Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Gewerbeförderung. 
Berichte über die Verhandl. des Gesamtkoll. der 
Zst. und die Tätigkeit und Benützung ihrer Anst., 
namentl. auch über Neuheiten im Landesgew M. 
und in der Bibliothek. Es gibt Auskunft über alle 
Aenderungen in den w. Firmenregistern, sämtl. 
Konkurseröffnungen in W., den Stand des 
Arbeitsmarkts bei den w. Arbeits Ae., Patentertei- 
lungen und Gebrauchsmustereintragungen zu- 
gunsten w. Erfinder, Veranstaltung von Aus- 
stellungen, Erscheinungen auf dem Büchermarkt 
usw. Ueber die Vorgänge bei den Handels= und 
Handwerksk. und in den gewerbl. Vereinigungen 
des Landes wird in bes. Abschn. berichtet. Weiter- 
hin enthält der nichtamtl. Teil regelmäßige Mit- 
teilungen über sämtl. von den w. Staatsbeh. (auch 
den militär.) und von den Kaiserl. Werften zur 
Vergebung ausgeschr. Arbeiten und Lieferungen. 
Im Fragekasten werden Anfr. aus dem ges. In- 
haltskreis des GBl. beantwortet, in den techn. 
Mitteilungen und Aufsätzen wird nament. eingeh. 
über neue Werkzeuge, Kraft= und Arbeitsmaschi- 
nen, Arbeitsweisen und Rohstoffe unter bes. Be- 
rücksichtigung der Bedürfnisse des Kleingew. be- 
richtet. Dem Bl. ist eine monatl. Beil. unter dem 
Namen „Für Bauplatz und Werkstatt, Mitteil. der 
Beratungsstelle f. d. Baugewerbe“, außerdem sind 
ihm Kunstbeil. beigegeben. — X VII. Borträge in 
den gew. Bereinigungen # sollen techn., wirtsch. 
und sonst. nützl. Kenntnisse unter den Angehör. des 
Gew.= und Handtands verbreiten. Die Zst. sucht 
diese Aufgabe zu erfüllen einmal durch den staatl. 
Wanderlehrdienst und durch sonst. Förde- 
rung der Veranstaltung von Vortr. in den gew. 
und kaufm. Vereinigungen und Arbeiterbildungs- 
V. — 1. Der Wanderlehrer der Zst. Die 
Belehrung der KleingewTr. auf dem Wege des 
Vortrags bildet eine Hauptaufg. des als Wander- 
lehrer angest. Beamten; seine Vortr. sollen in ge- 
meinfaßlicher Form namentl. techn. Fragen, bes. 
solche allg. Natur, ferner wirtschaftl. Fragen, die 
das gew. Gebiet betreffen, Fr. der gew. Erziehung 
und Gegenstände der Gew GGesetzgebung behandeln. 
Sämtl. Kosten der auf Ansuchen der gew. Ver- 
einigungen zu Vortragszwecken erfolg. Entsendung 
des W. trägt die Zst. Dem Vortragsdienst des 
W. dient eine bes. Sammlung von Demonstra- 
tionsgegenständen (Apparaten, Modellen, Ge- 
brauchsgegenständen, Werkzeugen usw.). Mit Abh. 
von Vortr. ist die Tätigkeit des W. nicht erschöpft. 
Bes. liegt ihm ob die Mitwirkung bei Führung 
der Aufsicht über die staatl. unterst. Lehrl Werkft., 
s. V. 1; auch hat er, im Benehmen mit den gew. 
Vereinigungen, Handwerksmstr., die sich zur Aus- 
bildung von Lehrl. bes. eignen und eine staatl. 
unterst. Werkst. zu übernehmen bereit sind, aus- 
findig zu machen. Er hat ferner bei der Ausst. von 
Lehrl Arb., s. V. 2, mitzuarbeiten und bei einem 
großen Teil der von der Zst. veranst. Meister K., 
s. IV. 1, den Unterricht zu leiten und zu über- 
wachen, u. U. auch selbst zu unterrichten. Eine 
weitere Aufgabe des W. besteht darin, die gew. 
Vereinigungen unterschiedslos bei Erfüllung ihrer 
Aufgaben mündl. zu beraten; bei Gelegenheit 
seiner Dienstreisen hat er Werkst., für die zur Be- 
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schaffung von Triebkräften und Maschinen aus 
der König-Karl-Jubiläumstiftung, s. d., oder der 
Zst. Beiträge nachgesucht oder bezogen wurden, 
sowie hausindustrielle Betr., deren Unterstützung 
aus jenen Mitteln in Frage kommt, s. XIII und 
XIV, einzusehen, endlich ist er auch literarisch 
tätig und verwertet die zahlreichen und vielseit. 
Wahrnehmungen, die er in seinem Amt macht, in 
Arbeiten für das GBl. usw. — 2. Außer der Vor- 
tragstätigkeit des W. ist noch diej. der Beamten des 
LM., die des Personals der Anst. für chem. 
Unters. und der Beratungst. der Zst. hervorzu- 
heben und auf die Vortragstätigkeit der Sekre- 
täre der Handwerksk. hinzuweisen. — 3. Die Kraft 
des staatl. W. und der übr. im Vortragsdienst der 
Zst. steh. Beamten und der Handwerkskammer- 
Sekr. reicht nicht aus, um die Bedürfnisse der 
Vereine bez. der Abhaltung von Vorträgen zu 
befriedigen. Die Zst. wendet deshalb noch f. 
Mittel an: a) Sie versichert sich zum voraus der 
Bereitwilligkeit geeigneter Personen zur Abhal- 
tung von Vortr. in engerem oder weiterem Um- 
kreis des Wohnsitzes und bezeichnet den Vereinen 
auf Ansuchen die für ihre Verhältnisse und 
Wünsche passenden Redner. b.) Sie stellt den Ver- 
einen jährl. eine Anzahl ausgearbeiteter Vorträge 
gew. Inhalts zum Vorlesen in ihren Versamm- 
lungen mit Lichtbildern und Lichtbilderapparate 
leihweise zur Verfügung. c) Sie unterstützt das 
Vortragswesen der Vereine auf Wunsch in weitem 
Umfang durch leihweise Abgabe von sonst. Demon- 
strationsmitteln aus den Sammlungen des LGM. 
d) Sie gewährt, soweit es sich nicht um Vortr. 
rein unterhaltenden Inhalts handelt, an die Ver- 
eine Geldbeiträge bis zur Hälfte der ihnen er- 
wachsenden Kosten. e) Sie stellt zur Abhaltung 
der Vortr. in Stuttgart die Räume des LGM. 
zur Verfügung. — X VIII. Oertliche Gewerbe- 
museen. Unter den in einer Reihe w. Städte 
besteh. Museen befinden sich einige, die nicht ledigl. 
Kunst= oder wissensch. Zwecken, sondern ähnlich 
wic das LGM. prakt. Gew Förderung dienen, und 
zu denen deshalb aus den Mitteln der Zst. stän- 
dige Beiträge gewährt werden: 1. Das Kunst- 
gewerbemuseum in Gmünd ist bes. dazu be- 
stimmt, zur Bildung des Geschmacks in der 
Feinmetallindustrie und dadurch zur 
Hebung dieser beizutragen. Diesen Zweck verfolgt 
der das M. unterhaltende Verein außerdem auch 
durch Veranstaltung vorübergch. Fachausst., von 
Preisausschreiben und von kunstgew. Vorträgen 
sowie durch die Förderung des kunstgew. Fach- 
unterrichts in G. im Wege der Ueberlassung ge- 
eigneter Lehrmittel. Der Staat hat Errichtung 
und Ausbau des M. durch außerord. Beiträge 
unterstützt. Außerdem gewährt die Zst. für die M.= 
Zwecke fortl. Jahresbeiträge und fördert das M. 
durch die leihweise Abgabe geeign. Gegenstände 
aus den Sammlungen des LGM. zu vorüber- 
gehender Aufstellung. — 2. Auch das Gewerbe- 
museum in Ulm ist ein Vereinsunternehmen. 
Es hat den Zweck, dem industriellen Fortschritt, 
bes. in Einwirkung auf die Vervollkommnung 
und Veredelung der GewéErzeugnisse in bezug
	        
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