Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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zur Sicherstellung des Bedarfs für den Kriegs- 
fall, Leitung und Beaufsichtigung des Geschäfts- 
betriebs der Proviantämter, Vornahme der Kassen- 
und Wirtschaftsprüfungen das., Fürsorge für die 
bauliche Unterhaltung der Prov Gebäude (gemein- 
schaftlich mit der Bauabteilung), Prüfung und An- 
weisung der Forderungsnachweise der Korps- 
truppen über von den Gden geliefertes Futter, 
die allg. Anordnungen in Manöververpflegungs- 
angelegenheiten, die allg. Mob Vorarbeiten. — Der 
Bekleidungsabt. liegt ob die Anweisung der 
Forderungsnachweise der Korpstruppen über Be- 
kleidungsentschädigung, die Musterungsangelegen- 
heiten dieser Truppen, die Kontrolle des Rech- 
nungs- und Liquidationswesens des Bekleidungs- 
amts, s. d., die Mitwirkung bei der Sicherstellung 
von Fahrzeugen und sonstigem Feldgerät für die 
Truppen und Feldverwaltungsbeh. des A#K., die 
Mitaufsicht über die Verwaltung der Traindepot- 
(s. d.) bestände, die Kontrolle des Rechnungs- und 
Liquidationswesens des Traindepots, die Fürsorge 
für die bauliche Unterhaltung der Traindepot- 
gebäude (mit der Bauabteilung), die Reise- und 
Transportangel., Prüfung und Anweisung der 
Forderungsnachweise der Eisenbahnverwaltungen 
über Eisenbahnfahrgelder, die Bearbeitung der 
Angelegenheiten des Remontedepots, s. d., die allg. 
Angel. der Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Alters- 
und Angestelltenversicherung, Arbeiterunterstütz. — 
Die (2) Garnisonverwaltungsabt. haben 
die Fürsorge für die Garnisoneinrichtungen im 
allg., insbes. für die Kasernen und Ställe, Wachen, 
Arreste, Unterbringungsräume für Bekleidung 
und Ausrüstung, Fahrzeuge, Dienstwohnungen, 
Offizierspeiseanstalten, Kücheneinrichtungen, Exer- 
zier= und Uebungsplätze, Schießstände, Garnison- 
kirchen, die Geräteausstattung, Beschaffung des 
Bedarfs an Verbrauchsgegenständen, Leitung und 
Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebs der Garni- 
sonverwaltungen, Vornahme der Kassen= und 
Wirtschaftsprüfungen derselben, die Feststellung 
und Anweisung der Flurschadenentschädig Gelder, 
soweit dies nicht Sache der Div J. ist usw., s. auch 
Garnisonverwaltung. — Die Lazarettabt. hat 
die Fürsorge für die Mil Krankenpflege in wirt- 
schaftlicher Beziehung, Beschaffung und Erhaltung 
des Grundeigentums und der Gebäude für Laz.-= 
Zwecke (gemeinschaftlich mit dem Sanitätsamt, 
s. d.), die Geräteausstattung der Laz., die Be- 
schaffung des Bedarfs an Verbrauchsgegenständen 
usw., ferner (in Gemeinschaft mit dem SannAmt) 
die Mitwirkung bei der Sicherstellung des Bedarfs 
an Arzneien und Verbandmitteln usw. für die 
Laz., die Leitung und Beaufsichtigung des Ge- 
schäftsbetriebs der Laz. in wirtschaftl. Beziehung, 
Vornahme der Kassen= und Wirtschaftsprüfungen 
das., die Kontrolle des auf das Feldlaz Gerät usw. 
sich bezieh. Rechnungs= und Liquidationswesens 
des Traindepots, die Anweisung und Regelung 
der Versorgungsgebührnisse (Mil Renten) der 
Mannschaften, Badekuren usw., s. auch Militär- 
lazarett. — Die (2) Bauabt. bilden die techn. 
Prüfungstelle für alle Mil Bauangel. im Korps- 
bezirk, die durch die Mil Bauämter, s. d., wahr- 
Intendanturen. 
genommen werden; jede Bauabt. hat einen In- 
tendantur- und Baurat als Vorstand, dem das er- 
forderliche technische und rechnerische Hilfspersonal 
beigegeben ist. — Unmittelbar unter der oberen 
Aufsicht des J. wird der Registraturdienst 
von dem dazu bestimmten Registrator geleitet; 
dieser ist gleichzeitig Vorstand der Bureaukassen- 
kommission, deren weiteres Mitglied der 2. Registr. 
ist, ferner ist er Vorsteher der 4 nzle i. — Das 
Personal der J. und seine Ergänzung. Die 
höheren JhBeamten, Räte, und Assessoren, er- 
gänzen sich in W. aus B., welche die beiden höh. 
Dienstprüfungen im Departement der Justiz, des 
Innern oder der Finanzen abgelegt haben. Die 
Sekretariatsbeamten ergänzen sich 
a) aus Zahlmeister-Aspiranten, die das 28. Le- 
bensjahr bei der Zulassung zur Ausbildung 
noch nicht überschritten, die Zahlmeister-Prüfung 
mit „gut“ bestanden haben und mindestens 
das Reifezeugnis für Unterprima einer neun- 
stufigen höheren Lehranstalt besitzen; Anwärter, 
welche diese Vorbildung nicht besitzen, müssen die 
Zahlm Prüfung mit „vorzüglich“ bestanden haben 
und durch ein Zeugnis der J. ihre hervorragende 
praktische Begabung nachweisen, b) soweit der Be- 
darf nicht aus Zahlm Aspiranten gedeckt werden 
kann, aus Mil Anwärtern, s. d., welche entweder 
Zeugnisse wie vorstehend erwähnt beibringen oder 
durch eine bes. Prüfung die erforderliche Schul- 
bildung nachweisen müssen. Bei den Truppen ein- 
gestellte junge Männer mit der vorgeschriebenen 
Schulbildung, die das 23. Lebensj. noch nicht über- 
schritten und die Absicht haben, die JSekretariats- 
laufbahn zu ergreifen, reichen 3 Mon. vor Er- 
füllung ihrer ges. Dienstpflicht ein Gesuch um 
Vormerkung für die Laufbahn auf dem Dienstweg 
an den MilJJ. des AK. ein; selbstgefertigter 
Lebenslauf, Schulabgangszeugnis, Schuldenfrei- 
heitserklärung und Stammrollenauszug sind bei- 
zufügen; Wünsche des Bewerbers bez. des Orts 
seiner Ausbildung sind dabei anzugeben; junge 
Leute mit dem Zeugnis für Oberprima (1. Kl. 
einer pstufigen höheren Lehranstalt) werden vor- 
zugsweise berücksichtigt. Die Ausbildung der An- 
wärter erfolgt bei der KJ. und den Lokalstellen: 
Bekleidungsamt, Proviantamt, Garnisonverwalt., 
Lazarett, Kriegszahlamt und umfaßt einen Zeit- 
raum von mind. 17½ Mon.; danach findet eine 
schriftliche und mündliche Prüfung statt; Näheres 
s. Vorschr. über die Ergänzung der Sekretariats- 
und Registraturbeamten bei den Mil J. und Siek- 
mann, Taschenkalender für Beamte der MilVerw. 
Die Registraturbeamten ergänzen sich aus 
zivilversorgungsberechtigten Zahlm Aspiranten und 
Generalkommando-Registratoren. Wegen der Ge- 
haltsverhältnisse der JBeamten sf. Besoldungs G. 
15. 7. 09, RGl. 573, MVBl. 137, Ausführungs- 
bestimmungen das. 177. — Die Didvisions J., (. 
AK. XIII., bearbeiten die auf die Gehalts= und 
Löhnungsverhältnisse, Servis, Wohnungsgeld- 
zuschuß und Reisekosten bezüglichen Angelegen- 
heiten der zum ivisionsverband gehörigen 
Truppen, Beh., nicht regimentierten Off. und Be- 
amten, soweit nicht andere Beh. (KJ., Minkr.)
	        
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