Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Reichsversicherungsamt — Reiseunterstützung. 
Reichsversicherungsamt s. Reichsversicherung 
II 5. 
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte s. An- 
gestelltenversicherung IV. 
Reichsverwesung s. König VII. 
Reifeprüfungen an den höheren Schulen s. d. 
* 9 3 b u. S 11 IV. 
Reinhaltung der Gewässer s. Wasserrecht III A 
und Einleitungen. 
Reinigung der Wege s. Wegpolizei III 2 und 
IV; Wegrecht D. 
Reisekosften und Diäten der Staats= und Ge- 
meindebeamten. Bei dienstl. Verrichtun- 
en außerhalb ihres Wohnorts er- 
haorten die Staats= und Gemeindebeamten Auf- 
wandsentschäd., und zwar Diäten als 
Vergütung der Mehrkosten über den gewöhnl. Auf- 
wand am Wohnort und Ersatz der Reise- 
kosten. — Die Höhe der Diäten bemißt sich bei den 
Staatsbeamten nach ihrem Rang (4. bis 10. Rang- 
stufe für den Tag 17, 15, 18, 11, 9, 8, 6 J4). Für 
die unständigen Beamten werden die Sätze durch 
Min V. bestimmt. Erfolgt die Hin= und Rückreise 
am gleichen Tag, vermindern sich die Sätze um den 
4. Teil. Eine Abwesenheit von 8—24 Stunden gilt 
als ein Tag, von 2—8 Std. als Tag, für 
weniger als 2 Std. werden keine Diäten gewährt. 
Bei mehrtäg. Abwesenheit gelten 1—6 Std. als 
N Tag, 6—12 Std. als 4 Tag, mehr als 12 Std. 
als 1 Tag. Bei Dienstverrichtungen 
außerhalb des Dienstgebäudes, aber innerhalb 
des Wohnorts wird bei Entfernungen bis zu 
2 km keine, im übrigen nur Vergütung der notwen- 
digen Auslagen gewährt. Für die Gemeindebeamten 
werden die Diäten durch Dienstvertrag oder Gde- 
Satzung bestimmt, wo solche fehlen, gilt der in der 
VollsFerf- zur Gde O. von 1906 bestimmte Satz 
von 6 4, mit Uebernachten 9 # für den Tag 
(mehr als 8 Std.). Abstufungen sind & Tag 
(4—8 Std.), ½ Tag (2—4 Std.), ¼ Tag (weniger 
als 2 Std., nur anrechenbar bei mehrtägiger Ab- 
wesenheit). — Die Reisekosten (Eisenbahn, 
Dampfschiff, Poft) werden nach dem tatsächlichen 
Betrag vergütet. Gestattet ist Benützung der 2. Kl. 
ür ebenauslagen (Gepäck) wird den 
taatsbeamten Pauschvergütung in Höhe einer 
halben 2.-Kl.-Fahrkarte gewährt, ausnahmsweise 
ist Anrechnung des tatsächl. Aufwands zugelassen. 
eim Fehlen öff. Verkehrsmittel oder wenn deren 
Benützung nicht möglich ist, werden Kilometer- 
Fler bezahlt. — Eine Ausnahme besteht für 
ezirksbeamte, die innerhalb ihres Amts- 
bezirks bei Abwesenheit bis zu 4 Tagen statt 
Diäten und Reisekost. Pauschvergütungen 
von 15 MK (Amtsvorstände) bzw. 11 4 (Zweite 
Beamte) für 1 Tag und von 10 4 bzw. 7 für 
16 Tag erhalten. Im einzelnen zu val. KVO. b. 
die Diäten und Reisekosten der Zivilftaatsdiener 
Diäten-Regulatid) 28. 6. 73, Robl. 269. 
uslegung einzelner § des Diätenregulativs s. 
Min IAbl. 1873 304, 1874 98, 1875 34, 1877 866, 
1880 358 u. 453, 1885 185, 1886 24, 1890 235, 
1896 15, 1906 300. Ferner Verf. und Bek. des 
Min J. b. Anrechnung von Diäten für die Dauer 
der durch Erkrankung eines Beamten während 
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einer Dienstreise verursachten Verlängerung seiner 
Abwesenheit vom Amtssitz, Abl. 1887 411; b. Ver- 
gütung der Reisekosten bei Benützung der Lokal- 
bahnen Ravensburg—Weingarten und Stuttgart— 
Hohenheim, Abl. 1889 119; b. Benützung von Per- 
sonenposten, Abl. 1896 15; b. Diäten und Reisek. 
der O# ekretäre, gepr. Assistenten und ungepr. 
Gehilfen der Oe., Abl. 1904 243; b. Diät. und 
Reisek, der Hilfsreferenten usw. des Min., Abl- 
1909 354; b. Diät. und Reisek. der O#erzte für 
Vornahme ärztl. Gde Visitationen, Abl. 1913 555; 
b. Diät. und Reisek. des Schularzts, Abl. 1913 282 
und 239; b. Dit. und Reisek. der Weinsachverst., 
Abl. 1913 705. — V. der Min Just. u. J. b. Be- 
züge der im Staatsdienst angestellten Aerzte bei 
auswärt. Verrichtungen, Rabl. 1874 145; V. der 
Min J. u. KSch. b. Diät. und Reisek. der General- 
superintendenten und des Feldprobsts, der Dekane 
und Bezirkschulaufseher, Rgbl. 1878 335; V. der 
Min A#., J. u. Fin. b. Bezüge der nicht ctatemäßig 
angestellten technischen Beamten, Min IAbl. 1 
295 u. 300; 1908 185; 1910 843. Bek. des Ober- 
rekrut Rats b. Diät. und Reisek. der zu den Mili- 
tärersatzgeschäften herangezogenen OASekretäre, 
gepr. Assistenten und ungepr. Gehilfen der Ole., 
VcinJAbl. 1909 34, Vereinbarung der MingJust., 
J., Kch. u. Fin. betr. Reisekosten der nicht etats- 
mäßig angestellten Beamten, Min I##bl. 1909 449, 
MinFin Abl. 1909 69; Min Just V. b. Diät. und 
Reisek. der Gerichts= und Amtsnotare, Rabl. 1878 
400; V. u. Bek. des Min Fin. und seiner Koll.- 
Behörden: b. Diät. und Reisek. der bautechnischen 
Hilfsbeamten, Min Fin Abl. 1886 125; des Kame- 
ralamtskanzleipersonals, Min Fin Abl. 1896 81; 
der Bauamtswerkmeister, Min Fin Abl. 1898 55; 
der etatsmäßig angestellten Bauamtswerkmeister 
und Geometer der Dom Dir. und der Forst Dir., 
7 des Wiesenbaumeisters der Dom Dir., Min.= 
in Abl. 1902 134; der Finanzsekretäre und 
Praktikanten bei Holzverkäufen, MinFinbl. 
19P05 56; der Assistenten der Zoll- und Steuer- 
verwaltung, Steuerkoll Abl. 1891 165; der Orts- 
steuerbeamten SteuerkollAbl. 1904 55; der 
Steuerwache, Steuerkoll Abl. 1905 65. — Beschl. 
des Staatsmin. b. Gewährung von Vergütungen 
bei Dienstverrichtungen innerhalb des Wohnorts in 
Min Inbl. 1910 254, Min Fin Abl. 1910 21.— Diät. 
und Reisek. der Gde Rats= und Bürgerausschuß- 
mitglieder, der Gde Beamten, der Mitgl. der Amts- 
bersemmiung. der Ausschüsse und Kommissionen 
ders., der Mitgl. des BezRats, der Amtskörper= 
schaftsbeamten s. Gde O. von 1906, Rabl. 323 f., 
und VollzV. von 1907, Rgbl. 433 f. — Diät. und 
Reisek. der Ortsvorsteher für das Anwohnen beim 
Musterungsgeschäft, Min Ibl. 1911 88. 
Haller. 
Reisepässe s. Paßwesen. 
Reisennterstützung für wissensch. Ausbilbung 
von Aerzten, V. 16. 7. 41, Rgbl. 282. Gesuche fi 
bis 30. 11. jeden Jahres bei dem Med Koll. ein- 
zureichen. Voraussetzung ist, daß die Gesuchsteller 
die Approb Prüf. mit gutem Erfolg erstanden 
haben. Gesuche, die spaäter als 2 J. nach Er- 
stehung der Prüfung eingehen, werden nicht be- 
rücksichtigt. Inhalt der Gesuche: Personalien
	        
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