Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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winnung tüchtiger UOff. Weiter dürfen zur K. 
zugelassen werden Stabsordonnanzen und Bursch. 
sämtl. rationsberechtigter Off. und Sanitätsoff. 
und der nicht rationsber. bis zum Hauptmann 
abwärts. Abgeschlossen wird der K Vertrag zwischen 
den K. und dem RegKommandeur bzw. Komm eines 
selbst. Batt. oder Generalarzt (hins. der Militär- 
krankenwärter) oder der MilBeh., an deren Spitze 
ein Off. mit Disziplinarstrafgewalt steht, in Form 
der Bestätigung der von einem Off. usw. aufgenom- 
menen Verhandlung. Die Zahl der zulässigen 
K. wird durch den Etat festgesetzt, s. Friedens- 
präsenzst. Die K. kann erneuert werden. Nicht 
zugelassen werden Leute, die wegen eines den 
Mangel an ehrliebender Gesinnung verratenden 
Vergehens bestraft worden sind. Die mit der Be- 
stätigung rechtskräftige K., deren jederzeitige Auf- 
hebung innerh. der ersten 3 Mon. durch Aufnahme 
eines Vermerks in der Verhandlung vorbehalten 
werden kann, kann jederzeit einseitig vom Truppen- 
teil aufgehoben werden bei Degradation, Versetzung 
in die 2. Kl. des Soldatenstands, Bestrafung 
wegen ehrloser Handlungen oder über 6 Woch., 
bei nachträgl. Bekanntwerden einer Strafe, welch 
die K. ausgeschlossen hätte; bei Burschen und 
Stabsordonnanzen, die in die Front zurücktreten 
müssen, wenn sie deshalb Aufhebung der K. 
wünschen; durch das GenK. außerdem bei fort- 
gesetzt schlechter Führung, wenn längeres Ver- 
bleiben den Dienst schädigen würde, oder bei Un- 
geeignetheit zum Burschendienst; auf Antrag 
wegen häuslicher Verhältnisse. Die K. aus dem 
Gemeinenstand der Fußtruppen, fahrenden Artill. 
und des Trains, mit Ausnahme der Mannsch. der 
BezKommdos und der Sanitätsmannsch., erhalten 
bei der Verpflichtung zu einem 3jähr. Front- 
dienst 50 4& KHandgeld und vom Ablauf der ges. 
Dienstzeit ab einen Löhnungszuschuß von monatl. 
3 A. K. aller Waffen bei sofortiger erstmaliger 
Verpflichtung auf mind. 4 Gesamtdienstj. in der 
Front 100 K Handgeld und die höhere sog. Kapi- 
tulantenlöhnung, § 46 u. 74 FrBes L. Wegen An- 
spruch der K. auf den Zivilversorgungschein s. 
Militäranwärter. Lehner. 
Karbid s. Azetylen; die dort angef. Vorschr. 
sind zu ergänzen durch f.: Min JErl. 20. u. 24. 6. 
14; 8., 10., 13 u. 23. 7. 14, Abl. 358, 354, 396, 
397, 398, 399. 
Karenzzeit (Wartezeit) s. Krankenvers. E. I. b. 
Karpfen ist der wichtigste Nutzsisch in warmen 
Teichen, gewinnt aber auch immer mehr Bedeutung 
für die Besetzung von Flüssen mit trägem Lauf. 
In w. Flüssen war er ursprünglich nur heimisch 
in der Donau vor deren Korrektion. In den 
letzten Jahrzehnten ist er in den unteren Lauf fast 
aller Flüsse eingesetzt worden, vermehrt sich dort 
aber nur ganz selten, da das Wasser hiefür zur 
Laichzeit nicht warm genug ist und es meist an 
geeigneten Laichstellen fehlt. Es müssen daher 
dort immer wieder 1—2jährige K. eingesetzt 
werden. Im Handel unterscheidet man zwar haupt- 
sächlich zwischen Leder#K., die gar keine Schup- 
pen haben, Schuppen K., deren ganze Körper- 
  
Karbid — Karpfen. 
oberfläche gleichmäßig mit kleinen Schuppen be- 
deckt ist, und Spiegel K., die auf jeder Körper- 
seite nur 1—3 Reihen großer Schuppen (Spiegel) 
besitzen. Aber wichtiger ist der Unterschied zwischen 
K. der Landrasse und Edel K. Letztere sind durch 
Zuchtwahl und reichlichste Ernährung während 
vieler Generationen überaus schnellwüchsig und 
frühreif geworden; auch haben sie breiten und 
tiefen Rumpf, dagegen kleinen Kopf, liefern daher 
wenig Abfall. Ihre Fruchtbarkeit ist aber etwas 
eringer als die der Land K. In futterarmen, 
alten Teichen kommen jedoch ihre guten Eigen- 
schaften nicht zum Vorschein. Bes. beliebte Edel- 
rassen sind Galizier, Böhmen und Franken. Der 
K. ist Allesfresser, lebt daher von allerlei grünen 
Pflanzenstoffen, Sämereien, Haushaltungs- 
abfällen, ist aber auch Kleintierfresser, verzehrt 
nebenbei Würmer, Larven und Maden aller 
Art, Blut, Schlachthausabfälle, Pferdefleisch, usw., 
falls diese Stoffe ihm in fein zerkleinertem 
Zustand gereicht werden. Ueber Winter frißt der 
K. nichts und nimmt trotzdem während dieser 
Zeit nur 3—5 v. H. an Lebendgewicht ab. Während 
der warmen Jahreszeit braucht er als Erhaltungs- 
futter nur etwa ½ seines Lebendgewichts; alles 
weitere Futter dient zur Fleischproduktion. In 
jedem Sommer bildet sich ein Ring um jede 
Schuppe, so daß hieraus das Alter des Fisches mit 
Leichtigkeit festgestellt werden kann. Unter günsti- 
gen Verhältnissen, d. h. in einem warmen, von 
Fischräubern freien Teich, geht die Vermehrung 
sehr reichlich vor sich. Bei dem sog. Dubisch-Ver- 
fahren benützt man ein Stück trockener, horizon- 
taler Wiese von etwa 0,1 ha Größe, umgibt es 
mit einem 30—50 cm tiefen Graben und hinter 
demselben mit einem gleich hohen Damm, über- 
staut die Rasenfläche 25—30 cm hoch mit Wasser 
gegen Mitte Mai und setzt dann sofort einen 
weiblichen und 2 männliche große Laichkarpfen 
ein. Diese vermehren sich hier i. d. R. binnen 
24 Stunden, verteilen die Eier auf der ganzen 
Rasenfläche, und wenn kein Witterungsrückschlag 
eintritt, wimmeln schon nach 3—4 Tagen 100 000 
bis 500 000 Stück KBrut umher. Diese kann dann 
sofert mit einem Käscher herausgefangen und 
zum Besetzen von Teichen und Flüssen verwendet 
werden. Würden sie nicht anderweitig unter- 
ebracht, so wären sie zum weitaus größten 
eil in wenigen Tagen verhungert. Es steht 
nichts im Weg, neben 2—4jährigen K. im 
gleichen Teich auch andere Fischarten zu 
halten, s. Besetzen der Gewässer mit Fischen; nur 
eine Beigabe von Karauschen (Goldfischen) ist un- 
zweckmäßig, weil sonst durch Kreuzung wilde (un- 
erwünschte) Brut von sehr wenig vorteilhaften sog. 
Bauern K. entsteht. Den Mastteichen (s. Fisch- 
teich) gibt man i. d. R. einige Raubfische bei, um 
das Laichen der geschlechtsreifen K. zu verhindern 
und unabsichtlich entstandene Brut, die den Eltern 
Nahrungskonkurrenz machen würde, zu vertilgen. 
Dagegen ist die vielverbreitete Ansicht, daß der 
Hecht die Aufgabe habe, die phlegmatischen K. zum 
Umherschwimmen zu veranlassen, durchaus un- 
richtig. Ein Vorteil würde für den Züchter daraus
	        
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