Landwirtschaftliche Behörden — Landwirtschaftliche Bevölkerung.
Landwirte werden von den Professoren der
H. teils in H., teils in Stuttg. in ein- oder mehrj.
Zwischenräumen abgehalten. — 1 B. Die prakti-
schen Betriebe. x 1. Gutswirtschaft wird
auf der von der A. gepachteten, über 300 ha großen
Staatsdomäne Groß-Hohenheim für die Zwecke der
H., der Ackerbausch. und der Landeskultur als
Musterwirtschaft betrieben; sie ist zugleich Saat-
zuchtwirtschaft und dient zu Versuchszwecken. Ein
großer Teil der Arbeitsmaschinen hat elektrischen
Antrieb. — 2. Die landw.chemische Ver-
suchstation entfaltet eine umfangr. wissensch.
Tätigkeit, Untersuchungen auf dem Gebiet der
Tierernährung, namentlich über den Einfluß der
Futterbestandteile auf die Milchproduktion, auf
dem Gebiet der Pflanzenernährung, vor allem
aber eine sehr ausgedehnte Kontrolltätigkeit durch
die Untersuchung von Futter-- und
Düngemitteln. Die Untersuchung von
Futtermitteln und Kalisalzen für w. Land-
wirte erfolgt kostenlos. Die Analysehonorare für
die Unters. von Düngem. werden ganz überwieg.
von den sog. Kontrollfirmen (Lieferanten, die sich
unter die Kontrolle der Versuchstation gegen einen
ermäßigten Tarif gestellt haben) getragen. Vor-
stand ist der Professor der Agrikulturchemie an
der H., dem ein Beirat und zahlreiche Hilfskräfte
zur Seite stehen. — 3S. Botanisches Insti-
tut mit Samenprüfungsanst. und Anstalt für
Pflanzenschutz. a) Die Samenprüfungs A.
hat die Aufgabe, den prozentischen Gehalt der im
Handel vorkommenden Kultursämereien an reiner
keimfähiger Ware (Gebrauchswert) zu ermitteln
und dadurch dem Samenhandel eine reelle Unter-
lage zu geben. Sie prüft daher, und zwar für
w. Abnehmer, die nicht Samenhändler sind, unter
den vorgeschriebenen Bedingungen kostenfrei die
eingehenden Proben auf Echtheit, Reinheit, Keim-
fähigkeit, Herkunft und Gewicht. b) Die Anst.
für Pflanzenschutz, M. 17. 10. 02,
Rgbl. 563, hat die Aufgabe, die Lehre von den
Krankheiten und Beschädigungen der Kultur-
pflanzen sowie die Lehre vom Schutz dieser Pfl.
gegen Krankheiten und Schädlinge durch wissensch
Untersuchungen zu fördern und für die Praxis
durch unentgeltliche Erteilung von Ratschlägen im
Einzelfall wie durch Veröffentlichung im allg.
nutzbar zu machen. Vorstand des Instituts ist der
Professor für Botanik an der H., der von Assi-
stenten unterstützt wird. — 4. Prüfungs #.
für landw. Maschinen und Geräte.
Die Pr A. für landw. Maschinen und Geräte hat
den Zweck, 1. neue und wesentlich verbesserte
ältere landw. M. und G. eingehend auf ihre
Brauchbarkeit für die Praxis zu prüfen: a) um
die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis der
Landw. zu bringen; b) um Gutachten über Er-
findungen und Verbesserungen an Erfinder,
Fabrikanten oder Händler abzugeben; 2. die
Landw. bei Anschaffung von M. zu beraten. Vor-
stand und Geschäftsführer der Pr A. ist der Lehrer
für landw. M. und GKunde. Zur Pr. der M. und
G. besteht eine aus Sachverständigen zusammen-
gesetzte Kommission, von der sich bei der einzelnen
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Pr. ein Teil oder alle Mitglieder beteiligen. —
5. Das technologische Institut umfaßt:
1. die techn. Betriebe, Brennerei,
Brauerei und Obstkelterei, die zu Ver-
suchszwecken und zu Demonstrationen dienen;
2. das technologische Laboratorium
mit der Versuchstation für Gärungs-
gewerbe, MV. 8. 4. 90, Rgbl. 81, und der Abt.
für Molkereiprodukte, MV. 27. 3. 983,
Rgbl. 7. In demchem. Lab. der Versuchstation
werden neben wissensch. Arbeiten vornehmlich
Untersuchungen von Gegenständen aus dem Ge-
biet des Brauerei= und Brennereiwesens, der Be-
reitung des Weines und der Odbsterzeugnisse, in
dem physiologischen Lab. der Versuchst.
mikroskopisch-biologische Untersuchungen auf den
Gebieten der Gärungsgewerbe ausgeführt, sowie
Hefen= und Milchsäurebakterien rein gezüchtet und
an Brauereien und Brennereien abgegeben. Die
Abt. für Molkereiwesen dient der Untersuchung
von Milch und Molkereierzeugnissen, namentlich
der Bestimmung des Fettgehaltes der Milch. —
6. Die Saatzuchtanstalt, MV. 6. 12. 05,
Rabl. 298, hat den Zweck, den landw. Pflanzen-
bau hins. der Sortenwahl, des Saatgutbaus und
der Saatgutzüchtung zu fördern. Mit der landw.
A. ist das Forstamt H. zum Zweck von
Demonstrationen und Versuchen verbunden.
älz.
Landwirtschaftl. Behörden s. Zentralst. f. d. L.
Landwirtschaftliche Betriebs= und Besitzverhält-
nisse. Bei der Betriebszählung am 12. 6. 07 wur-
den in W. 314 829 Landwirtsch Betr. mit einer
Gesamtfläche von 1 453 898 ha ermittelt. Von
den 314 829 Betr. entfallen 83 752 = 26,6 v. H.
auf die kleinbäuerlichen Wirtschaften (2—5 ha),
56 372 = 17,9 v. H. auf die mittelb. Wirtsch. (5
bis 20 ha), 6710 = 2,1 v. H. auf die großb. Wirt-
schaften (20—100 ha), 117 = 0,04 v. H. auf die
Großgutswirtsch. (100 und mehr ha), 167 878 =
53,4 v. H. auf die zwergb. und nebenbetrieblichen
niedersten Größenklassen 0—2 ha. — Nach der
Zahl der in den Betrieben be chätig.
ten Pers. unterschieden, gliedern sich die 314
landw. Betr. in 33 427 Betr. ohne Personal, 265 287
Betr. mit 1—5 Pers., 15 865 Betr. mit 6—20 Pers.,
250 Betr. mit 21 und mehr Personen. 223 738
oder 79½ v. H. der Betr. mit Personal find reine
Familienbetr., d. h. Betr., in denen keine familien-
fremde Arbeitskräfte tätig sind. Die landw. Arbeit
in W. wird in der Hauptsache von den Betriebs-
inhabern mit ihren Familienangehörigen besorgt.
— Von der ganzen landwirtschaftl. benützten Fläche
entfallen auf die mittelbäuerl. Betr. (5—20 ba)
46,1 v. H., kleinb. Betr. (2—5 ha) 24,6 v. H., groß-
bäuerl. Betr. (20—100 ha) 17,9 v. H., Betr. unter
2 ha 9,7 v. H., Großbetr. 1,7 v. H. — Im Neckar-
und Schwarzwaldkreis stehen die kleinen und mitt-
leren, im Jagst= und Donaukreis die mittleren
und größeren Betr. voran. Ekert.
Landwirtschaftliche Bevölkerung. Von den
2 338 010 Einw., die das Kgr. W. nach der Be-
rufs= und Betriebszählung vom 12. 6. 07 hatte, ge-
hörten 882 421 = 87,7 v. H. der Gesamtbevölke-