Fischbrutapparat — Fischereierträge.
Glätte, Mangansalze, Bolus usw., erhitzt werden.
Letztere Anst. sind F. i. e. S., während die ersteren
auch als Lackfabriken bezeichnet werden, s. Preuß.
Techn. Anl. II 12, abgedr. Schicker, GewO. 1284.
Die F. bedürfen der Genehm. nach § 16 GewO., zu
deren Erteilung die Kreisreg. zuständig ist, § 63
Abs. 1 VV. BezO. Ueber das Verfahren s. Ver-
fahren in Gewerbesachen und Anlagen, gewerb-
liche, II. 3. Brenner.
Fischbrutapparat s. Forellenzucht.
Fischeierversendung s. Forellenzucht.
Fischereiaufsicht s. Fischereipflege b. 4. und c. 2.,
und § 17 MV. 1. 6. 94, Rgbl. 135, Fischerei-
polizei VIII.
Fischereierträge. Seit Einführung und allg.
Verbreitung der künstlichen Fischzucht und Ein-
bürgerung einiger fremden Nutzfischarten haben
die Erträge der w. Fischwasser ganz bedeutend zu-
enommen. Nach einer Zusammenstellung der K.
mänendirektion betrug der Pachterlös der von
den Kamerale. bisher verwalteten staatseigen-
tümlichen fließenden Gewässer nach dem Stand
vom 1. Januar: ·
Gesamtlänge der Gesamter also Pacht
im staatlichen Fisch- jährlicher rs ur
Jahre wasserstrecken Vachiins dꝛ —*
1869 1 926,61 5 990,56 3,11
1894 1 926,61 15 460,23 8,02
1900 2003,90 23257,89 11,10
1908 2 080,00 38 817,15 18,66
Hiernach hat sich der kilometr. Ertrag erhöht
von 1869—1894 wie 100: 257, v. 1869—1900 wie
100: 356, v. 1869—1908 wie 100: 600. Die Steige-
rung in den meisten Gewässern ist in Wirklich-
keit noch größer, da bei dieser Zusammenstellung
nicht berücks. ist, daß früher vor zügl. FW. durch Ein
leitung von Abwässern entvölkert und entwertet
worden sind und daß die Vermehrung des staatl.
Fischereigebiets, abgesehen von nicht sehr bedeuten-
den käuflichen Erwerbungen, hauptsächlich darauf
zurückzuführen ist, daß wasserarme Bäche, die
früher als FW. überhaupt nicht angesehen wurden,
neuerdings verpachtet worden sind. Sie werden
vorwiegend nur zur Aufzucht von Salmoniden-
jährlingen benutzt, liefern nicht viel Fischfleisch und
keine hohen Pachterträge, drücken aber den Durch-
schnittserlös herunter. Auch kommt in Betracht,
daß der Fischbestand in den staatl. FW. allmählich
eine bedeutende Wertsteigerung dadurch erfahren
hat, daß alle Pächter verpflichtet sind, auch in die
bei der Pachtübernahme fischärmsten Bäche auf
ihre Kosten bis zur Pachtabgabe alljährliche Fisch-
brut oder Jährlinge unter Kontrolle einzusetzen
und für diesen Einsatz oft mehr aufzuwenden
haben als der Pachtschilling beträgt. Der Pacht-
ertrag der staatl. Fischweiher und Seen bewegte
sich während des gleichen Zeitraums, wenn der
Bodensee außer Betracht bleibt, wie folgt:
6# . t31
52 dlach ninhalt t * * 4 "
1860 1844,97 12,99
1894 121½6 2 2108
1900 3416.50 36.03
1908 94,81955 3454,50 30.43
247
Es verhält sich somit die Steigerung des Pacht-
preises für 1 ha 1869—94 wie 100:162, 1869—1900
wie 100:277, 1869—1908 wie 100:280. Daß die Er-
tragssteigerung des Bodensees seit der Einrichtun
einer Felchenbrutanstalt in Friedrichshafen durch
die zuerst am w. Ufer durchge führte und jetzt in
allen Bodenseeuferstaaten zur Anwendung kom-
mende künstl. Vermehrung der Felchen durch das
jährliche Aussetzen von vielen Millionen Felchen-
brut mit den anderen Fischwasserstrecken des
Landes gleichen Schritt gehalten hat, geht aus der
Tatsache hervor, daß vor 25 Jahren am w. Ufer
nur 3 Fischer wohnten, während jetzt auf der
gleichen Wasserfläche über 50 Fischerfamilien mit
einer großen Zahl von Gehilfen ihr gutes
Auskommen finden. Bei etwa 22 km UAUfer-
länge sind 1912 ausgegeben worden 19 Patente
für Zugnetzfischerei zu 25 = 475, 23 Pat. ge-
wöhnl. Netzfischerei zu 15 M — 4 345, 11 Pat.
gewerbsm. Angelfischerei zu 8 A = 88 . Zu-
schläge für Gehilfen usw. 17 4 zuf. 925 4
staatl. Gesamteinnahme (außer Sporteln). Im
J. 1912 sind im ganzen Bodensee gefangen wor-
den: an Fischen zus. 509 178 kx im Wert von
695 090, an Felchen zus. 363 840 kg im Wert
von A 541 650, an Blaufelchen zus. 314 091 kg
im Wert von 4 481 366. Nach der Zusammen-
stellung in W. Jahrb. f. St. u. L. 1895, H. 2, 65,
waren in W. ohne Bodensee, Nebenberechtigte und
fischereiberecht. Angrenzer, fischereiberechtigt bei
3960 km Länge im Neckargeb. etwa 2800, 1455 km
Länge im Donaugebiet etwa 755, 269 km Länge
im Rheingebiet etwa 177, 174 km Länge im
Taubergebiet etwa 85, 676 km Bodenseegebiet
(außer dem See selbst) 427, zus. 6534 km Länge
etwa 4244 Pers. Nach Ermittelungen des w. Lan-
desfischereivereins gehört in solchen Flüssen und
Bächen das Fischereirecht dem Staat mit 2080 km,
den Gden (verpachtet) 1656 km, der K. Hofkam-
mer 64 km, dem w. Adcel 928 km, Privaten
1556 km, zus. 6284 km, dazu die fließenden Ge-
wässer, die als für Fischzuchtzwecke nicht in Be-
tracht kommen 250 km, macht im ganzen wieder
6534 km. Das durchschnittl. jährl. Pachtgeld aus
Bächen und Flüssen, in denen der Staat, die Gden
und der Adel fischereiberechtigt find, beträgt für
den km 18.68 M, somit für 6284 km 117 385.12 "4.
Das entspricht, mit 30 multipliziert, einem Ge-
samtwert von 3 521 553.60 A. Die württ. Gden
besitzen an Teichen und Seen außer dem Boden-
see: im Neckarkreis 9,7900 ha mit 601 MA Pacht-
erlös, Schwarzwaldkreis 1,2510 ha mit 109 M
P., Jagstkreis 4,6078 ha mit 282 4 P., Donau-
kreis 200,9466 ha mit 1094 4 P., zusammen
306,5954 ha mit 2086 J44 P. Im ganzen befindet
sich in W. ohne den Bodensce einc durch Fischerei
nutzbare Seen= und Teichfläche von rund 2000 ha.
Berechnet man einen durchschnittl. Pachterlös von
30 X für den ha, so entspricht das einem Ge-
samtertragswert von 60 000 X und einem Kapi-
talwert von 1 800 000 A. Somit haben alle Fisch-
wasser zus. einen Pachtwert von 177 385 . und
einen Kapitalwert von 5 321 553 K. Der Brutto-
wert der jährl. (ohne Bodensce) im Lande gefange-