Vorwort.
Nach Vorgängen in anderen deutschen Staaten hat sich
das vorliegende Werk eine gedrängte Darstellung der für die
württembergische Verwaltung geltenden Vorschriften und Ein-
richtungen in einer nach Stichworten geordneten Bearbeitung
zur Aufgabe gestellt. Der gebotenen Raumbeschränkung halber
wurde der große Stoff möglichst knapp nach den wesentlichsten
sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten unter Vermeidung
der Erörterung von Streitpunkten, aber doch möglichst voll.
ständig behandelt. Dabei wurde darauf gesehen, die ein-
schlägigen Gesetze, Verordnungen, Verfügungen usw. unter
Angabe ihrer Fundorte wiederzugeben. Die Bezugnahme auf
Rechtsprechung und Schriffttum mußte, soweit sie nicht als
Quellenangabe unerläßlich war, unterbleiben. Die ODarstellung
wurde möglichst allgemein verständlich gehalten.
Der AUmfang des Stoffes und seine Gliederung bedingte
das Zusammenwirken Vieler. In äußerst dankenswerter Weise
haben sich Herrn aus allen Verwaltungskreisen bereit finden
lassen, ihre Kenntnisse und Erfahrungen dem Werk zur Ver-
fügung zu stellen. Dies darf die Hoffnung begründen, daß
das Werk nicht nur dem Studium des württembergischen Ver-
waltungsrechts zur Vorbereitung auf die verschiedenen Prüf-
ungen geeignet sein wird, sondern daß es hauptsächlich auch
den auf den verschiedenen Gebieten der Verwaltung tätigen
Beamten, den Richtern und Rechtsanwälten, den Arzten, Tier-
ärzten, Lehrern und Technikern, sowie allen im öffentlichen
Heben Stehenden, endlich und nicht zum wenigsten auch den
im Erwerbsleben Tätigen, den Industriellen und Gewerbe-
treibenden Dienste leisten wird.
Seit Beginn der Arbeit sind mehrere Jahre verstrichen.
Eine Anzahl Mitglieder durfte das Erscheinen des Werkes
nicht mehr erleben; hilfsbereite Amtsgenossen haben die Bei-
träge der Verstorbenen dem neuesten Stand in dankenswerter
Weise angepaßt.
Im Kriegsjahr 1915.
Der Herausgeber.