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der Gew Gehilfen kann bei der U. in Betracht ge-
zogen werden. Die U. gilt für das Gebiet des
Mst. — § 35 Abs. 6 regelt die Wiederaufnahme
eines untersagten Betr., sofern seit der U., mind.
1 J. verflossen ist. — Zuständig zur U. des
Gew Betr. ist der BezRat, Art. 42 a 19 BezO.,
§ 27 VV. 9. 11 83, § 3 Verf V. 30. 10. 07, zur
Gestattung der Wiederaufnahme die Kreisreg.,
§ 3 VV. 12. 12. 96. Gegen die U. ist der Rekurs
zulässig, § 40 und 54 GewO. Nach SpTar. Nr. 83
Z. 2aà ist bei der rechtskräft. U. eines GewBe-
trichs eine Sp. von 10 X anzusetzen, daneben nach
Z. 4 a bei Abweisung einer Beschw. gegen die U.
die BeschwSp., Tar. Nr. 15. — Der Beginn
des GewBetr. ist nach § 35 Abs. 7 dem Oll.
anzuzeigen. Die Anz. ist gemäß § 27 VW.
vom Ortsvorst. mit einer Aeußerung des
Gde Rats vorzulegen. Zuwiderhandlungen gegen
die Untersagung und die Unterlassung der Anz.
sind nach § 148 Z. 4 strafbar. — Den vor-
stechenden Bestimmungen unterlie-
en f. Gew.: 1. Erteilung von Tanz-, Turn= u.
Echwimmunterr. als Gew. Für die U. kommt
beim Tanzunt. vor allem die sittliche Unzuver-
lässigkeit in Betracht, beim Turn= und Schwimm-
unterr. neben diesem Gesichtspunkt die Rücksicht
auf Leben und Gesundheit. — 2. Betrieb von
Badeanst.; aus denselben Gründen wie bei Z. 1.
— 3. Handel mit lebenden Vögeln, im Interesse
des Vogelschutzes, s. d., wobei für die Unt. Mangel
an berufl. Sachkunde und sittliche Unzuverlässig-
keit in Betracht zu ziehen sind. — 4. Trödelhandel,
s. d., Gründe: sowohl sicherheits- als gesundheits-
polizeiliche. — 5. Kleinhandel mit Garnabfällen,
s. d., oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle
oder Leinen. — 6. Handel mit Dynamit oder an-
deren Sprengstoffen, s. d. — 7. Handel mit
Losen von Lotterien und Ausspielungen oder
mit Bezugs= und Anteilscheinen auf solche
L. Unt Gründe sind bes. Verfehlungen gegen
§ 248, 286, 360 Z. 14 St G. und gegen das
Lotterieges. 18. 8. 11, Rgbl. 575, s. Lotteriewesen.
— 8. Gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechts-
angelegenheiten und bei Beh. wahrzunehmender
Geschäfte, bes. Abfassung der darauf bezügl.
schriftl. Aufsätze, d. i. der Betrieb der Winkel-
advokaten, Winkelkonsulenten, auch Rechtskon-
sulenten und Kommissionäre genannt. Nur der
gewerbsmäßige Betr. fällt unter § 35, nicht z. B.
Arbeitersekretäre, Volksbureaus, wenn diese ihre
Tätigkeit nicht zur Gewinnerzielung, sondern aus
sosialpolitischen, gemeinnützigen Gründen aus-
üben. Nicht unter 35 fällt der Beruf der
Rechtsanwälte und Patentanwälte, s. d. An-
lässe zur Unt. lind u. a. unordentliche oder un-
geschickte Ausführung der Geschäfte und Mangel
der erforderl. Befähigung in Rechtsgeschäften,
§ 28 VV. gibt hiezu näh. Anw. Die rechtskräftige
Unt. ist dem Min J. anzuzeigen, das im Abl. Bek.
erläßt. Vgl. MV. 1. 9. 01, Rgbl. 268, b. den Ge-
schäftsbetr. der Rechtsagenten. — 9. Gewerbs-
mäßige Auskunfterteilung über Vermögensver-
hältnisse oder persönl. Angelegenheiten. — 10.
Gewerbsmäß. Betr. der Viehverstellung (Vieh-
pacht), des Viehhandels und des Handels mit
ländl. Grundstücken. Bezweckt ist die Verhütung
der wucherischen Ausbeutung der Landleute.
Unterstützung — Verbände.
Die Unzuverlässigkeit kann auch aus Zuwider-
handlungen gegen die MV. 19. 10. 96, Robl.
215, 16. 7. 06, Rgbl. 212, geschlossen werden.
— 11. Geschäft der gewerbsmäßigen Vermitt-
lungsagenten für Immobiliarverträge, Dar-
lehen und Heiraten. — 12. Geschäft eines Auktio-
nators, s. d. Versteigerern fremder Sachen ist es
verboten, Immobilien zu versteigern, wenn sie
nicht von den dazu befugten Staats= oder Kom-
munalbehörden oder Korporationen als solche an-
gestellt sind, § 36 Gew O.— 13. Handel mit Drogen,
s. d., und chemischen Präparaten, die zu Heil-
zwecken dienen. Voraussetzung der Unt. ist, daß
die Handhabung des GewBetr. Leben und Ge-
sundheit von Menschen gefährdet. Darüber, ob eine
solche Gefährdung vorliegt, ist vom OA. der O##l.
gutächtlich zu hören, § 2 VV. — 14. Kleinhandel
mit Bier. Dieser wird anders behandelt als die
übr. Gew. des § 35. Die Unt. ist nur zulässig,
wenn der Gew—Treib. wiederholt wegen Zu-
widerhandlungen gegen die Vorschr. des § 33 be-
straft ist. Aber auch beim Zutreffen dieser Vor-
aussetzung besteht nicht die Verpflichtung zur Unt.,
diese ist dann nur jederzeit möglich. Es soll der
unerlaubte Ausschank von Bier verhindert werden.
— 15. Baugewerbe, s. Bauunternehmer. Der
Unt. muß die Anhörung von Sachverständigen
vorangehen, die zur Abgabe von Gutachten dieser
Art nach Bedarf im voraus von der höh. Verw.-=
Beh. ernannt sind. Soweit es sich um die
Begutachtung für handwerksmäßige GewBetr.
handelt, erfolgt die Ernennung nach Anhörung
der Handwerkskammer (§ 103) des Bez. Nach
§ 35a kann bei gepr. Pers. i. S. des Abs. 1 Mangel
an theoret. Vorbildung, bei solchen i. S. des
Abs. 2 Mangel an theoret. und praktischer Vor-
bildung nicht als Tatsache die zur Unt. berechtigt,
geltend gemacht werden. Solche Tatsachen, die
die Unzuverlässigkeit dartun, können u. a. auf
sittlichem und wirtschaftl. Gebiet liegen. — Wegen
Unters. in einz. Fällen s. §5 53a. Die w. AusfBest.
sind in MV. 30. 10. 07, Rgbl. 761, enthalten. Zu-
ständig zur Unt. ist der BezRat, § 67 VV. BezO.;
über das Verfahren s. § 3 u. 10 VerfV. 30. 10.
07, Rgbl. 747. Wagner.
Unterstützung von Familien von in den Dienst
getretener Mannschaften s. Familienunterstütz-
ungen I. Dazu: Min JE. 27. 8. 14, 29. 8. 14,
5. 9. 14, 3. 10. 14, 13. 11. 14, 23. 12. 14, 20. 2. 15,
26. 4. 15, Abl. 426, 432, 437, 471, 489, 521, 43,
84; auch R#l. 1915 187.
Unterstützungswohnsitz 8 Armenwesen II. A. 4.
— Inkrafttreten des UWG. in Bahern 1. 1. 16,
s. RGl. 1915 221.
Unvordenkliche Verjährung s. Herkommen.
Urlaub s. Gemeindebeamte, Lehrer, Staats-
beamte.
Urlaubspaß s. Ersatzwesen IX.
Ursprungszeugnis über Wild s. Jagpolizei II. 2.
VBue s. Stromertum.
VBeränderung d. Verhältnisse s. Unfallver-
sicherung A. II. Z. gh sse D f
Berarbeitungsräume von Fleisch s. Aufbe-
wahrungsräume.
Berbände, Betriebe und Tätigkeiten öff. V. s.
Unfallversicherung III C.