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liebig nachgeschlagen werden. Für ihre Benützung
gibt eine gedr. Anleitung die nötigen Winle.
Auch find diej. Beamt., die in der Nähe der K. ihre
Arbeitsplätze haben, jederzeit bereit, Auskunft zu
erteilen. Zum Entleihen nach Hause in
St. oder auswärts sind außer den öff. Beh. und
Anst. und den jurist. Personen solche vollj. An-
gehbrige des D. Reichs, die im Lande ansässig sind
und durch ihre Stellung oder ihre finuianzielle Lage
die nötige Gewähr bieten, ohne weiteres, alle an-
deren Benützer unter Beibringung einer Bürgschaft
berechtigt. Personen unter 17 J. sind nicht ent-
leihungsberechtigt. Für das Entleihen nach Hause
ist wie für den Besuch des Lesesaals eine Be-
nützerkarte zu lösen. Auch hiefür besteht volle
Unentgeltlichkeit, Die regelmäßige Leih-
frist beträgt 1 Monat. Ausleihbar ist so
ziemlich alles. Indessen gilt dies nicht für
ganz bes. Kostbarkeiten. Auch werden u. a. Hand-
schriften, Inkunabeln, wertvolle Kupferwerrke, selt.
Dr. usw. stets nur mit bes. Erlaubn. und allenf.
unter best. Kautelen, meist auch nur auf kürzere
Zeit verabfolgt. Und für Romane u. a. sog.
Unterhaltungsschr., die ebenfalls nur mit bes. Er-
laubnis entliehen werden können, gilt, daß sie nicht
zur Unterhaltung, sondern nur zu ernsteren
Studienzwecken zur Verfügung stehen.
Werke, die auf der L. nicht angeschafft oder aus-
geliehen sind, werden von ihr auf Wunsch bei
andern Bibliotheken, sofern diese nicht
den unmittelbaren Bezug vorschreiben, bestellt und,
falls sie dort vorhanden und verfügbar find,
kosten frei vermittelt, soweit die Sen-
dungen mit Dienstwertzeichen frankiert werden
können bezw. soweit nicht ausw. B. Verpackungs-
gebühr berechnen. Die außerhalb Groß-Stuttgarts
wohnenden Entleiher erhalten alle Sendungen
kostenfrei, so daß sie nur das Porto der Rück-
sendung zu tragen haben. Sämtliche die Benützung
der B. regelnden Vorschr. sind in der gedr. Be-
nützungsordnung enthalten, von der jedem
Entleiher 1 Ex. behändigt wird. Was den Um-
fang der Benützung betrifft, so steht die
L. unter den d. B. in der vordersten Reihe. Im
Verw J. 1912/16 wurden 48 449, d. h. bei 285
Oeffnungst. täglich 170 Bände in den Lesesaal ge-
geben und 60 621, d. h. bei 297 Ausleiht. t. 204 B.
ausgeliehen, im ganzen 109 070 B., täglich 374 B.
benützt. Der Unterschied zwischen den Oeffnungs-
und den Ausleihetagen kommt davon her, daß
während der vom 1. bis 15. Aug. dauernden jährl.
Hauptreinigung die B. für den persönl. Besuch ge-
schlossen ist, schriftliche Entleihungsgesuche jedoch
auch in dieser Zeit erledigt werden. Außer in
dies. 15 (12) T. bleibt die B. an den Sonntagen und
b. Feiertagen, am Geburtsfest des Königs, am Kar-
samstag und am Haupttag des Volksfests ge-
schlossen. An den andern Tagen ist sie vorm.
und nachm. mit Ausnahme des Samstagnachm.
sowie des Nachm. des Geburtstags des Kaisers und
der Kömigin und des Nachm. des 24. und 31. Dez.
gebffnet. Die Verwaltung der V. fteht
unter der Leitung des Oberbibliothekars. Nach
ihm folgen die Bibliothekare, zurzeit 4, sodann der
Landesfarbe — Landesschätzer.
Hilfsb. und weiterhin die Beamten des mittl.
(Sekretärs-)Dienftes, zurzeit 5. Dazu kommen
5 Unterb. und anm nicht etatsmäßig angest. Be-
amten 1 Hilfsarb. und 3 Hilfsarbeiterinnen sowie
1 Hilfsdiener. Bei der Besetzung der Bibliothekar-
siellen wird nach Möglichkeit dem Gesichtspunkt
der Fachvertretung Rechnung getragen, beim mittl.
Dst. ist es Herkommen, die Beamt. aus dem Stand
der Präzeptoren und Reallehrer zu nehmen. Was
die Geschäfte selber betrifft, so werden, um nur
einiges hervorzuheben, über alle wichtigeren B.=
Angelegenheiten gemeinsame Besprechungen seitens
des Oberbibl. und der Bibl. gehalten. In solchen
gemeinsch. Konferenzen findet auch die Anschaffung
der neuen Bücher statt und zwar auf Grund von
wöch. Ansichtsendungen der Buchhdl. sowie einer
Durchsicht des wöch. Verz. der Neuigkeiten des
d. Buchhandels und der Lektüre von kritischen und
Fachzeitschriften. Darüber hinaus kommt den Bibl.
das umfangreiche Katalogwesen, bes. die lang-
wierige Anlegung weiterer Realindizes, späterhin
die Neubearbeitung der Handschr Katal. zu. Die
Besorgung des Ausleihwesens und des Dienstes
am Lesesaal sind die hauptsächlichen Aufgaben der
Beamten des mittl. Dienstes. Die vorges. Beh. der
L. ist die Direktion der wissensch. Sammlungen, die
oberste Instanz das Min KSch. Schmid.
Landesfarbe für W. ist schwarz-rot.
Landesfeuerlöschinspektor s. Feuerlöschwesen VI.
Lanbesfischereisachverständiger s. Landwirtsch.
Sachverständige 4 und Fischereipflege b 4.
Landesfischereiverein, w., in Stuttgart, Protek-
tor S. M. der König, gegr. 12. 2. 92, nachdem in
W. schon vorher gegen 40 Orts= und BezirksFV.
und 2 Gauverbände (der oberschwäb. und der für
den ob. Neckar) bestanden hatten. Mitgliederst. am
31. 12. 13: 1 Ehrenpräs., 5 Ehrenmitgl., 385 per-
sönl. und 69 korporat. Mitgl., darunter 50 Fische-
reiver. in W. und Hohenzollern mit 2471 Mitgl.
Zweck des LFV. ist Hebung der Fischerei und
Fischzucht in W. und Hohenz., s. Fischereipflege
II., 1. Er hat sich dem D. FV. in Berlin an-
geschlossen, durch dessen Vermittlung er regel-
mäßig einen entspr. Anteil von dem zur Förde-
rung der Binnenfischerei vom Reich zur Ver-
fügung gestellten Betrag erhält. Die jährl. Haupt-
versammlung findet abwechslungsweise in einem
der 4 Kreise oder Hohenz. statt. Der gewöhnliche
Staatsbeitrag beträgt 1500 J1, außerdem hatte sich
der V. aus besonderer Veranlassung kleinerer und
größerer außerord. staatl. Zuwendungen zu er-
freuen. « Sieglin.
Landesgefängnisse s. Gefängniswesen I. 1.
Lanbesgestüte s. Gestütswesen III.
Lanbesgewerbemuseum s. Gewerbeförderung
Landeshebammenschule s. Hebammenschule.
Landessberstallmeister s. Gestütswesen II.
Landespferdeprämierungen s. Gestütswes. III. 3.
Landespolizei, Landespolizeizentrale, s. Polizei.
Landesschätzer. I. Eink Steuer. Ueber Beschw,
gegen die Entsch. der EinschKomm. entscheidet das
für diesen Zweck z. Zt. in 2. Beschwerdekomm. tätig
werdende Steuerkoll., Abt. f. dir. St., in der Be-