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winnung tüchtiger UOff. Weiter dürfen zur K.
zugelassen werden Stabsordonnanzen und Bursch.
sämtl. rationsberechtigter Off. und Sanitätsoff.
und der nicht rationsber. bis zum Hauptmann
abwärts. Abgeschlossen wird der K Vertrag zwischen
den K. und dem RegKommandeur bzw. Komm eines
selbst. Batt. oder Generalarzt (hins. der Militär-
krankenwärter) oder der MilBeh., an deren Spitze
ein Off. mit Disziplinarstrafgewalt steht, in Form
der Bestätigung der von einem Off. usw. aufgenom-
menen Verhandlung. Die Zahl der zulässigen
K. wird durch den Etat festgesetzt, s. Friedens-
präsenzst. Die K. kann erneuert werden. Nicht
zugelassen werden Leute, die wegen eines den
Mangel an ehrliebender Gesinnung verratenden
Vergehens bestraft worden sind. Die mit der Be-
stätigung rechtskräftige K., deren jederzeitige Auf-
hebung innerh. der ersten 3 Mon. durch Aufnahme
eines Vermerks in der Verhandlung vorbehalten
werden kann, kann jederzeit einseitig vom Truppen-
teil aufgehoben werden bei Degradation, Versetzung
in die 2. Kl. des Soldatenstands, Bestrafung
wegen ehrloser Handlungen oder über 6 Woch.,
bei nachträgl. Bekanntwerden einer Strafe, welch
die K. ausgeschlossen hätte; bei Burschen und
Stabsordonnanzen, die in die Front zurücktreten
müssen, wenn sie deshalb Aufhebung der K.
wünschen; durch das GenK. außerdem bei fort-
gesetzt schlechter Führung, wenn längeres Ver-
bleiben den Dienst schädigen würde, oder bei Un-
geeignetheit zum Burschendienst; auf Antrag
wegen häuslicher Verhältnisse. Die K. aus dem
Gemeinenstand der Fußtruppen, fahrenden Artill.
und des Trains, mit Ausnahme der Mannsch. der
BezKommdos und der Sanitätsmannsch., erhalten
bei der Verpflichtung zu einem 3jähr. Front-
dienst 50 4& KHandgeld und vom Ablauf der ges.
Dienstzeit ab einen Löhnungszuschuß von monatl.
3 A. K. aller Waffen bei sofortiger erstmaliger
Verpflichtung auf mind. 4 Gesamtdienstj. in der
Front 100 K Handgeld und die höhere sog. Kapi-
tulantenlöhnung, § 46 u. 74 FrBes L. Wegen An-
spruch der K. auf den Zivilversorgungschein s.
Militäranwärter. Lehner.
Karbid s. Azetylen; die dort angef. Vorschr.
sind zu ergänzen durch f.: Min JErl. 20. u. 24. 6.
14; 8., 10., 13 u. 23. 7. 14, Abl. 358, 354, 396,
397, 398, 399.
Karenzzeit (Wartezeit) s. Krankenvers. E. I. b.
Karpfen ist der wichtigste Nutzsisch in warmen
Teichen, gewinnt aber auch immer mehr Bedeutung
für die Besetzung von Flüssen mit trägem Lauf.
In w. Flüssen war er ursprünglich nur heimisch
in der Donau vor deren Korrektion. In den
letzten Jahrzehnten ist er in den unteren Lauf fast
aller Flüsse eingesetzt worden, vermehrt sich dort
aber nur ganz selten, da das Wasser hiefür zur
Laichzeit nicht warm genug ist und es meist an
geeigneten Laichstellen fehlt. Es müssen daher
dort immer wieder 1—2jährige K. eingesetzt
werden. Im Handel unterscheidet man zwar haupt-
sächlich zwischen Leder#K., die gar keine Schup-
pen haben, Schuppen K., deren ganze Körper-
Karbid — Karpfen.
oberfläche gleichmäßig mit kleinen Schuppen be-
deckt ist, und Spiegel K., die auf jeder Körper-
seite nur 1—3 Reihen großer Schuppen (Spiegel)
besitzen. Aber wichtiger ist der Unterschied zwischen
K. der Landrasse und Edel K. Letztere sind durch
Zuchtwahl und reichlichste Ernährung während
vieler Generationen überaus schnellwüchsig und
frühreif geworden; auch haben sie breiten und
tiefen Rumpf, dagegen kleinen Kopf, liefern daher
wenig Abfall. Ihre Fruchtbarkeit ist aber etwas
eringer als die der Land K. In futterarmen,
alten Teichen kommen jedoch ihre guten Eigen-
schaften nicht zum Vorschein. Bes. beliebte Edel-
rassen sind Galizier, Böhmen und Franken. Der
K. ist Allesfresser, lebt daher von allerlei grünen
Pflanzenstoffen, Sämereien, Haushaltungs-
abfällen, ist aber auch Kleintierfresser, verzehrt
nebenbei Würmer, Larven und Maden aller
Art, Blut, Schlachthausabfälle, Pferdefleisch, usw.,
falls diese Stoffe ihm in fein zerkleinertem
Zustand gereicht werden. Ueber Winter frißt der
K. nichts und nimmt trotzdem während dieser
Zeit nur 3—5 v. H. an Lebendgewicht ab. Während
der warmen Jahreszeit braucht er als Erhaltungs-
futter nur etwa ½ seines Lebendgewichts; alles
weitere Futter dient zur Fleischproduktion. In
jedem Sommer bildet sich ein Ring um jede
Schuppe, so daß hieraus das Alter des Fisches mit
Leichtigkeit festgestellt werden kann. Unter günsti-
gen Verhältnissen, d. h. in einem warmen, von
Fischräubern freien Teich, geht die Vermehrung
sehr reichlich vor sich. Bei dem sog. Dubisch-Ver-
fahren benützt man ein Stück trockener, horizon-
taler Wiese von etwa 0,1 ha Größe, umgibt es
mit einem 30—50 cm tiefen Graben und hinter
demselben mit einem gleich hohen Damm, über-
staut die Rasenfläche 25—30 cm hoch mit Wasser
gegen Mitte Mai und setzt dann sofort einen
weiblichen und 2 männliche große Laichkarpfen
ein. Diese vermehren sich hier i. d. R. binnen
24 Stunden, verteilen die Eier auf der ganzen
Rasenfläche, und wenn kein Witterungsrückschlag
eintritt, wimmeln schon nach 3—4 Tagen 100 000
bis 500 000 Stück KBrut umher. Diese kann dann
sofert mit einem Käscher herausgefangen und
zum Besetzen von Teichen und Flüssen verwendet
werden. Würden sie nicht anderweitig unter-
ebracht, so wären sie zum weitaus größten
eil in wenigen Tagen verhungert. Es steht
nichts im Weg, neben 2—4jährigen K. im
gleichen Teich auch andere Fischarten zu
halten, s. Besetzen der Gewässer mit Fischen; nur
eine Beigabe von Karauschen (Goldfischen) ist un-
zweckmäßig, weil sonst durch Kreuzung wilde (un-
erwünschte) Brut von sehr wenig vorteilhaften sog.
Bauern K. entsteht. Den Mastteichen (s. Fisch-
teich) gibt man i. d. R. einige Raubfische bei, um
das Laichen der geschlechtsreifen K. zu verhindern
und unabsichtlich entstandene Brut, die den Eltern
Nahrungskonkurrenz machen würde, zu vertilgen.
Dagegen ist die vielverbreitete Ansicht, daß der
Hecht die Aufgabe habe, die phlegmatischen K. zum
Umherschwimmen zu veranlassen, durchaus un-
richtig. Ein Vorteil würde für den Züchter daraus