Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Vorwort. 
Nach Vorgängen in anderen deutschen Staaten hat sich 
das vorliegende Werk eine gedrängte Darstellung der für die 
württembergische Verwaltung geltenden Vorschriften und Ein- 
richtungen in einer nach Stichworten geordneten Bearbeitung 
zur Aufgabe gestellt. Der gebotenen Raumbeschränkung halber 
wurde der große Stoff möglichst knapp nach den wesentlichsten 
sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten unter Vermeidung 
der Erörterung von Streitpunkten, aber doch möglichst voll. 
ständig behandelt. Dabei wurde darauf gesehen, die ein- 
schlägigen Gesetze, Verordnungen, Verfügungen usw. unter 
Angabe ihrer Fundorte wiederzugeben. Die Bezugnahme auf 
Rechtsprechung und Schriffttum mußte, soweit sie nicht als 
Quellenangabe unerläßlich war, unterbleiben. Die ODarstellung 
wurde möglichst allgemein verständlich gehalten. 
Der AUmfang des Stoffes und seine Gliederung bedingte 
das Zusammenwirken Vieler. In äußerst dankenswerter Weise 
haben sich Herrn aus allen Verwaltungskreisen bereit finden 
lassen, ihre Kenntnisse und Erfahrungen dem Werk zur Ver- 
fügung zu stellen. Dies darf die Hoffnung begründen, daß 
das Werk nicht nur dem Studium des württembergischen Ver- 
waltungsrechts zur Vorbereitung auf die verschiedenen Prüf- 
ungen geeignet sein wird, sondern daß es hauptsächlich auch 
den auf den verschiedenen Gebieten der Verwaltung tätigen 
Beamten, den Richtern und Rechtsanwälten, den Arzten, Tier- 
ärzten, Lehrern und Technikern, sowie allen im öffentlichen 
Heben Stehenden, endlich und nicht zum wenigsten auch den 
im Erwerbsleben Tätigen, den Industriellen und Gewerbe- 
treibenden Dienste leisten wird. 
Seit Beginn der Arbeit sind mehrere Jahre verstrichen. 
Eine Anzahl Mitglieder durfte das Erscheinen des Werkes 
nicht mehr erleben; hilfsbereite Amtsgenossen haben die Bei- 
träge der Verstorbenen dem neuesten Stand in dankenswerter 
Weise angepaßt. 
Im Kriegsjahr 1915. 
Der Herausgeber.
	        
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