Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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abinett den Königs. Das K. K. erledigt sämtl. 
unmittelbar von Privaten, den Hofstellen und 
den Landesbehörden an den König gelangenden 
Geschäftsgegenstände, Eingaben usw. durch Vortrag 
an den König und Ausfertigung der K. Ent- 
schließungen. Ferner hat das Kabinett den Schrift- 
wechsel des Königs auszufertigen, soweit letzterer 
nicht in den Geschäftskreis des Min A. gehört. 
Die Beamten des K. K. sind Hofbeamte, KO. 
13. B. 50, Rabl. 58. Der Kabinettchef ist oberer 
Hofbeamter und Mitglied des Oberhofrats, (. d. 
Kohler. 
Kadettenhäuser bestehen in W. nicht, w. Staats- 
angeh. werden in das Kgl. Preuß. Kadettenkorps 
aufgenommen, die Anmeldung der Knaben hat 
beim W. Kriegsmin. zu erfolgen, W. Mil #l. 
1872 69. Das Kgl. pr. KKorps gewährt seinen 
Zöglingen Erziehung und Ausbildung mit vor- 
herrschender Rücksicht auf den Kriegsdienst. Es 
ist eine Pflanzschule für das Offizierkorps des 
Heeres. Das Korps besteht aus zwei dem Alter 
der Zöglinge angepaßten Abteilungen: 1. Den 8 
Voranst. (Kadettenh.) zu Bensberg, Coeslin, 
Karlsruhe, Naumburg a. S., Oranienstein, Plön, 
Potsdam und Wahlstatt mit den Lehrklassen von 
Sexta bis einschl. Ober-Tertia für Zöglinge in 
dem Alter von 10—15 J. — 2. Aus der Haupt- 
kadettanst. zu Groß-Lichterfelde mit den Kl. 
Unter-Sekunda bis Ober-Prima und 1 Selecta. — 
Das K Korps enth.: 1. Stellen mit vollem Erzieh.= 
Beitrag von 800 —; 2. St. mit vermind. ErgzBeitr. 
von 450, 300, 180 und 90 . 3Z. Freistellen, d. h. 
St. ohne ErzBeitr. Sämtl. Zögl. empfangen 
Unterhalt, Bekleidung, Erziehung und Unterricht 
einschl. der Lehrm. Die Aufnahme in das K.= 
Korps kann nur mit allerh. Genehmigung erfolgen. 
Alle aufzunehmenden Knaben müssen einer recht- 
mäßigen Ehe entsprossen sein und nach Herkunft, 
Erziehung, körperlicher Entwicklung und wissen- 
schaftl. Vorbildung einen geeigneten Ersatz für das 
Offizierkorps versprechen, das 10. Lebensj. voll- 
endet, das 15. aber noch nicht überschritten haben. 
Die Anmeldung für das K Korps hat zu erfolgen 
zwischen dem voll. 8. und dem 10. Lebensj. An- 
wartschaft auf St. mit vermind. ErzBeitr. oder 
auf Freist. haben in 1. Linie Söhne von im Feld 
gefallenen Offizieren, im Dienst verstorbener Off., 
akt. und pens. Off.; Söhne im Feld gef. oder ver- 
wund. Unteroff. und von Unteroff., die mind. 25 
Jahre gut gedient haben, endlich S. von Off. des 
Beurl Standes, Sanitätsoff. und höh. Beamten. 
Aufnahmebest. des K. KK. Berlin 1899 bei Mitt- 
ler & Sohn. Mlin. 
Käscher, ein kleines Handnetz. 
Käse besteht hauptsächl. aus dem in der Milch 
von Säugetieren befindl. Käsestoff (Casein), ent- 
hält nebenbei aber auch noch andere Milchbestand- 
teile bes. Wasser und Fett, sowie etwas Milch- 
säure und Aschenbestandteile, und wird in 
frischem, halbreifem, reifem oder überreifem Zu- 
stand verzehrt. — A. Die versch. K Sorten unter- 
scheidet man 1. nach ihrer Festigkeit: Weich- 
und Hart K.; 2. nach dem Fettgehalt: Mager- 
K. aus entrahmter Milch, halbfette aus teil- 
Kabinett des Königs — Käse. 
weise entrahmter Milch oder aus einem Ge- 
menge von Voll= und Magermilch, fette aus Voll- 
milch und überfette K. aus Rahm. 3. Nach der 
Art, wie die Milch zum Gerinnen gebracht 
wurde: Sauermilch K., bei spontaner Szurung und 
Süßmilch= oder LabK., bei Zusatz einer Säure 
(bes. Milch= oder Essigsäure) oder von aus Kälber- 
magen hergestelltem Lab. 4. Nach der Zu- 
bereitung.: Topf-, Hand-= usw. K. 5. Nach der 
Form: Backstein-, Spunden= usw. K. 6. Nach 
den Tieren, von denen die zur Käsebereitung 
verwendete Milch gewonnen wird: Kuh-, Schaf-, 
Ziegen= usw. K. 7. Nach den ugesesten 
Stoffen: Kümmel-, Kräuter- usw. K. oder auch 
wohl nach anderen Merkmalen. Gewöhnlich setzt 
man voraus, daß die Trockenmasse an Fett bis 
zu 10 v. H. enthält bei Mager K., 10—30 v. H. 
bei halbfettem K., 40—50 v. H. bei Fett K. und 
über 50 v. H. bei Rahm K. Es ist aber zu 
beachten, daß es im KHandel ganz allg. üblich 
ist, dem K. eine vorteilhaftere Bezeichnung zu 
geben, als ihm nach seinem tatsächlichen Fettgehalt 
zukommt. Nur wenn das Milchfett ganz oder teil- 
weise durch Fremdfett ersetzt wurde, wie beim 
Kunst-- oder Margarine K., muß dies beim Verkauf 
ausdrücklich angegeben werden. Auch die ur- 
sprüngl. Herkunftsbezeichnung ist allmählich zur 
Gattungsbezeichnung geworden. Demnach pflegt 
ein nach Schweizer Art hergestellter K. auch dann 
noch als Schweizer K. zu gelten, wenn er nicht in 
der Schweiz, sondern z. B. in Deutschland bereitet 
wurde. — B. Die Herstellung eines schmack- 
haften K. setzt weit mehr wissenschaftl. Kenntnisse 
und große praktische Erfahrung voraus als Butter- 
bereitung, da namentlich die Reifung des K. von 
der Entwicklung gewisser Bakterien abhängt, die 
auf jene teils günstig teils ungünstig einwirken. 
Erstere müssen daher durch geeignete Maßnahmen 
begünstigt, letztere unterdrückt oder doch wenig- 
stens im Wachstum gehemmt werden. Der 
Käsereibetrieb ist aber nicht nur mit einem 
größeren Risiko verknüpft, sondern erfordert auch 
weit mehr Betriebsmittel, da die HartK. 4—1 
Jahr, ja selbst länger, zur Reifung brauchen, 
während dieser Zeit in kostspieligen Kellern viele 
Arbeit verursachen und bedeutende Zinsverluste 
mit sich bringen. — C. Da das Lab die Spaltung 
bzw. das Gerinnen des Käsestoffs nur bei einer 
ziemlich eng begrenzten Temperatur bewirkt, muß 
die zur Labkäsebereitung bestimmte Milch vor 
dem Zusatz der Labflüssigkeit in einem großen, 
kupfernen Kessel direkt über dem Feuer oder 
durch Dampfzuleitung erst erwärmt werden. Die 
nach 20—60 Minuten (allmählich festgewordene 
Masse wird dann durch verschiedene Geräte vor- 
sichtig zerkleinert und bei der Herstellung teurer 
KSorten unter fortwährendem Umrühren auf 
eine noch etwas höhere Temperatur (sog. Nach- 
wärmen) gebracht. Während der Zerkleinerung 
scheidet sich eine grünliche Flüssigkeit, die Molke 
(K Wasser) aus. Hat das Mrinnzeel, das bei LabK. 
als Bruch-- und bei Sauermilch K. als Quarg be- 
zeichnet wird, einen bei jeder KSorte, je nach der 
Milchbeschaffenheit, Jahreszeit, Lufttemperatur
	        
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