Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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heben, daß ein großer Teil der bisher beschriebenen, 
in 1. Linie den Interessen der selbständ. Gew.- 
und Handel Tr. dienenden, bes. zur Schaffung eines 
leistungsfähigen Unternehmerstands best. Einrich- 
tungen und Maßregeln gleichzeitig auch denj. gew. 
Lohnarb. Nutzen bringt, die ohne jemals zu einer 
Unternehmerstellung zu gelangen, dauernd im 
Stand gew. Unselbständigkeit verharren. Dies ist 
3. B. der Fall beim LGM., nam. dessen techn. Ab- 
teilung, wo u. a. die ständige Ausstellung von 
Sicherheitsvorrichtungen zur Unfallverhütung für 
die Interessen der Lohnarb. von bes. Wichtigkeit 
ist, und die sog. Erläuterungsabende ganz bes. 
auch den Bedürfnissen von Werkführern und Vor- 
arbeitern entgegenkommen sollen, ferner bei der 
Bibliothek der Zst., in der die sozialpol. Literatur 
bes. reichhaltig vertreten ist, bei den von der Zst. 
unterstützten Orts= und Volks-Bibliotheken, bei den 
im Geschaftsbereich der Zst. besteh. gew. Fachschulen 
und sonst. Bildungsgelegenheiten. Bes. durch den 
Besuch jener Fachschulen wird auch denj. Gehilfen 
und Arb., für welche die gew. Lohnarbeit nicht nur 
vorübergehende Bedeutung hat, sondern die 
dauernde Erwerbsart für ihre ganze Lebenszeit 
bildet, die Möglichkeit eröffnet, ihren Verdienst zu 
verbessern und u. U. in die Stellung von Vorarb. 
u. dgl. und noch weiter aufzurücken. Auch das 
Gl. dient nicht nur den Interessen der selbständi- 
gen GewTr., sondern auch denen der Lohnarb., 
und zwar nicht bloß durch die hier veröffentlichten 
sozialpol. Abhandlungen und sonstigen Nachrichten 
sozialpol. Natur, sondern nam. auch durch die 
wöchentlichen Mitteilungen über den Stand des 
Arbeitsmarkts bei den w. Arbeits##e. 
Fragekasten, der gerade auch für die Bedürfnisse 
des Arbtands bes. bestimmt ist. Solchen Arb.- 
Berufsvereinen und ArbBildungsvereinen, die für 
ihre Mitgl. ein selbst. Lesezimmer unterhalten 
oder einen geregelten Schriftenumlauf (Lesezirkel) 
eingerichtet haben, läßt die Zst. das Reichsarbeits- 
blatt und das GBl., auch die Monatsblätter für 
Arbeitervers. unentgeltlich zukommen. Einzelne 
der von der Zst. oder unter ihrer Mitwirkung ver- 
anstalteten Fortbildungskurse, so die 
abendl. K. zur Unterweisung von Holzarb. in der 
Behandlung der gebräuchlichsten Holzbearbeitungs- 
maschinen zum Zweck der Unfallverhütung und die 
Elektrowärterk., sind im wesentl. für Lohnarb. be- 
stimmt. Die von den Gewerkvereinen, Gewerk- 
schaften, Gehilfen= und Gesellen V. und sonst. Ver- 
einigungen von Arbeitnehmern veranstalteten gew. 
Fortbildungskurse fördert die Zst. in ähnl. Weise 
wie diej. der Meister= und sonst. Unternehmer- 
verbände. Des Besuchs bedeut. Ausstellungen 
durch Techniker, Werkmeister und Arb. ist schon 
unter XII. 3. gedacht. Weiterhin gewährt die Zst. 
Geldbeiträge zu den Kosten der von einz. Bez.= und 
Orts Gden oder von gemeinnütz. Vereinen veran- 
stalteten Koch= und Nähkurse u. dgl. für aus 
der Schule entlassene Mädchen, soweit hiebei gew. 
Arbeiterinnen oder Töchter aus Arb Familien be- 
teiligt sind. Von Wichtigkeit für die Arbeiter- 
bevölkerung, wie überhaupt für die minder- 
bemittelten Klassen, ist endlich die finanzielle 
und den. 
Gewerbeförderung. 
Förderung, welche die Zst. der Errichtung städt. 
Auskunftämter für die Beratung Unbemit- 
telter in Rechtsangelegenheiten zu- 
wendet. Solche städt. Rechtsauskunftstellen bestehen 
mit Unterstützung der Zst. bis jetzt in Heilbronn, 
Ulm und Reutlingen, Bekämpfung von Schwindel- 
firmen durch die R. vgl. Min JErl. 19. 5. 14, 
Abl. 297. — 4 E. Die Veranstaltungen der 
gew. Interessenvertretungen und gew. Vereini- 
gungen. Aus dem Bisherigen (D) geht bereits 
hervor, welche Bedeutung für die Gew Förd. neben 
der Zst. den gew. Interessenvertretungen und den 
gew. Vereinigungen zukommt, und zwar nicht nur 
in der Weise, daß sie als unentbehrliche Organe 
der Zst. für die Vorbereitung und Durchführung 
ihrer die Gewgörd. bezweckenden Maßnahmen 
tätig werden, sondern auch durch ihre den gleichen 
Zwecken dienenden eigenen Einrichtungen. 
Bes. haben die 4 Handwerkskammern sich 
nicht auf die ihnen ges. obl. gewerbepol., berichtende 
und begutachtende Tätigkeit beschränkt, sondern von 
der ihnen durch § 103e Abs. 3 GewO. eingeräum- 
ten Befugnis, Veranstaltungen zur Förderung der 
gew., technischen und sittlichen Ausbildung der 
Meister, Gesellen (Gehilfen) und Lehrlinge zu 
treffen, Gebrauch gemacht durch Abhaltung gew. 
Unterrichtskurse, nam. von Vorbereitungskursen 
für die Meisterprüfung, und die Unterstützung der 
von gew. Vereinigungen ihres Bez. veranstalteten 
Kurse, durch Gewährung von Geldbeitr. an ein- 
zelne Handwerker zum Besuch von Fachschulen, 
durch wiederkehrende örtl. Ausstellung der Ge- 
sellen= und Meisterstücke, durch Förderung der 
Ausbildung der Handw. im Genossenschaftswesen, 
durch Auszeichnung von Gesellen mit langj. treuer 
Dienstzeit, durch ausgebreitete Vortrags= und 
Auskunftstätigkeit ihrer Sekretäre usw. Ebenso 
tragen die gew. Vereinigungen durch Ab- 
haltung von Lehr= und Fortbildungsk. und von 
Vorträgen, die Unterhaltung von Lehrlingshorten, 
Veranstaltung von Lehrl Abenden und sonntäglichen 
Lehrl Nachmittagen, Versorgung ihrer Mitgl. mit 
gew. Zeitschriften, Einrichtung von Vereins Bibl., 
Veranstalt. örtl. und Unterstützung des Besuchs 
ausw. Gewerbeausstellungen, Errichtung und 
Unterhaltung von Gew Museen und ständigen Aus- 
stellungshallen, gew. und techn. Beratung der 
Mitgl. usw. in vielseitiger Weise zur GewFörd. 
bei. Was die Organisationsformen der hiebei in 
Betracht kommenden gew. Vereinigungen betrifft, 
so lassen sich sowohl beim Kleingewerbe als bei der 
Großindustrie einerseits Fach obde, die auf ein 
einzelnes Gew. oder auf verwandte Gew.= 
Zweige beschränkt sind, anderseits allg. Vbde 
unterscheiden, welche die Gesam tinteressen des 
Gew.= und Handelstands oder größerer Gruppen 
desselben verfolgen. Auf dem Boden des Hand- 
werks bestanden 1911 2 Ubde letzterer Art, der 
Vbd. W. Gew Vereine und Handm Vereinigungen 
mit 24514 Mitgl. und der Schwäb. HandwBund 
mit 2600 Mitgl., ferner 25 reine Fachvbde mit rund 
13 000 Mitgl., unter denen der w. Bäckerinnungs- 
verband mit 3327 Mitgl., der BezV. W. im d. 
Fleischervbd mit 1564 Mitgl. und der Landesvbd
	        
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