Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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Vollzug und Erneuerung der Wirtschaftspläne für 
die Waldungen der Gden, Stiftungen und sonst. 
öff. Körpersch. 27. 5. 78 darstellt; ferner: Vorläuf. 
Anleitung zu den Vorarbeiten der Wirtschaftsein- 
richtung von 1911, für Staats= und Körpersch W. 
gültig, endlich VV. z. KörpFG. 1902, § 4—10 bzw. 
der formellen Behandlung der Wirtschaftspläne 
für die KörpW. — Die erwähnten Vor arbeiten 
bestehen in der Inventaraufnahme jeder 
Betriebsklasse, d. h. in der Feststellung des der- 
zeitigen Waldzustandes nach Fläche, Einteilung, 
Standorts-, Bestands= und Wachstumsvderhält- 
nissen sämtl. Einzelbestände (Unterabteilungen), 
endlich nach Holzvorräten und Zuwachsgrößen 
der zur Abnutzung im nächsten Jahrzwanzig 
in Betracht kommenden Bestände. Zu einheitl. 
Erledigung dieser Arbeiten wurde 1911 bei der 
JDir. eine bes. Hilfsanst., die Forsteinrich- 
tungsanst., geschaffen. Diese macht unter Lei- 
tung des betr. Sachreferenten mit Hilfe ihres 
Personals: eines Forstamtmanns, einer Anzahl 
Forstassessoren, von Berufsgeometern und zeich- 
nerischen Kräften die erforderl. Aufnahmen in 
den Forstbez., deren Wirtschaftspläne zu erneuern 
sind, im Benehmen mit dem Forstamt. — Die 
Haupt arbeiten der F. werden durch die Ver- 
fügung über das erhobene Inventar für das 
nächste Jahrzwanzig und weiterhin Jahrzehnt ge- 
bildet, und zwar bezügl. der wirtschaft. Behand- 
lung jedes Einzelbestandes (Unterabteilung), der 
Best. von Haupt= und Zwischennutzungen nach 
Höhe (Derbholzertrag) und Art der Ausführung, 
der Kulturen nach Umfang und Art u. a. Diese 
Hauptarbeiten kommen dem Oberförster zu und 
werden durch den Forstinsp. geprüft. Die Ergeb- 
nisse jeder F. werden in einer Darstellung, dem 
Einrichtungsprotokoll, zusammengefaßt, 
das über alle einschlägigen Fragen: Fläche, bes. 
ertragsf. Holzgrundfläche und deren Veränderun- 
gen im Lauf des letzten Jahrzehnts, wirtschaftl. 
Einteilung, Holzarten-, Standorts= und Alters- 
klassenverhältnisse, Wahl von Holzart, Betriebs- 
art und Umtriebszeit, Festsetzung der Größe von 
Abnutzungsfläche, period. und jährl. Derbholz- 
ertrag für die Hauptnutzung, Größe der Durch- 
Eu läche und deren Ertrag, Best. des ge- 
  
amten Derbholzertrags, wirtschaftl. Grundsätze 
eer Zukunft für Verjüngungsgang, Durchforst.= 
und Kulturbetrieb, Umfang der Kulturen, Bedarf 
an Wegbauten Auskunft geben soll. Genehmigung 
der Wirtschaftspläne für die Staatsw. durch die 
JDir., derj. für die Körp W. durch die Körp#F Dir. 
Ueber die Entwickl. des Forsteinrichtungswesens 
in W. bis 1910 s. Graner, die Forstverw. W., 1910, 
132, über den derz. Stand (1908) der Forstein- 
richtungsergebnisse von den Staatsw. des Landes 
s. „Forststat. Mitt. aus W. für d. J. 1908“, Stutt- 
gart, Scheufele 1910 usw., welche Uebersichten 
über Vertretung der Holzarten, Bestandsalters- 
klassen, Standortsklassen, Nutzungen und Er- 
tragsverhältnisse geben. E. Speidel. 
Feorsteinrichtungsanstalt. s. Forsteinrichtung 
und Forstorganisation 2. 
Forsthoheit s. Forstpolizei I. 
Forsteinrichtungsanstalt — Forstorganisation. 
Forstlicher Unterricht. Seit 1881 mit der 
Landesuniversität verbunden und erteilt durch 
zwei ordentliche Professoren der Forstwissenschaft 
an der staatswissensch. Fakultät und einen staatl. 
Verwaltungsbeamten (als Hilfslehrer) für die 
spezifisch forstlichen Fächer, während für das 
Studium der Grund= und Hilfswissenschaften: 
Mathematik und Naturwissenschaften, Rechts= und 
Staatswissenschaften die allg. Vorlesungen der für 
die betr. Fächer bestellten Hochschullehrer be- 
stimmt find. Hinsichtlich der Fächer, auf die 
sich die zu erstehenden Prüfungen erstrecken, s. 
KVO. 18. 12. 13, b. die Befähigung f. d. Forst- 
verwaltungsdienst, bes. § 10 u. 14, Rabl. 8371. 
Studien dauer mind. 4 J., s. Forstdienstprüf. 
E. Speidel. 
Forstorganisation, d. i. Einrichtung des Forst- 
dienstes für die Staats= und Körperschaftswal- 
dungen; seit 1902 in W. gekennzeichnet durch das 
sog. Oberförstersystem, d. h. die Ueber- 
tragung der Betriebs verwaltung der örtlich 
ausgeschiedenen Forstbez. für Staatsw. und diej. 
Körpsch W., für die eigene Sachverst. seit. der Kör- 
persch. nicht aufgestellt sind, der Forstämter (neuer 
Ordn.), an Oberförster mit deren voller Verant- 
wortung, weiterhin der Betriebs aufsicht an 
eine Zentralbeh., für Staatsw. an die FDir. in 
Unterordnung unter das MinF. und für Körp W. 
an die KörperschFDir. in Unterordnung unter 
das Min F., s. Körperschaftsw. Den Fle. und der 
Staats FDir. ist zugleich die forstpol. Aufsicht über 
die Privatw. übertragen. — 1. Die Forstämter 
Allg. Dienstvorschr. für die Verw. der Staats- 
forste 14. 3. 02 E. d. FDir. 2557, ferner als wei- 
tere Teile ders.: V. b. Aufbereitung und Auf- 
nahme von Holz in Staatsw. sowie b. den Ber- 
kauf des in den w. Staatsw. anfallenden H. 
(Holzverk Vorschr.) je v. gl. T. und mit Nr. 2557. 
Für die techn. Betriebsführung in Körpersch.= 
W. sind maßgebend Körp#G. 19. 2. 02 und V. 
14. 4. 02, Rgbl. 45 u. 104. Im einz. s. Körp W. 
Für Beaufsichtigung der Privatw. gibt das 
F§ PG. 19. 2. 02, Rgbl. 51 und VV. 80. 7. 02, 
Min FAbl. 95, Weisungen. Im einz. s. Privatw. — 
Den Fle. (Oberförstern) find untergeordnet: a) in 
größeren Bez., und zwar je nach deren Geschäfts- 
umfang, entweder Forstamtmänner als 
ständ zweite Beamte der Fle. in geeigneten 
Fällen mit selbständiger Verw. eines 5 Klich aus- 
eschiedenen Bez. unter Leitung des Oberf, oder 
Forstassesschren als unständ., vorherrschend 
über die geschäftsreichere Jahreszeit zugeteilte 
Hilfsbeamte, wie die Forstamtm. zur Unter- 
stützung im ganzen Forstbez. berufen. Bes. Dienst- 
vorschr. für die Forstamtm. bei den Fle.: der 
JDir. 24. 3. 02, Nr. 2958, der Körp# Dir. 13. 8. 
02, Nr. 583 für den Fall der Verwendung in 
KörpW; b) in sämtl. Bez. die Forstwarte 
als Betriebsvollzugs= und Schutzbeamte des un- 
teren Dienstes für den Bereich ihres Dienstbez., 
die Hut und die ev. für kleinere, abgelegene Bez. 
und im Nebenamt bestellten Schutz-Hilfsbeamten, 
die Waldschützen. DüAnw. f. d. Forstw. 8. 7. 
11, Min FAbl. 61. Die Vorstände bestimmter, für 
 
	        
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