Gewerbeförderung.
tätigkeit der Anst. s. u. IV. — 2. Der ch. UAnst. ist
angegliedert eine Papierprüfungstelle,
welche die für die Pap Industrie notwendigen
Unters. von Rohstoffen und Fabrikaten ausführt,
daneben aber auch die bei den Beh. verwendeten
Pap. auf vorschriftsmäßige Beschaffenheit unterf.
Bei der PrSt. sind die Wasserzeichen der für die
Lieferung an Beh. in Betracht kommenden Nor-
malpap. eingetragen und die Pap. hinterlegt; das
Verz. derj. Pap Fabrikanten, deren Wasser Z. bei
der Anst. eingetragen sind, ist von ihr zu beziehen.
— 83. Bei dem Technikum für Textilindustrie in
Reutlingen (s. Fachschulen) ist ein staatlich autori-
siertes, mit öff. Glauben ausgestattetes Prüf-
amt für Textilstoffe eingerichtet, das auf
Antrag die Unters. von Textilrohst. und Textilfabr.
hins. Zusammensetz., Feinheit, Festigkeit, Feuchtig-
keit usw. gegen Gebühren vornimmt und die Auf-
gabe hat, Verfahren, Apparate und Vorrichtungen
für die Unters. von Textilstoffen und -Fabrikaten
zu prüfen und zu vervollkommnen, auch Indu-
strielle durch Mitteilung der geeignetsten und voll-
kommensten Apparate zu beraten. — 4. Verwer-
tung des Ingenieurlaboratoriums
der Techn. Hochschule für gewerb-
liche Zwecke. Diese Anst. führt Unters. über
Leistungsfähigkeit und Kohlenverbrauch von
Dampfkesseln, Leistungsfähigkeit und Dampf-
verbrauch von Dampfmaschinen, Leistung und
Kraftverbrauch sonst. Kraftmaschinen, ferner
Unters. von Pumpen usw. für Private aus. Um
die Anst. für die unmittelb. Bedürfnisse der Gew.=
Treib. mehr, als dies sonst möglich wäre, nutzbar
und nicht nur der Großindustrie, sondern bes.
auch den kl. gew. Anlagen zugänglich zu machen,
wird ihr seit 1903 aus Mitteln der Zentralst. ein
jährl. Zuschuß gewährt, der es ihr ermöglicht, für
die Pr. kleinerer Gegenstände nur etwa die Hälfte
der Selbstkosten anzurechnen. Die lebhafte Be-
nützung der Anst. ist bei den hohen Kohlenpreisen
in W. bes. wichtig. — N IV. Einrichtungen für den
gewerblichen Unterricht. # 1. Die von der Zentralst.
veranst. 1 Meisterkurse. 1 Der Schwerpunkt des
Zew. Unterrichts liegt in den der Zst. unterstehen-
den gew. Fachschulen, sf. d., und den gew.
Fortbildungschulen (Gewerbe- und Handel-
schulen, s. d.). Diese Schulen sind von größter Be-
deutung als Mittel zur gründlichen Ausbildung
der gew. Jugend. Für ältere, bes. selb-
ständige Gew Treib. ist aber der schulmäß.
Unterricht dieser Bildungsanst. im allg. nicht ge-
eignet. Auch den selbst. Gew TTreib. muß aber Ge-
legenheit gegeben werden, Lücken in ihrer Aus-
bildung auszufüllen und sich jeweils mit neuen
Errungenschaften der Technik, den neuesten Werk-
zeugen, Kraft= und Arbeitsmaschinen, neuen
Arbeitsweisen und Verfahren bekannt zu machen.
Als hervorrag. Mittel zur Befried. dieses Bedürf-
nisses haben sich die sog. Meisterkurse be-
währt. Es sind dies unständ. Unterrichtsveranstal-
tungen von kürzerer Dauer, die, in 1. Linie für
gew. Unternehmer, bes. Handwerksmeister, be-
stimmt, nicht das gesamte Gebiet der für ein Gew.
in Betracht kommenden Kenntnisse und Fertig-
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keiten, sondern einen mehr oder weniger eng be—
grenzten, nach den prakt. Bedürfn. bemess. Aus.
schnitt dieses Lehrstoffs in anleit. und anreg.
Weise behandeln und, indem sie den übl. Grad der
Ausbildung als vorhanden voraussetzen, nur eine
Ergänzung, Verbesserung und Vertiefung dieser
Bildung in einzelnen Teilen anstreben. Ein Teil
der K. dient ausschl. der Vermittelung allg. Kennt-
nisse der gew. Wirtschaftsführung (Buchführung,
Kostenberechnung usw.), ein großer Teil der K. ist
aber rein technisch, wobei sich der Unterricht ent-
weder auf Wort und Anschauung beschränkt oder
die Kursteilnehmer zu eigener Handtätigkeit mit
praktischer Ausführung heranzieht. Nam. die techn.
K. werden zu immer größerer und vielseitigerer
Wirkung gebracht. Weitaus die meisten K. werden
in Stuttgart abgehalten; einige werden regelmäßig
an den außerhalb St. gelegenen, der Zentralst.
untersteh. gew. Fachschulen, veranstaltet. Die Zu-
lassung zu den K. ist i. d. R. nicht von Er-
füllung best. Zulassungsbedingungen, dem Nach-
weis best. Kenntnisse u. dgl. abhängig; wohl aber
sollen sich die gew. Vereinigungen, durch welche die
Anmeldungen i. d. R. vermittelt werden, bei der
Vorlage darüber aussprechen, ob die einzelnen Be-
werber nach Kenntnissen und ihrer Veranlagung
im allg. Gewähr dafür bieten, daß sie an einem K.
mit ausreichendem Erfolg teilzunehmen vermögen,
so daß Bewerber, welche die übr. Teilnehmer hem-
men würden, ohne selbst einen Nutzen aus dem K.
ziehen zu können, zurückgewiesen werden können.
Ist eine Beschränkung der Zahl der Besucher ge-
boten, so erhalten Meister vor den Gesellen, unter
den letzteren diej., die im Begriff stehen, sich selbst.
zu machen, vor jüngeren und die fachlich tüchtigsten
vor weniger tücht. Bewerbern den Vorzug. Mit
ganz vereinzelten Ausnahmen haben die K. acht-
stündigen Tagesunterricht. Ihre Dauer ist eine
sehr verschiedene, nach der Ausdehnung des Unter-
richtstoffs 3 Tage bis 6 Wochen. Der Unterricht ist
größtenteils unentgeltlich. Unbemittelten
werden von der Zst. für die Kosten der Reise und
des Aufenthalts am Ort der Abhaltung der K.
Geldbeiträge gewährt, die bei kurzen K. sich
auf Ersatz der Fahrtkosten der Reise zum und vom
Ort beschränken, bei K. von längerer Dauer aber
außerdem für auswärt. Teilnehmer auch noch
teilw. Ersatz für erhöhten Lebensaufwand um-
fassen. Die Höchstzahl der Teilnehmer eines
K. schwankt zwischen 10 und 20. Als Lehrer
werden, soweit nicht der Wanderl. oder techn. Be-
amte der Zst. oder an den Sitzen der staatl. Fach-
schulen deren Lehrpersonal beigezogen werden, bes.
tüchtige Handwerksmeister, die in der kursfreien
Zeit ihr Gew. selbst. betreiben, oder Werkführer
rößerer Betriebe und Privattechniker, z. T. auch
rivatfachlehrer von Beruf verwendet. Den gew.
Vereinigungen wird Gelegenheit zur Aeußerung
von Wünschen über Einrichtung neuer K. gegeben,
und über die Einzelheiten der Veranstaltung neuer
K. wird mit ausgezeichneten Vertretern der bet.
Gewgzweige Rücksprache genommen. Was den
Lehrstoff anlangt, so weichen die einzelnen
Kurse sowohl in Beziehung auf das Maß, inwie-