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Dampfb. eingeschränkt. Auch im gewöhnl. Sprach-
gebrauch pflegt man häufig den Begriff E. mit
der Dampfb. zu verbinden, während die mit an-
derer als Dampfkraft betriebenen B. als Pferdeb.,
elektr. B. usw. bezeichnet werden. Hienach besteht
noch keine völlige Klärung über den Begriff der
E. Da das Cnecht erst durch die eigentümliche
Natur und die große Bedeutung der mittels
Dampfkraft betriebenen, dem öff. Verkehr dienen-
den E. hervorgerufen wurde, so ist davon auszu-
ehen, daß es grundsätzlich in seinem gesamten
Inhalt auf diese Art von E. Anwendung findet,
während die übrigen Arten der E. i. d. R. nur
einzelnen eisenbahnrechtl. Vorschr. unterworfen
sind. Die EGesetzgebung wie der allg. Sprach-
gebrauch begreifen unter der E. nicht immer bloß
die Spurbahn, sondern häufig auch in übertragener
Bedeutung das Transportgeschäft selbst, das auf
der Spurb. betrieben wird, oder den Eigentümer
der E. und zwar teils die EVerwaltung in ihrer
Gesamtheit, teils auch deren einzelne Organe. So
sagt man: eine E. rentiert gut oder schlecht, und
meint dabei unter E. das betreffende Transport-
geschäft; ferner: man geht auf die E., um ein Gut
zur Beförderung aufzugeben, wobei man unter
E. die betr. EStation versteht; endlich: eine E.
gewährt Fahrpreisermäßigung, einer E. gehören
diese oder jene Grundstücke; dabei meint man den
EEigentümer, die EUerwaltung, die Firma. —
II. Arten. 1 Die Einteilung der E. läßt sich nach
den verschiedensten Gesichtspunkten durchführen.
Es sind zu unterscheiden: nach dem Verkehrszweck,
dem sie dienen: Bahnen für den öff. Verkehr und
für priv. Zwecke (Privatanschlußgleise, Industrieb.,
Erz-, Kohlen-, Salinen-, Militärb.); nach den für
die Erbauung maßgebenden Gründen: strategische
und kommerzielle E.; nach der Lage zu andern B.:
Anschluß-, Zweig-, Verbindungs-, Sackb., d. h. B.,
die in einem Endpunkt keinen Anschluß haben,
Nachbar-, Konkurrenz-, Parallelb.; nach den Eigen-
tumsverhältnissen: Staats-, Privat-, Reichs-, Lan-
des-, Kreis-, Bezirks-, Gemeindeb.; nach der be-
wegenden Kraft: Dampf-, elektrische, Pferdeb.:;
nach der baulichen Anlage: breitspurige, normal-
eurige, schmalspurige, ein-, zweigleisige B.;
ntergrund= (Tief-), Hoch-, Straßenb., Kunstb.,
d. h. solche, bei deren Anlage bes. techn. Schwierig-
keiten überwunden werden müssen; Adhäsionsb.,
d. h. solche, bei denen ausschl. die Adhäsion zwi-
schen Rad und Schienen benützt wird, im Gegensatz
zu Zahnradb.; nach der Verkehrsbedeutung: die
Einteilung der dem öff. Verkehr dienenden E. nach
ihrer Verkehrsbedeutung ist insofern bes. wich-
tig, als sie ermöglicht, für jede Art in bezug auf
Anlage, Betrieb und Verwaltung bes., ihren eigen-
tümlichen Bedürfnissen entspr. Grundsätze aufzu-
stellen. Hienach sind 3 Arten zu unterscheiden:
a) Hauptb. (Vollb., B. 1. Ordnung). Das sind B.
mit normaler Spurweite und einer Ausrüstung,
die alle Verkehrsgattungen bewältigen kann. Diese
B. haben die Mittelpunkte des wirtschaftl., polit.
und geistigen Lebens innerhalb des Landes unter-
einander und mit dem Ausl. zu verbinden, den
nationalen und intern. V. zu vermitteln. Sie sind
Eisenbahnen.
auf großen und schnellen V. eingerichtet und be-
dürfen deshalb eines bes. widerstandsfähigen
Unter= und Oberbaus und starker Lokomotiven.
Sie sind die wichtigsten V Mittel, gerade bei ihnen
sind die großartigsten Wirkungen der E. zutage ge-
treten. b) Nebenb. (B. 2. Ord., B. untergeordn.
Bedeutung, Sekundär-, Lokalb.). Es sind B., die
die einz. Landesteile mit dem Hauptbahnnetz ver-
binden. Ihre Hauptaufgabe ist somit die seitliche
Ergänzung der großen durchgehenden Schienen-
wege. Ihre ganze Ausrüstung ist einfacher ge-
halten als die der Hauptb., die Hüge haben eine ge-
ringere Geschwindigkeit, verkehren weniger häufig.
Oft ist sogar der unmittelbare Uebergang der Be-
triebsmittel auf die Hauptb. nicht ermöglicht, denn
ein Teil ist mit schmaler Spur gebaut. c) Kleinb.
(B. 3. Ord., Vizinal-, Tertiärb.) dienen vorwie-
gend dem Nachbarschafts V. Sie heißen so, teils
wegen der Kleinheit ihrer Anlage (Leichtigkeit der
Bauart und Betriebsmittel, schmale Spur), teils
wegen der Kleinheit des V., dem sie dienen. Die
Kleinb. sind die kleinen B. für das Land, aber für
die größeren und großen Städte ein VMittel 1.
und 2. Ordn. Ein bes. BKörper fehlt in der Regel,
die Schienen werden vielmehr meist auf den
Straßenkörper verlegt. Auf Kleinb. findet die
EnB., s. d., sowie das G. 18. 4. 43, betr. den
Bau von E., s. u., keine Anwendung. J. d. R. wird
schon bei der Anlage einer B. ihre VBedeutung be-
rechnet und festgestellt, welcher der 8 Arten sie an-
zugehören hat. Dies ist jedoch nicht immer der
Fall; auch kann die VBedeutung einer bereits be-
stehenden B. im Lauf der Zeit eine Aenderung er-
fahren, die die Versetzung in eine andere Klasse
nötig macht. Im Hinblick auf die Wichtigkeit der
Einreihung der E. in die einz. Stufen wegen der
baulichen Anlagen, der Betriebsverhältnisse und
der wirtschaftl. Verhältnisse der Anwohner ist in
den meisten Kulturstaaten die Einreihung der
staatlichen Aufsichtsbeh. vorbehalten worden. —
N III. Grundlagen des Eerwaltungsrechts. 4#
a) Reichsrecht. Die staatsrechtl. Grundlage
des d. EWesens ist in Art. 41—47 RV. enthalten.
Sie bestimmen: E., die im Interesse der Ver-
teidigung des Reichsgebiets oder des gemeins. V.
für notwendig erachtet werden, können kraft RG.
auch gegen den Widerspruch der Bundesglieder,
deren Gebiet sie durchschneiden, unbeschadet der
Landeshoheitsrechte, für Rechnung des R. angelegt
oder an Privatunternehmer zur Ausführung kon-
zessioniert und mit dem Enteignungsrecht aus-
gestattet werden. Jede besteh. EVerwaltung ist
verpflichtet, sich den Anschluß neu angelegter E.
auf Kosten der letzteren gefallen zu lassen. Die
ges. Best., die besteh. Eunternehmungen ein Wider-
spruchsrecht gegen die Anlegung von Parallel= oder
Konkurrenzb. einräumen, werden, unbeschadet be-
reits erworbener Rechte, für das ganze RGebiet
Hiedurch aufgehoben. Ein solches Widerspruchsrecht
ann auch in den künftig zu erteilenden Konze -
sionen nicht weiter verliehen werden, Art. 41. Die
Bundesreg. verpflichten sich, die d. E. im Interesse
des allg. V. wie ein einheitliches Netz zu ver-
walten und zu diesem Behuf auch die neu herzu-