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1912, 85, das. auch graphische Bearbeitung der
wichtigsten Ergebnisse der forstl. Produktions-
statistik während des Jahrzehnts 1900—09 für
die Staatsw. der größeren d. Staaten: Preußen,
Bayern, W., Sachsen, Baden, Braunschweig von
Röhrig, das. 134. E. Speidel.
Forstverband s. Forstorganisation 2.
Forstvereine: d. und w. Verein. Der d. Forst-
verein, e. V., aus den ehemaligen Versamm-
lungen d. Forstmänner herausgewachsen, begr. auf
solcher Versammlung 1899, bezweckt Wahrung und
Förderung der Interessen des d. Forstwesens,
Pflege der forstlichen Wirtschaft und Wissenschaft,
sowie Vermittlung persönl. Gedankenaustausches.
Mitgl.: Forstmänner, Waldbesitzer und Wald-
freunde des In- und Auslands, sowie Forst= und
Waldbesitzervereine D.; Entrichtung eines Beitrags
von 5 X durch Mitgl. ohne Waldbesitz oder mit
solchem von unter 1000 ha und durch Forstvereine,
bei Waldbesitz von über 1000 ha für je 1000 ha
mehr Zuschlag von 5 ∆ bis zum Höchstbetrag von
50 A4. — Organe: Vorstand, aus Vors. und
2 Beis. bestehend (auf je 3 J.), den Landes-
obmännern für Förderung des V. innerhalb ihrer
Bez. und den Verkehr der letzteren mit dem Vor-
stand, der Forstwirtschaftsrat, aus den
Genannten, Vertretern der Forstwirtschaft, Ab-
geordneten von Forstvereinen und Waldbesitzer-
vereinen, Vertretern des Großwaldbesitzes zusam-
mengesetzt, endlich die Hauptversammlung, die auf
je 5 J. 16 Landesobmänner und deren Stellvertr.
wählt. F. mit ständiger Mitgliedschaft haben unter
bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Ent-
sendung eines Abgeordneten, so der w. F. Ob-
liegenheiten des Forstwirtschaftsrats als der stän-
digen Vertretung des Vereins bes. geregelt, eben-
so die Geschäftsordnung für die Hauptversamm-
lung. Periodische: „Mitteilungen des d. F.“ (Ber-
lin, Springer) als Zeitschrift. — Der w. Forst-
verein, mit ähnlichen, nur enger gesteckten
Zielen wie der d. F., vorherrschend mit Bezug-
nahme auf w. Verhältnisse und Fragen tätig, in
einfacherer Weise organisiert mit Vorstand, einem
Vertreter dieses, Rechner und Schriftführer. Grün-
dung 1876, 25. Jubiläumsversamml. in Tübingen
1912. Mitgl. des d. F., vertreten beim Forst-
wirtschaftsrat durch 1 Abgeordneten. — Außerdem
besteht ein w. Forstbeamtenverein zur
Pflege der Standesinteressen, ferner eine w.
Forstwaisenstiftung für Ausbildung der
Kinder höh. Forstbeamten, endlich ein Verein
der Forstwarte mit Zeitschrift „Echo aus dem
Walde“. E. Speidel.
Forst-Bersuchswesen. In W. seit 1872 bestehend,
bis 1881 in Hohenheim, von da ab in Tübingen,
neugeord. d. M. 20. 2. 88, Robl. 8, wonach das
F. in Arbeiten der forstl. Versuchstation und solche
der forsttechnischen Werkstätte zerfällt. — Die Ver-
suchstation bes., seit 1902 amtlich als Forstliche
Versuchsanstalt bezeichnet, MV. 28. 7. 02,
Robl. 385, hat den Zweck, durch Anstellung von
Versuchen, sowie durch Sammlung und Ver-
gleichung anderwärts gewonnener Ergebnisse so-
wohl zur Entwicklung der Forstwissenschaft als
Forstverband — Fortbildungschule.
auch zu einem rationellen Betrieb der Forstw. bei-
zutragen. Diesen Zweck sucht sie teils für sich,
teils und hauptsächlich in Gemeinschaft mit dem
Verein d. forstl. Versuchsanst., dem sie als Mitgl.
angehört, zu erreichen. Die FV. stellt ihre Ver-
suche teils im forstl. Versuchsgarten bei Tübingen,
teils und zwar weit überwiegend in einer Anzahl
von Staatsforstbez. im Einverständnis mit der
JDir., ausnahmsweise auch in Körperschafts= und
Privatw. nach Verständigung mit den betr. Be-
sitzern an. Sic ist Universitätsinstitut und von
einem der ord. Professoren der Forstw. als Vor-
stand geleitet, dem ein forstl. Assistent, event.
weitere Hilfe beigegeben ist. Seit 1892 ist die VM.
auch dem Internationalen Verband der forstl. V.
beigetreten. Als Hauptaufgabe wurde bisher die
für Zwecke der Forsteinrichtung und Rentabilitäts-
lehre wichtige Untersuchung der uchsverhältnifse
unserer Hauptholzarten bei verschiedener Behand-
lungsweise und die daraus sich ergebende Be-
arbeitung von Ertragstafeln usw. betrachtet, da-
neben sind Versuche über weitere forstl. Fragen,
dann solche bodenkundlicher, meteorologischer Art
angestellt worden. E. Speidel.
Forstwache s. Forstorganisation 1. b. u. 2.
Forstwarte, K., d. i. Organe der Staatsforst-
verwaltung für den Schutz= und Betriebsvollzugs-
dienst in ihren Waldungen, s. Forstorganisation 1 b
und Forstschutz 1.
Forstwirtschaftsrat, deutscher, s. Forstvereine.
Fortbildungschule, allgemeine. Während die
Gewerbe= und Handelschulen, s. d., durch G. 22. 7.
06 geregelt werden, wurde die allg. F. und deren
Ersatz, die sog. Sonntagschule, durch G. 22. 3.
95, Rabl. 77, u. VV. 25. 3. 95, Kons Abl. X 4807,
eingeführt. vgl. die Neuredaktion in VG. 1909
Art. 28—38, Rgbl. 177. Hienach bilden die allg.
F. und die Sonntagsch. eine Fortsetzung der Volk-
schulen. Die ersteren sind für die aus der VSch.
entlassene männliche Jugend in allen Sch Gden
einzurichten. Zum Besuche derselben sind die aus
der VSch. Entlassenen 2 J. lang verpflichtet, so-
weit sie nicht eine höh. Lehranstalt oder eine ge-
werbliche F. oder einen anderen nach dem Ermessen
der Ortschulbeh. genügenden Unterricht erhalten,
Art. 2 § 2. Ebenso können auch für die weibl.
Jugend allg. F., Art. 3 §8 3, errichtet werden,
dringend empfohlen durch Kons Erl. 7. 2. 08, Min.=
Abl. 13. Der Unterricht ist jährlich 40mal in
2 Wochenstunden am Werktag oder viertelj. in
4 Wochenst., im ganzen in 80 St. jährlich zu er-
teilen. Statt der allg. F. kann für die männliche
Jugend die SSch. mit der Verpflichtung zu 3jähr.
Besuch und 40 (in Iklass. Schulen 20) Jahresst.
zugelassen werden. Für den Unterricht in diesen
Sch. ist je ein bes. Normallehrplan aufgestellt: der
Unterricht beschränkt sich auf Religion, Aufsatz
(Buchführung), Rechnen und Realien (Bürger-
kunde, landwirtsch. oder gewerbl.), bei Mädchen
hauswirtsch. Unterricht, letzterer angeord. durch
Min Erl. 3. 2. 08, Min Abl. 12. Geprüft werden
diese Sch. durch den BezSch Insp. Dem kirchl.
Vifitator liegt die eingehende Prüfung des von
den Geistlichen erteilten Religionsunterrichts ob,