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zur Sicherstellung des Bedarfs für den Kriegs-
fall, Leitung und Beaufsichtigung des Geschäfts-
betriebs der Proviantämter, Vornahme der Kassen-
und Wirtschaftsprüfungen das., Fürsorge für die
bauliche Unterhaltung der Prov Gebäude (gemein-
schaftlich mit der Bauabteilung), Prüfung und An-
weisung der Forderungsnachweise der Korps-
truppen über von den Gden geliefertes Futter,
die allg. Anordnungen in Manöververpflegungs-
angelegenheiten, die allg. Mob Vorarbeiten. — Der
Bekleidungsabt. liegt ob die Anweisung der
Forderungsnachweise der Korpstruppen über Be-
kleidungsentschädigung, die Musterungsangelegen-
heiten dieser Truppen, die Kontrolle des Rech-
nungs- und Liquidationswesens des Bekleidungs-
amts, s. d., die Mitwirkung bei der Sicherstellung
von Fahrzeugen und sonstigem Feldgerät für die
Truppen und Feldverwaltungsbeh. des A#K., die
Mitaufsicht über die Verwaltung der Traindepot-
(s. d.) bestände, die Kontrolle des Rechnungs- und
Liquidationswesens des Traindepots, die Fürsorge
für die bauliche Unterhaltung der Traindepot-
gebäude (mit der Bauabteilung), die Reise- und
Transportangel., Prüfung und Anweisung der
Forderungsnachweise der Eisenbahnverwaltungen
über Eisenbahnfahrgelder, die Bearbeitung der
Angelegenheiten des Remontedepots, s. d., die allg.
Angel. der Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Alters-
und Angestelltenversicherung, Arbeiterunterstütz. —
Die (2) Garnisonverwaltungsabt. haben
die Fürsorge für die Garnisoneinrichtungen im
allg., insbes. für die Kasernen und Ställe, Wachen,
Arreste, Unterbringungsräume für Bekleidung
und Ausrüstung, Fahrzeuge, Dienstwohnungen,
Offizierspeiseanstalten, Kücheneinrichtungen, Exer-
zier= und Uebungsplätze, Schießstände, Garnison-
kirchen, die Geräteausstattung, Beschaffung des
Bedarfs an Verbrauchsgegenständen, Leitung und
Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebs der Garni-
sonverwaltungen, Vornahme der Kassen= und
Wirtschaftsprüfungen derselben, die Feststellung
und Anweisung der Flurschadenentschädig Gelder,
soweit dies nicht Sache der Div J. ist usw., s. auch
Garnisonverwaltung. — Die Lazarettabt. hat
die Fürsorge für die Mil Krankenpflege in wirt-
schaftlicher Beziehung, Beschaffung und Erhaltung
des Grundeigentums und der Gebäude für Laz.-=
Zwecke (gemeinschaftlich mit dem Sanitätsamt,
s. d.), die Geräteausstattung der Laz., die Be-
schaffung des Bedarfs an Verbrauchsgegenständen
usw., ferner (in Gemeinschaft mit dem SannAmt)
die Mitwirkung bei der Sicherstellung des Bedarfs
an Arzneien und Verbandmitteln usw. für die
Laz., die Leitung und Beaufsichtigung des Ge-
schäftsbetriebs der Laz. in wirtschaftl. Beziehung,
Vornahme der Kassen= und Wirtschaftsprüfungen
das., die Kontrolle des auf das Feldlaz Gerät usw.
sich bezieh. Rechnungs= und Liquidationswesens
des Traindepots, die Anweisung und Regelung
der Versorgungsgebührnisse (Mil Renten) der
Mannschaften, Badekuren usw., s. auch Militär-
lazarett. — Die (2) Bauabt. bilden die techn.
Prüfungstelle für alle Mil Bauangel. im Korps-
bezirk, die durch die Mil Bauämter, s. d., wahr-
Intendanturen.
genommen werden; jede Bauabt. hat einen In-
tendantur- und Baurat als Vorstand, dem das er-
forderliche technische und rechnerische Hilfspersonal
beigegeben ist. — Unmittelbar unter der oberen
Aufsicht des J. wird der Registraturdienst
von dem dazu bestimmten Registrator geleitet;
dieser ist gleichzeitig Vorstand der Bureaukassen-
kommission, deren weiteres Mitglied der 2. Registr.
ist, ferner ist er Vorsteher der 4 nzle i. — Das
Personal der J. und seine Ergänzung. Die
höheren JhBeamten, Räte, und Assessoren, er-
gänzen sich in W. aus B., welche die beiden höh.
Dienstprüfungen im Departement der Justiz, des
Innern oder der Finanzen abgelegt haben. Die
Sekretariatsbeamten ergänzen sich
a) aus Zahlmeister-Aspiranten, die das 28. Le-
bensjahr bei der Zulassung zur Ausbildung
noch nicht überschritten, die Zahlmeister-Prüfung
mit „gut“ bestanden haben und mindestens
das Reifezeugnis für Unterprima einer neun-
stufigen höheren Lehranstalt besitzen; Anwärter,
welche diese Vorbildung nicht besitzen, müssen die
Zahlm Prüfung mit „vorzüglich“ bestanden haben
und durch ein Zeugnis der J. ihre hervorragende
praktische Begabung nachweisen, b) soweit der Be-
darf nicht aus Zahlm Aspiranten gedeckt werden
kann, aus Mil Anwärtern, s. d., welche entweder
Zeugnisse wie vorstehend erwähnt beibringen oder
durch eine bes. Prüfung die erforderliche Schul-
bildung nachweisen müssen. Bei den Truppen ein-
gestellte junge Männer mit der vorgeschriebenen
Schulbildung, die das 23. Lebensj. noch nicht über-
schritten und die Absicht haben, die JSekretariats-
laufbahn zu ergreifen, reichen 3 Mon. vor Er-
füllung ihrer ges. Dienstpflicht ein Gesuch um
Vormerkung für die Laufbahn auf dem Dienstweg
an den MilJJ. des AK. ein; selbstgefertigter
Lebenslauf, Schulabgangszeugnis, Schuldenfrei-
heitserklärung und Stammrollenauszug sind bei-
zufügen; Wünsche des Bewerbers bez. des Orts
seiner Ausbildung sind dabei anzugeben; junge
Leute mit dem Zeugnis für Oberprima (1. Kl.
einer pstufigen höheren Lehranstalt) werden vor-
zugsweise berücksichtigt. Die Ausbildung der An-
wärter erfolgt bei der KJ. und den Lokalstellen:
Bekleidungsamt, Proviantamt, Garnisonverwalt.,
Lazarett, Kriegszahlamt und umfaßt einen Zeit-
raum von mind. 17½ Mon.; danach findet eine
schriftliche und mündliche Prüfung statt; Näheres
s. Vorschr. über die Ergänzung der Sekretariats-
und Registraturbeamten bei den Mil J. und Siek-
mann, Taschenkalender für Beamte der MilVerw.
Die Registraturbeamten ergänzen sich aus
zivilversorgungsberechtigten Zahlm Aspiranten und
Generalkommando-Registratoren. Wegen der Ge-
haltsverhältnisse der JBeamten sf. Besoldungs G.
15. 7. 09, RGl. 573, MVBl. 137, Ausführungs-
bestimmungen das. 177. — Die Didvisions J., (.
AK. XIII., bearbeiten die auf die Gehalts= und
Löhnungsverhältnisse, Servis, Wohnungsgeld-
zuschuß und Reisekosten bezüglichen Angelegen-
heiten der zum ivisionsverband gehörigen
Truppen, Beh., nicht regimentierten Off. und Be-
amten, soweit nicht andere Beh. (KJ., Minkr.)