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Vollzug und Erneuerung der Wirtschaftspläne für
die Waldungen der Gden, Stiftungen und sonst.
öff. Körpersch. 27. 5. 78 darstellt; ferner: Vorläuf.
Anleitung zu den Vorarbeiten der Wirtschaftsein-
richtung von 1911, für Staats= und Körpersch W.
gültig, endlich VV. z. KörpFG. 1902, § 4—10 bzw.
der formellen Behandlung der Wirtschaftspläne
für die KörpW. — Die erwähnten Vor arbeiten
bestehen in der Inventaraufnahme jeder
Betriebsklasse, d. h. in der Feststellung des der-
zeitigen Waldzustandes nach Fläche, Einteilung,
Standorts-, Bestands= und Wachstumsvderhält-
nissen sämtl. Einzelbestände (Unterabteilungen),
endlich nach Holzvorräten und Zuwachsgrößen
der zur Abnutzung im nächsten Jahrzwanzig
in Betracht kommenden Bestände. Zu einheitl.
Erledigung dieser Arbeiten wurde 1911 bei der
JDir. eine bes. Hilfsanst., die Forsteinrich-
tungsanst., geschaffen. Diese macht unter Lei-
tung des betr. Sachreferenten mit Hilfe ihres
Personals: eines Forstamtmanns, einer Anzahl
Forstassessoren, von Berufsgeometern und zeich-
nerischen Kräften die erforderl. Aufnahmen in
den Forstbez., deren Wirtschaftspläne zu erneuern
sind, im Benehmen mit dem Forstamt. — Die
Haupt arbeiten der F. werden durch die Ver-
fügung über das erhobene Inventar für das
nächste Jahrzwanzig und weiterhin Jahrzehnt ge-
bildet, und zwar bezügl. der wirtschaft. Behand-
lung jedes Einzelbestandes (Unterabteilung), der
Best. von Haupt= und Zwischennutzungen nach
Höhe (Derbholzertrag) und Art der Ausführung,
der Kulturen nach Umfang und Art u. a. Diese
Hauptarbeiten kommen dem Oberförster zu und
werden durch den Forstinsp. geprüft. Die Ergeb-
nisse jeder F. werden in einer Darstellung, dem
Einrichtungsprotokoll, zusammengefaßt,
das über alle einschlägigen Fragen: Fläche, bes.
ertragsf. Holzgrundfläche und deren Veränderun-
gen im Lauf des letzten Jahrzehnts, wirtschaftl.
Einteilung, Holzarten-, Standorts= und Alters-
klassenverhältnisse, Wahl von Holzart, Betriebs-
art und Umtriebszeit, Festsetzung der Größe von
Abnutzungsfläche, period. und jährl. Derbholz-
ertrag für die Hauptnutzung, Größe der Durch-
Eu läche und deren Ertrag, Best. des ge-
amten Derbholzertrags, wirtschaftl. Grundsätze
eer Zukunft für Verjüngungsgang, Durchforst.=
und Kulturbetrieb, Umfang der Kulturen, Bedarf
an Wegbauten Auskunft geben soll. Genehmigung
der Wirtschaftspläne für die Staatsw. durch die
JDir., derj. für die Körp W. durch die Körp#F Dir.
Ueber die Entwickl. des Forsteinrichtungswesens
in W. bis 1910 s. Graner, die Forstverw. W., 1910,
132, über den derz. Stand (1908) der Forstein-
richtungsergebnisse von den Staatsw. des Landes
s. „Forststat. Mitt. aus W. für d. J. 1908“, Stutt-
gart, Scheufele 1910 usw., welche Uebersichten
über Vertretung der Holzarten, Bestandsalters-
klassen, Standortsklassen, Nutzungen und Er-
tragsverhältnisse geben. E. Speidel.
Feorsteinrichtungsanstalt. s. Forsteinrichtung
und Forstorganisation 2.
Forsthoheit s. Forstpolizei I.
Forsteinrichtungsanstalt — Forstorganisation.
Forstlicher Unterricht. Seit 1881 mit der
Landesuniversität verbunden und erteilt durch
zwei ordentliche Professoren der Forstwissenschaft
an der staatswissensch. Fakultät und einen staatl.
Verwaltungsbeamten (als Hilfslehrer) für die
spezifisch forstlichen Fächer, während für das
Studium der Grund= und Hilfswissenschaften:
Mathematik und Naturwissenschaften, Rechts= und
Staatswissenschaften die allg. Vorlesungen der für
die betr. Fächer bestellten Hochschullehrer be-
stimmt find. Hinsichtlich der Fächer, auf die
sich die zu erstehenden Prüfungen erstrecken, s.
KVO. 18. 12. 13, b. die Befähigung f. d. Forst-
verwaltungsdienst, bes. § 10 u. 14, Rabl. 8371.
Studien dauer mind. 4 J., s. Forstdienstprüf.
E. Speidel.
Forstorganisation, d. i. Einrichtung des Forst-
dienstes für die Staats= und Körperschaftswal-
dungen; seit 1902 in W. gekennzeichnet durch das
sog. Oberförstersystem, d. h. die Ueber-
tragung der Betriebs verwaltung der örtlich
ausgeschiedenen Forstbez. für Staatsw. und diej.
Körpsch W., für die eigene Sachverst. seit. der Kör-
persch. nicht aufgestellt sind, der Forstämter (neuer
Ordn.), an Oberförster mit deren voller Verant-
wortung, weiterhin der Betriebs aufsicht an
eine Zentralbeh., für Staatsw. an die FDir. in
Unterordnung unter das MinF. und für Körp W.
an die KörperschFDir. in Unterordnung unter
das Min F., s. Körperschaftsw. Den Fle. und der
Staats FDir. ist zugleich die forstpol. Aufsicht über
die Privatw. übertragen. — 1. Die Forstämter
Allg. Dienstvorschr. für die Verw. der Staats-
forste 14. 3. 02 E. d. FDir. 2557, ferner als wei-
tere Teile ders.: V. b. Aufbereitung und Auf-
nahme von Holz in Staatsw. sowie b. den Ber-
kauf des in den w. Staatsw. anfallenden H.
(Holzverk Vorschr.) je v. gl. T. und mit Nr. 2557.
Für die techn. Betriebsführung in Körpersch.=
W. sind maßgebend Körp#G. 19. 2. 02 und V.
14. 4. 02, Rgbl. 45 u. 104. Im einz. s. Körp W.
Für Beaufsichtigung der Privatw. gibt das
F§ PG. 19. 2. 02, Rgbl. 51 und VV. 80. 7. 02,
Min FAbl. 95, Weisungen. Im einz. s. Privatw. —
Den Fle. (Oberförstern) find untergeordnet: a) in
größeren Bez., und zwar je nach deren Geschäfts-
umfang, entweder Forstamtmänner als
ständ zweite Beamte der Fle. in geeigneten
Fällen mit selbständiger Verw. eines 5 Klich aus-
eschiedenen Bez. unter Leitung des Oberf, oder
Forstassesschren als unständ., vorherrschend
über die geschäftsreichere Jahreszeit zugeteilte
Hilfsbeamte, wie die Forstamtm. zur Unter-
stützung im ganzen Forstbez. berufen. Bes. Dienst-
vorschr. für die Forstamtm. bei den Fle.: der
JDir. 24. 3. 02, Nr. 2958, der Körp# Dir. 13. 8.
02, Nr. 583 für den Fall der Verwendung in
KörpW; b) in sämtl. Bez. die Forstwarte
als Betriebsvollzugs= und Schutzbeamte des un-
teren Dienstes für den Bereich ihres Dienstbez.,
die Hut und die ev. für kleinere, abgelegene Bez.
und im Nebenamt bestellten Schutz-Hilfsbeamten,
die Waldschützen. DüAnw. f. d. Forstw. 8. 7.
11, Min FAbl. 61. Die Vorstände bestimmter, für