Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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Hochbauahteilung als Prüfende teilzunehmen ver- 
pflichtet sind, s. Baugewerkschule und Baufach. 
älber. 
Ministerialabteilung für den Straßen= und 
Wasserbau. I. Zentralverwaltung. 1. Diese 
beim Min J. bestehende Abteilung wurde für die 
gesamte Leitung und Verwaltung des Staats- 
straßen= und Wasserbauwesens durch K. 
30. 11. 48, Rgbl. S. 603, unter Entbindung der 
Kreisreg. von ihrer diesbezügl. Zuständigkeit er- 
richtet und besteht neben einem Vorstand (3. Z. 
Direktor) aus 4 technischen und 2 administrativen 
Räten, 3 Bauinspektoren und etwa 20 weiteren 
Beamten.— Ihr Geschäftskreis umfaßt: 
Verwaltung der staatlichen Mittel für den 
Straßenbau, die Neckarschiffahrt und den Fluß- 
bau (Kap. 40—42 des Hauptfinanzetats), Ober- 
aufsicht über das Dienstpersonal (15 Straßenbau- 
inspektoren, 15 Reg Baumstr., 9 Bauamtswerkmstr, 
75 weitere Techniker, 34 Straßen-, 5 Fluß= und 
17 Walzmeister, 775 Straßen-, 10 Fluß= und 
1 Schleusenwärter sowie 4 Kanzlisten); Ober- 
leitung über die Entwürfe, den Bau und die 
Unterhaltung der Staatstraßen und ihrer Zu- 
behörden, der Fluß= und Schiffahrtstraße des 
Neckars und der staatlichen Flußbauten an der 
Iller, Donau, Argen und dem Neckar; Ober- 
leitung über die Entwürfe, den Bau und die 
unterhaltun von Straßen-, Brücken= und Fluß- 
bauten der Amtskörperschaften und Gden, zu denen 
Beiträge des Staats nachgesucht werden oder 
verwilligt worden sind; Oberleitung über die 
Arbeiten des Amts für Gewässerkunde (früher 
Hydrographisches Bureau), bestehend in fortlauf. 
Beobachtung der Wasserstandsbewegungen an den 
Flüssen des Landes, der Messung ihrer Wasser- 
menge, näherer Untersuchung und Beschrieb der 
Wasserläufe, Sammlung und Bearbeitung alles 
statistischen, die Wasserläufe betreffenden Mate- 
rials (Abl J. 88 49; Begutachtung von elektri- 
schen Beleuchtungs= und Kraftübertragungs- 
anlagen sowie der Untersuchung ihrer vorschrifts- 
mäßigen Ausführung, unentgeltliche Beratung 
von Gemeinde= und Bezirksverbänden oder Ge- 
nossenschaften, die sich zum Zweck der Ver- 
sorgung mit elektrischer Kraft zu bilden beab- 
sichtigen, Abl I. 05 391; unentgeltliche Beratung 
der Gden des Landes auf dem Gebiet der Ab- 
wasserbeseitigung und Abwasserreinigung sowie 
mit der Fertigung von Entwürfen hierüber auf 
Kosten der Beteiligten, AblJ. 07 341, tech- 
nische Beratung des Ministeriums des Innern 
bei der polizeilichen Behandlung von Wasserwerks- 
anlagen und bei Streitigkeiten über die Be- 
nützung öffentlicher Gewässer, ferner hinsichtlich 
der Benützung öff. Wege für die Anlegung und 
den Betrieb von Privatbahnen; Beratung der 
Kreisregierungen als Flußpolizeibehörden in 
den im Wassergesetz bezeichneten Fällen; Mit- 
wirkung einzelner technischer Mitglieder bei staat- 
lichen Krüfängen im Baufach (Staatsprüfungen 
für das Bauingenieurfach, Bauwerkmeister- 
prüfungen, Wasserbauprüfungen, Feldmesser- 
prüfungen); endlich ist die Abt. Ausführungs Beh. 
zur Wahrnehmung der nach RVO. der Genossen- 
  
Ministerialabteilung — Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten. 
schaftsversammlung und dem Vorstand der Ge- 
bofsenschel zugewiesenen Befugnisse und Ob- 
liegenheiten für die Unfallversicherung bei den 
Bauarbeiten im Departement d. I. bestimmt, 
Min V. 10. 12. 87 Rabl. 483. — 1Kx II. Bezirks- 
verwaltung. Den Straßenbauinspektionen liegt 
ob: Aufsicht über das ihnen untergeordnete, beim 
staatlichen Straßen-, Brücken= und Flußbau und 
der Unterhaltung dieser Bauten beamtete Dienst- 
personal; Leitung und Aufsicht über den Bau 
und die Unterhaltung der Staatstraßen samt Zu- 
behörden, der Floß= und Schiffahrtstraße des 
Neckars und der staatlichen Flußbauten; Leitung 
über den Entwurf, den Bau und die Unterhaltung 
von Straßen-, Brücken= und Flußbauten der 
Amtskörperschaften und Gden, zu denen Beiträge 
des Staats nachgesucht wurden oder verwilligt 
worden sind; Beratung der Oberämter in Orts- 
bausachen und in Fragen der Flußpolizei; Sorge 
für Durchführung der Krank.-, Unf.= und Hinter- 
blieb Vers. der verwendeten Arbeiter; Leitung 
der Aufzeichnungen über den Verkehr auf Straßen; 
Anweisung der Ausgaben und Einweisung der 
Einnahmen bei Straßen= und Flußbauten in dem 
durch die Dienstverrichtungen geregelten Umfang 
unter ausschließlicher Benützung des Postscheckver- 
kehrs. Der Straßen= und Wasserbauinspektion 
Heilbronn ist außerdem zugewiesen die Beauf- 
sichtigung der Bau= und Unterhaltungsarbeiten an 
der Neckarwasserstraße vom Wasserhaus in Stutt- 
gart-Berg bis zur Landesgrenze bei Böttingen, 
der Straßenbauinspektion Ulm Beaufsichtigung 
dieser Arbeiten an der Iller und an der Donau 
von Scheer bis zur Landesgrenze bei Ulm. 
Gugenhan. 
Ministerialinstanz in Ersatzangelegenheiten 
s. Ersatzwesen II. 
Ministerialkassen s. Staatskassenwesen B. 1. 
Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten. 
Das Min Al. besteht aus der politischen Abteilung 
und der Verkehrsabteilung. Zugleich bildet das- 
selbe das Ministerium des K. Hauses, das die 
K. Familienangelegenheiten zu besorgen hat. In 
der Eigenschaft als Oberlehenshof hat das Min. 
die Aufsicht über die nach Ges. 8. 10. 74 betr. Auf- 
hebung des Lehensverbandes noch vorhandenen 
K. Aktivlehen zu führen. S. a. Staatshandbuch 
1912 1 316. — 1. Zu dem Geschäftskreis der 
politischen Abteilung gehören u. a. alle 
Verhandlungen mit auswärtigen Staaten; sie be- 
sorgt dic Beglaubigung und Instruierung der K. 
Gesandten und unterhalt die Beziehungen zu den 
auswärtigen am K. Hofe beglaubigten Gesandt- 
schaften. Angelegenheiten württ. Untertanen in 
fremden Staaten werden durch die Abteilung ge- 
regelt und die Verwendung fremder Regierungen 
für die in Württ. anhängigen Angelegenheiten 
mhrer Untertanen vermittelt. Urkunden für das 
usland und Reisepässe erhalten hier ihre Be- 
glaubigung. 2. Verkehrsabteilung, s. d. 
3. Als besondere Beh. ist dem Min ##-. 
die K. Archivdirektion untergeben, die die 
Aufsicht über das Geh. Haus= und Staatsarchiv 
zu Stuttgart, das Staatsfilialarchiv in Ludwigs-
	        
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