
verfahren, nicht aber das Fingerabdruckverf. selb-
ständig anwendet, und Personen, zu deren Fest-
stellung bei einem Erkennungsamt angefragt
werden muß, das sie vermutlich vor Einführung
des Fingerabdruckverfahrens behandelt hat, endlich
Personen, von denen keine Fingerabdrücke genom-
men werden können, § 10 V. Min Just. u. Min J.
11. 5. 14, Min # Abl. 265; Min Erl. 13. 5. 14,
Abl. 274; Min Just V. 12. 5. 14, Abl. 107.
Ziegele.
Berufsgenossenschaften s. Unfallversicherung
A III, B III.
Berufszählungen und Betriebszählungen. Nach-
dem die früheren Gewerbestatistiken des Zoll-
vereins sowie die versuchsw. mit der Volkszählung
vom 1. 12. 75 verbund. Berufs= und Gewötatistik
sich teils als veraltet, teils als ungenügend er-
wiesen hatten, gab die durch Kais. Botschaft vom
Nov. 1881 angekündigte Sozialversicherungsgesetz-
bung unmittelbare Veranlassung, zuverlassige
knterlegen über das gesamte Erwerbsleben im d.
Berufszählungen.