400 Höhere
chenoberrealsch. Dem Bedürfnis humanist.
und realgymnasial. Bildung der weibl. Jug. dient
in W. das mit einer realgymnasialen Abt. aus-
gestattete Mädchengymnasium in Stuttgart (eine
Privatanst. mit erheblicher finanz. Unterstützung
des Staats und der Stadt Stuttgart). Die M.=
Realsch. sind in der Weise organisiert, daß auf
3 Elementarkl. (E. IIII), die den fremdsprachen-
losen Unterbau bilden, in den sog. höh. Klassen
I bis VII, also in einem 7jähr. Lehrgang wissen-
schaftlichen Unterrichts das Lehrziel der aus-
gebauten MRoalsch, erreicht wird. Die Mädchen-
Oberrealscdh. stellt einen selbst. Aufbau auf die
Mäealsch. dar und führt in einem 8jähr. Lehr-
gang die Mädchen zur Hochschulreife. Sie ist im
wesentl. nach dem Lehrplan der KnabObhRealsch.
eingerichtet, jedoch mit Beschränkung der Mathe-
matik und stärkerer Betonung des Deutschen und
gewährt die Berechtigungen, die mit der Knaben-
Oberrealsch. verbunden sind. Für den Uebertritt
von der Mealsch. zur MObRealsch. und zu den
Knabensch. sind bes. Best. Letroffen, vgl. darüber
Kultmin Abl. 1914 46. . Frauenstudium. —
II. Organisation der Lehrkräfte. 1. Ueber das
Verhältnis der Zahl der ständigen
Lehrkräfte zu den unständigen und
Zusammensetzung des Lehrkörpers nach Fakultäten
bestehen keine ausdrückl. Vorschr. Im allg. ist der
Lehr= und Stundenplan, das Maß der für die
einzelne Disziplin nach Klassenzahl und 'stärke
zu besetzenden Stunden für den Bedarf und Ver-
teilung der L. maßgebend. — 2. Für die Schüler-
zahlen gilt der Grundsatz, daß eine Spaltung
von Kl. und die Errichtung neuer Lehrstellen ein-
zutreten hat, wenn die Gesamtzahl der Schüler an
Kl. IIII mehr als 40, Kl. IV—VI mehr als 35,
Kl. VII IX mehr als 30 Sch. umfaßt. Für die
Sch. der weibl. J. gelten dieselben Zahlen für
die entspr. Klassen. — 3. Die Depet#ng der
h. Sch. mit Lehrkräften ist f.: An den ob. Klassen
der Sch. f. d. männl. J. werden neben den Rek-
toren als Lehrern Professoren, an den mittl. Kl.
Oberpräzeptoren und Oberreallehrer, an den unt.
und vorläufig noch den Vorkl. Präzeptoren und
Reallehrer angestellt. An den Latein- und Realsch.
ohne Oberkl. sind Praäzeptoren und Reallehrer auch
an Kl. II verwendet. Analog ist die Staffelung
für die technischen L., Religions-, Zeichen-, Turn-,
Schreib= und Sing L. Die beiden ersten Gruppen
sind akademisch gebildete L.; ihre erste ständ. An-
stellung geschieht zunächst an den mittl. Kl. auf
der gen. Stufe der Oberpräz. und Oberreal.;
von hier aus erfolgt die Beförderung auf Pro-
fessorst. Die 3. Gruppe, die Präzept. und Reall.,
sind mit den ElL. und dem größ. Teil der Bürger-
Sch L. seminaristisch gebildete, d. h. aus den VSch.=
Seminaren hervorgegangene L.; die ersteren mit
der Erg Prüfung in Lat. und Franz. zu der II. V.=
Sch-Dst Pr., s. § 7, II. 3. — Bei den h. MSch. ist die
Zahl der Lehrerkat. größer. Neben den Rektoren
als Sch Vorst. und den Professoren für die ob. Kl.,
den Oberreal L. für die mittl. Kl., den Real L. und
VSchL. für die unt. Kl. find hier weibl. Lehrkr.
und zwar die akadem. gebild. an den ob., L. innen
Schulen.
mit der Bildung des K.innenseminars an mittl.
und unt. Kl., VSch L. an den unt. Kl. verwendet.
Dazu treten noch die Arbeits L. Künftig werden
aber VSch L. und -innen nicht mehr berufen wer-
den. — 4. An diese Einteilung der Lehrstellen,
auf welche die L. ernannt werden, schließt sich
auch die Zuteilung der Lehraufträge an,
übr. nicht in strenger Bindung, vielmehr find über
die Zuteilung der LüAuftr. ff. Grundsätze auf-
gestellt worden: a) Bef. Präzept. und Real L. kann,
soweit es die LAuftr. und die Zusammensetzung
des Lehrkörpers der Anst. gestatten, an den S
mit Oberkl. auch die 2. Kl. zugewiesen werden.
b) Davon abgesehen, richtet sich die Zuteil. der
LAuftr. in 1. Linie nach den Zwecken und An-
forderungen des Unterrichts. Ein Anrecht auf eine
bestimmte Kl. oder einen best. LAuftr. innerhalb
der durch die Lehrbefähigung gezogenen Grenzen
besteht nicht. c) Die L. werden zunächst auf der
Stufe, auf der sie angestellt find, beschäftigt und
zwar mit dem LüAuftr., für den sie vorzugsweise
geeignet sind, weiterhin werden sie auch auf andern
Stufen zu entspr. LAuftr. herangezogen. Durch
diese Anordnung will vermieden werden, daß der
Unterricht an den ob. Kl. ausschl. in den Händen
älterer L. liegt und den jüng. Kräften verschlossen
bleibt. Für jede Kl. wird ein Klassen L. be-
stellt, in dessen Hand nach Möglichkeit der Unter-
richt in den Hauptfächern vereinigt wird. — 5. Um
einen einheitlichen Unterrichtsbetrieb zu sichern,
führt ein und derselbe L., KlL., wie Fach L. die
Schüler in seinen Fächern durch mehrere Kl.
weiter, wofern nicht bes. Gründe dagegen bestehen.
Erl. Min Abt. f. d. h. Sch. b. Verteilung der
LAuftr. 29. 11. 11, Kultmin Abl. 238. Die Verteil.
der LAuftr. erfolgt demnach grundsätzlich nach dem
KlLehrersystem. Seine Durchführung ist jedoch
keine starre, da die Lehrbefähigung in weitem
Maß berücksichtigt wird. Dies gilt bes. für die
ob. Kl., wo mit Erweiterung und Vertiefung der
Wissenschaften, Vermehrung und Gliederung der
Lehrstoffe mehr und mehr, zumal bei den großen
Sch. mit Parallelkl., das Bedürfnis einer Arbeits-
teilung und der Vertretung der einzelnen Unter-
richtsgebiete durch wissenschaftl. durchgebildete
FachL. zur Geltung kommt. An den unt., z. T.
den mittl. Kl., tritt dagegen der Wert intensiver
fachlicher Schulung hinter der erzieherischen und
bes. didaktischen Aufgabe der Schularbeit zurück.
Das KlLeystem ist daher hier das vorherrschende.
— III. Organisation des Unterrichts. 1. Als
Pflichtfächer umfaßt der Unterricht sämtlicher
Vollanst., einschl. der Mädch Oberrealsch.: Religion,
Deutsch, Philosophie, Französisch, Geschichte, Erd-
kunde, Mathematik, Naturgeschichte, Physik, Chemie,
Schreiben, Zeichnen, Singen, Turnen mit Be-
wegungspielen; außerdem für Gymn.: Lateinisch
und Griechisch, Realg.: Lateinisch und Snelisch
Oberrealsch.: Englisch Mädchenrealsch.: Englisch,
Kunftgeschichte und weibl. Handarbeiten. — 2. Da-
neben bilden freiw. Fächer an sämtl. Voll Anst.
für die männl. J.: Stenographie, Projektions-
zeichnen, Chorfingen, außerdem am Gymn.: Hebr.,
Engl., an der Oberrealsch. Lat., an der MOb.=