Gewerbeförderung.
und aus der Urheberrechtseintragsrolle usw. ent-
hält. — 8. Die technische Beratungstelle
hat die Aufgabe, die Gew Tr. außerhalb des o. Z. 1
umschriebenen Geschäftskreises bezüglich der tech-
nischen Einrichtung und Ausstattung ihrer Be-
triebe, bes. bei Anschaffung und Verwendung
von Kraft= und Arbeitsmaschinen aller Art und
bei Einführung neuer Arbeitsweisen, zu be-
raten. Die mündliche und schriftliche Auskunfts-
erteilung am Dienstsitz (Stuttgart) erfolgt im allg.
gebührenfrei; für umfangreichere schriftliche Gut-
achten und Beratungen an Ort und Stelle
werden mäßige Gebühren erhoben. Die tech-
nische BSt. hat vor allem dem Bedürfnis der
kleinen GewTr. und der Werkgenossenschaften zu
dienen, während den Bedürfn. der größ. Unter-
nehmer durch die Einrichtungen des W. Revisions-
vereins in weitem Umfang entsprochen wird, der
seinen Mitgl. Gelegenheit zur Beratung auf
dampftechn. und elektrotechn. Gebiet sowie bei der
Beschaffung und Aufstellung von Personen= und
Lastenaufzügen und bei der Beschaffung von
Kraftfahrzeugen gewährt. Ueber Unterrichtstätig-
keit der techn. BSt. s. IV. 1. — 4. Die Handels-
auskunftstelle, deren Aufgabe die Beratung
von Interessenten beim Aufsuchen von Absatz-
und Bezugsmöglichkeiten und Auskunft und Be-
ratung beim Handelsverkehr i. e. S. ist, und die
hiefür über eine reichh. Sammlung von Adreß- und
Handbüchern sowie umfass. Material über Zoll-
tarife, Handesverträge und handelsrechtl Best. ver-
fügt. — 5. Ueber Gewährung von Staatsbeitr. zu
den Kosten städt. Auskunftsämter für die Be-
ratung Unbemittelter in Rechtsangelegen-
heiten f. XVI. — 1 Xl. Wettbewerbe mit Preis-
ausschreiben. Die von der Zst. in zwangloser
Reihenfolge in Vbdg. mit Preisausschr. veranst.
Wettbewerbe zerfallen in 2 Arten, je nachdem sie
auf die Gewinnung mustergültiger Entwürfe für
kunstgewerbl. Gegenstände oder einfachere Hand-
werksarbeiten gerichtet sind oder die Ausführung
best. Arbeitstücke auf Grund der von der Zst. selbst
ausgegebenen Entwürfe zur Aufgabe machen. Die
ersteren bezwecken die Verbreitung künstlerischen
Geschmacks im Gew., die letzteren sollen hauptsächl.
den Sinn für gute, meistermäßige Arbeit heben
und das Verständnis für richtige Kostenberechnung
fördern, indem bei der Beurteilung der Arbeit-
stücke das Hauptgewicht auf die Tüchtigkeit der
Ausführung gelegt, in 2. Linie aber die Richtigkeit
der jeder Arbeit bei der Einsendung beizugebenden,
ins einzelne gehenden Berechnung der Selbst-
kosten der Herstellung berücksichtigt wird. Nament-
lich in der Veranstaltung von Wettbew. letzterer
Art war die Böt. für das Baugew., s. X. 1, in
den letzten Jahren bes. tätig. Die Sieger im
Wettbew. werden mit Geldpr. und Anerkennungs-
urk. ausgezeichnet. Die einges. Arbeiten werden
i. d. R. öff. ausgestellt. Daneben werden die mit
Preisen ausgez. Entwürfe teilw. auch im Gl.
veröffentl. — 1 XII. Gewerbliche Ausstellungen. #
Wie unter I. erwähnt, sind die Zwecke des LGM.
nicht auf die Vorführung dauernder eigener
Sammlungsgegenstände beschränkt, sie erstrecken
345
sich vielmehr bes. auch auf Veranstaltung vorüber-
gehender Sonderausst. größ. und kl. Umfangs
unter Heranziehung von Ausst Gegenständen, die
sich im Besitz Dritter befinden. Bei der Veranstal-
tung dieser A., die in den letzten Jahren namentl.
auch in der Form von Wander A. eine erweiterte
Bedeutung erlangt haben, steht, dem Wesen des
LGM. entspr., stets die Absicht im Vordergrund,
den einheimischen GeweTr. für ihre Produktion
mustergültige Vorbilder vorzuführen oder sie mit
neuen techn. Fortschritten bekannt zu machen. Die
Veranstaltung solcher Sonder A. bildet aber nur
einen Teil der Tätigkeit der Zst. auf dem Gebiet
des gew. Ausst Wesens; dieselbe umfaßt daneben
auch Mitwirkung bei solchen A., die wie die her-
kömml. Orts-, Bezirks-, Landes- und internat. A.
nicht ausschl. oder vorwiegend die Erziehung der
Gew-Tr. durch Vorführung mustergültiger Lei-
stungen bezwecken, sondern in 1. Linie ein mög-
lichst vollständiges Bild der Gesamtproduktion des
Ausst ez. geben, den Wetteifer zwischen den versch.
GewBetr. beleben und den Warenabsatz der Aus-
stellen unmittelbar heben sollen. — 1. Orts= und
Bezirks-Gewerbeausstellungen ver-
anstaltet die Zst. nicht selbst, sondern sie fördert
nur die von den bet. Kreisen ausgeh. Ausst Ver-
anstaltungen. Dies geschieht in der Weise, daß die
Zst. auf Wunsch eine Beratung der Veranstalter
bez. der Anordnung der A. im allg., bez. der Be-
schaffung der ARäume, Beildung von Ausschüssen,
Beachtung der in Betracht kommenden wirtsch.
Gesichtspunkte u. dgl. eintreten läßt, u. U. zur
Inangriffnahme und Leitung der AArbeiten ihre
Museumsbeamten entsendet und auch Gegenstände
aus ihren Sammlungen für die A. abgibt. Ferner
gewährt die Zst. i. d. R. sehr willkommene Hilfe,
indem sie ein Lager der für ein kleineres Allnter-
nehmen erforderl. Ausstattungstücke, wie Fahnen,
farbige Stoffe, Büsten, Wappenschilder, Gewerks-
abzeichen für die Verzierung der ARäume, ferner
Abchränke u. dgl. zur leiw. Abgabe bereit hält.
— 2. Landesausstellungen. Bei den L1.
der letzten Jahrzehnte, mochten sie nun alle Gew.
oder nur einen Teil ders. oder nur einz. Gew.=
Zweige umfassen, hatte sich die Zst. im Hinter-
grund gehalten und nur in beschr. U., soweit dies
von den Unternehmern bes. gewünscht wurde, so
namentl. bei der Organisierung des Preisgerichts
und den Geschäften der Preisvterteilung, mit-
gewirkt. Seit einigen Jahren hat sie aber be-
gonnen, wieder wie in der ersten Zeit ihres Be-
stechens die ganze Veranstaltung und Durchführung
von großen LA. in eigene Hand zu nehmen,
so bei der W. Baul 1908 und bei der für 1916
genl. allg. W. Industrie aä. — 3. Auswärtige
usstellungen. Da seit der Gründung des
D. R. die Aufgaben der Ausst Verwaltung insoweit,
als eine amtl. Beteiligung des R. an internat. A.
stattfindet, von den Reichsorganen wahrgenommen
wird, bewegt sich die Betätigung der Zst. auf
diesem Gebiet heute in engen Grenzen. Immer-=
hin ist es auch jetzt noch ihre Aufgabe, in Fällen,
in welchen es sich um die Erreichung einer den
Reichs- und Landesinteressen entspr. Beteiligung