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Hochbauahteilung als Prüfende teilzunehmen ver-
pflichtet sind, s. Baugewerkschule und Baufach.
älber.
Ministerialabteilung für den Straßen= und
Wasserbau. I. Zentralverwaltung. 1. Diese
beim Min J. bestehende Abteilung wurde für die
gesamte Leitung und Verwaltung des Staats-
straßen= und Wasserbauwesens durch K.
30. 11. 48, Rgbl. S. 603, unter Entbindung der
Kreisreg. von ihrer diesbezügl. Zuständigkeit er-
richtet und besteht neben einem Vorstand (3. Z.
Direktor) aus 4 technischen und 2 administrativen
Räten, 3 Bauinspektoren und etwa 20 weiteren
Beamten.— Ihr Geschäftskreis umfaßt:
Verwaltung der staatlichen Mittel für den
Straßenbau, die Neckarschiffahrt und den Fluß-
bau (Kap. 40—42 des Hauptfinanzetats), Ober-
aufsicht über das Dienstpersonal (15 Straßenbau-
inspektoren, 15 Reg Baumstr., 9 Bauamtswerkmstr,
75 weitere Techniker, 34 Straßen-, 5 Fluß= und
17 Walzmeister, 775 Straßen-, 10 Fluß= und
1 Schleusenwärter sowie 4 Kanzlisten); Ober-
leitung über die Entwürfe, den Bau und die
Unterhaltung der Staatstraßen und ihrer Zu-
behörden, der Fluß= und Schiffahrtstraße des
Neckars und der staatlichen Flußbauten an der
Iller, Donau, Argen und dem Neckar; Ober-
leitung über die Entwürfe, den Bau und die
unterhaltun von Straßen-, Brücken= und Fluß-
bauten der Amtskörperschaften und Gden, zu denen
Beiträge des Staats nachgesucht werden oder
verwilligt worden sind; Oberleitung über die
Arbeiten des Amts für Gewässerkunde (früher
Hydrographisches Bureau), bestehend in fortlauf.
Beobachtung der Wasserstandsbewegungen an den
Flüssen des Landes, der Messung ihrer Wasser-
menge, näherer Untersuchung und Beschrieb der
Wasserläufe, Sammlung und Bearbeitung alles
statistischen, die Wasserläufe betreffenden Mate-
rials (Abl J. 88 49; Begutachtung von elektri-
schen Beleuchtungs= und Kraftübertragungs-
anlagen sowie der Untersuchung ihrer vorschrifts-
mäßigen Ausführung, unentgeltliche Beratung
von Gemeinde= und Bezirksverbänden oder Ge-
nossenschaften, die sich zum Zweck der Ver-
sorgung mit elektrischer Kraft zu bilden beab-
sichtigen, Abl I. 05 391; unentgeltliche Beratung
der Gden des Landes auf dem Gebiet der Ab-
wasserbeseitigung und Abwasserreinigung sowie
mit der Fertigung von Entwürfen hierüber auf
Kosten der Beteiligten, AblJ. 07 341, tech-
nische Beratung des Ministeriums des Innern
bei der polizeilichen Behandlung von Wasserwerks-
anlagen und bei Streitigkeiten über die Be-
nützung öffentlicher Gewässer, ferner hinsichtlich
der Benützung öff. Wege für die Anlegung und
den Betrieb von Privatbahnen; Beratung der
Kreisregierungen als Flußpolizeibehörden in
den im Wassergesetz bezeichneten Fällen; Mit-
wirkung einzelner technischer Mitglieder bei staat-
lichen Krüfängen im Baufach (Staatsprüfungen
für das Bauingenieurfach, Bauwerkmeister-
prüfungen, Wasserbauprüfungen, Feldmesser-
prüfungen); endlich ist die Abt. Ausführungs Beh.
zur Wahrnehmung der nach RVO. der Genossen-
Ministerialabteilung — Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten.
schaftsversammlung und dem Vorstand der Ge-
bofsenschel zugewiesenen Befugnisse und Ob-
liegenheiten für die Unfallversicherung bei den
Bauarbeiten im Departement d. I. bestimmt,
Min V. 10. 12. 87 Rabl. 483. — 1Kx II. Bezirks-
verwaltung. Den Straßenbauinspektionen liegt
ob: Aufsicht über das ihnen untergeordnete, beim
staatlichen Straßen-, Brücken= und Flußbau und
der Unterhaltung dieser Bauten beamtete Dienst-
personal; Leitung und Aufsicht über den Bau
und die Unterhaltung der Staatstraßen samt Zu-
behörden, der Floß= und Schiffahrtstraße des
Neckars und der staatlichen Flußbauten; Leitung
über den Entwurf, den Bau und die Unterhaltung
von Straßen-, Brücken= und Flußbauten der
Amtskörperschaften und Gden, zu denen Beiträge
des Staats nachgesucht wurden oder verwilligt
worden sind; Beratung der Oberämter in Orts-
bausachen und in Fragen der Flußpolizei; Sorge
für Durchführung der Krank.-, Unf.= und Hinter-
blieb Vers. der verwendeten Arbeiter; Leitung
der Aufzeichnungen über den Verkehr auf Straßen;
Anweisung der Ausgaben und Einweisung der
Einnahmen bei Straßen= und Flußbauten in dem
durch die Dienstverrichtungen geregelten Umfang
unter ausschließlicher Benützung des Postscheckver-
kehrs. Der Straßen= und Wasserbauinspektion
Heilbronn ist außerdem zugewiesen die Beauf-
sichtigung der Bau= und Unterhaltungsarbeiten an
der Neckarwasserstraße vom Wasserhaus in Stutt-
gart-Berg bis zur Landesgrenze bei Böttingen,
der Straßenbauinspektion Ulm Beaufsichtigung
dieser Arbeiten an der Iller und an der Donau
von Scheer bis zur Landesgrenze bei Ulm.
Gugenhan.
Ministerialinstanz in Ersatzangelegenheiten
s. Ersatzwesen II.
Ministerialkassen s. Staatskassenwesen B. 1.
Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten.
Das Min Al. besteht aus der politischen Abteilung
und der Verkehrsabteilung. Zugleich bildet das-
selbe das Ministerium des K. Hauses, das die
K. Familienangelegenheiten zu besorgen hat. In
der Eigenschaft als Oberlehenshof hat das Min.
die Aufsicht über die nach Ges. 8. 10. 74 betr. Auf-
hebung des Lehensverbandes noch vorhandenen
K. Aktivlehen zu führen. S. a. Staatshandbuch
1912 1 316. — 1. Zu dem Geschäftskreis der
politischen Abteilung gehören u. a. alle
Verhandlungen mit auswärtigen Staaten; sie be-
sorgt dic Beglaubigung und Instruierung der K.
Gesandten und unterhalt die Beziehungen zu den
auswärtigen am K. Hofe beglaubigten Gesandt-
schaften. Angelegenheiten württ. Untertanen in
fremden Staaten werden durch die Abteilung ge-
regelt und die Verwendung fremder Regierungen
für die in Württ. anhängigen Angelegenheiten
mhrer Untertanen vermittelt. Urkunden für das
usland und Reisepässe erhalten hier ihre Be-
glaubigung. 2. Verkehrsabteilung, s. d.
3. Als besondere Beh. ist dem Min ##-.
die K. Archivdirektion untergeben, die die
Aufsicht über das Geh. Haus= und Staatsarchiv
zu Stuttgart, das Staatsfilialarchiv in Ludwigs-