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abinett den Königs. Das K. K. erledigt sämtl.
unmittelbar von Privaten, den Hofstellen und
den Landesbehörden an den König gelangenden
Geschäftsgegenstände, Eingaben usw. durch Vortrag
an den König und Ausfertigung der K. Ent-
schließungen. Ferner hat das Kabinett den Schrift-
wechsel des Königs auszufertigen, soweit letzterer
nicht in den Geschäftskreis des Min A. gehört.
Die Beamten des K. K. sind Hofbeamte, KO.
13. B. 50, Rabl. 58. Der Kabinettchef ist oberer
Hofbeamter und Mitglied des Oberhofrats, (. d.
Kohler.
Kadettenhäuser bestehen in W. nicht, w. Staats-
angeh. werden in das Kgl. Preuß. Kadettenkorps
aufgenommen, die Anmeldung der Knaben hat
beim W. Kriegsmin. zu erfolgen, W. Mil #l.
1872 69. Das Kgl. pr. KKorps gewährt seinen
Zöglingen Erziehung und Ausbildung mit vor-
herrschender Rücksicht auf den Kriegsdienst. Es
ist eine Pflanzschule für das Offizierkorps des
Heeres. Das Korps besteht aus zwei dem Alter
der Zöglinge angepaßten Abteilungen: 1. Den 8
Voranst. (Kadettenh.) zu Bensberg, Coeslin,
Karlsruhe, Naumburg a. S., Oranienstein, Plön,
Potsdam und Wahlstatt mit den Lehrklassen von
Sexta bis einschl. Ober-Tertia für Zöglinge in
dem Alter von 10—15 J. — 2. Aus der Haupt-
kadettanst. zu Groß-Lichterfelde mit den Kl.
Unter-Sekunda bis Ober-Prima und 1 Selecta. —
Das K Korps enth.: 1. Stellen mit vollem Erzieh.=
Beitrag von 800 —; 2. St. mit vermind. ErgzBeitr.
von 450, 300, 180 und 90 . 3Z. Freistellen, d. h.
St. ohne ErzBeitr. Sämtl. Zögl. empfangen
Unterhalt, Bekleidung, Erziehung und Unterricht
einschl. der Lehrm. Die Aufnahme in das K.=
Korps kann nur mit allerh. Genehmigung erfolgen.
Alle aufzunehmenden Knaben müssen einer recht-
mäßigen Ehe entsprossen sein und nach Herkunft,
Erziehung, körperlicher Entwicklung und wissen-
schaftl. Vorbildung einen geeigneten Ersatz für das
Offizierkorps versprechen, das 10. Lebensj. voll-
endet, das 15. aber noch nicht überschritten haben.
Die Anmeldung für das K Korps hat zu erfolgen
zwischen dem voll. 8. und dem 10. Lebensj. An-
wartschaft auf St. mit vermind. ErzBeitr. oder
auf Freist. haben in 1. Linie Söhne von im Feld
gefallenen Offizieren, im Dienst verstorbener Off.,
akt. und pens. Off.; Söhne im Feld gef. oder ver-
wund. Unteroff. und von Unteroff., die mind. 25
Jahre gut gedient haben, endlich S. von Off. des
Beurl Standes, Sanitätsoff. und höh. Beamten.
Aufnahmebest. des K. KK. Berlin 1899 bei Mitt-
ler & Sohn. Mlin.
Käscher, ein kleines Handnetz.
Käse besteht hauptsächl. aus dem in der Milch
von Säugetieren befindl. Käsestoff (Casein), ent-
hält nebenbei aber auch noch andere Milchbestand-
teile bes. Wasser und Fett, sowie etwas Milch-
säure und Aschenbestandteile, und wird in
frischem, halbreifem, reifem oder überreifem Zu-
stand verzehrt. — A. Die versch. K Sorten unter-
scheidet man 1. nach ihrer Festigkeit: Weich-
und Hart K.; 2. nach dem Fettgehalt: Mager-
K. aus entrahmter Milch, halbfette aus teil-
Kabinett des Königs — Käse.
weise entrahmter Milch oder aus einem Ge-
menge von Voll= und Magermilch, fette aus Voll-
milch und überfette K. aus Rahm. 3. Nach der
Art, wie die Milch zum Gerinnen gebracht
wurde: Sauermilch K., bei spontaner Szurung und
Süßmilch= oder LabK., bei Zusatz einer Säure
(bes. Milch= oder Essigsäure) oder von aus Kälber-
magen hergestelltem Lab. 4. Nach der Zu-
bereitung.: Topf-, Hand-= usw. K. 5. Nach der
Form: Backstein-, Spunden= usw. K. 6. Nach
den Tieren, von denen die zur Käsebereitung
verwendete Milch gewonnen wird: Kuh-, Schaf-,
Ziegen= usw. K. 7. Nach den ugesesten
Stoffen: Kümmel-, Kräuter- usw. K. oder auch
wohl nach anderen Merkmalen. Gewöhnlich setzt
man voraus, daß die Trockenmasse an Fett bis
zu 10 v. H. enthält bei Mager K., 10—30 v. H.
bei halbfettem K., 40—50 v. H. bei Fett K. und
über 50 v. H. bei Rahm K. Es ist aber zu
beachten, daß es im KHandel ganz allg. üblich
ist, dem K. eine vorteilhaftere Bezeichnung zu
geben, als ihm nach seinem tatsächlichen Fettgehalt
zukommt. Nur wenn das Milchfett ganz oder teil-
weise durch Fremdfett ersetzt wurde, wie beim
Kunst-- oder Margarine K., muß dies beim Verkauf
ausdrücklich angegeben werden. Auch die ur-
sprüngl. Herkunftsbezeichnung ist allmählich zur
Gattungsbezeichnung geworden. Demnach pflegt
ein nach Schweizer Art hergestellter K. auch dann
noch als Schweizer K. zu gelten, wenn er nicht in
der Schweiz, sondern z. B. in Deutschland bereitet
wurde. — B. Die Herstellung eines schmack-
haften K. setzt weit mehr wissenschaftl. Kenntnisse
und große praktische Erfahrung voraus als Butter-
bereitung, da namentlich die Reifung des K. von
der Entwicklung gewisser Bakterien abhängt, die
auf jene teils günstig teils ungünstig einwirken.
Erstere müssen daher durch geeignete Maßnahmen
begünstigt, letztere unterdrückt oder doch wenig-
stens im Wachstum gehemmt werden. Der
Käsereibetrieb ist aber nicht nur mit einem
größeren Risiko verknüpft, sondern erfordert auch
weit mehr Betriebsmittel, da die HartK. 4—1
Jahr, ja selbst länger, zur Reifung brauchen,
während dieser Zeit in kostspieligen Kellern viele
Arbeit verursachen und bedeutende Zinsverluste
mit sich bringen. — C. Da das Lab die Spaltung
bzw. das Gerinnen des Käsestoffs nur bei einer
ziemlich eng begrenzten Temperatur bewirkt, muß
die zur Labkäsebereitung bestimmte Milch vor
dem Zusatz der Labflüssigkeit in einem großen,
kupfernen Kessel direkt über dem Feuer oder
durch Dampfzuleitung erst erwärmt werden. Die
nach 20—60 Minuten (allmählich festgewordene
Masse wird dann durch verschiedene Geräte vor-
sichtig zerkleinert und bei der Herstellung teurer
KSorten unter fortwährendem Umrühren auf
eine noch etwas höhere Temperatur (sog. Nach-
wärmen) gebracht. Während der Zerkleinerung
scheidet sich eine grünliche Flüssigkeit, die Molke
(K Wasser) aus. Hat das Mrinnzeel, das bei LabK.
als Bruch-- und bei Sauermilch K. als Quarg be-
zeichnet wird, einen bei jeder KSorte, je nach der
Milchbeschaffenheit, Jahreszeit, Lufttemperatur