Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Wohlfahrtspflege, ländliche. 
geführt; dieselben dürften mehr für Industrie- 
gegenden passen, zu erfragen bei der Stadt Ulm. 
— 9. Genossenschaftswesen, s. Genos- 
senschaften. Hinzuweisen ist auf die Darlehens- 
kassenvereine, s. landw. Kredit, sie dienen zusam- 
men mit den Versicherungen (Z. 7) als Kampf-= 
mittel gegen den der Landwirtschaft so gefähr- 
lichen Wucher, s. d., und die Güterschläch- 
terei, s. Wucher II 3. Handwerker= (Einkauf-, 
Werkzeug= usw.) Genossenschaften kommen fürs 
Land nur ausnahmsweise in Betracht; Aus- 
kunft hierüber gibt die Zentralst. f. G. H., val. 
Zwiesele „Was können wir zur Foörderung 
der Gewerbetreibenden auf dem Lande tun“. 
— 10. Für das Erwerbsleben, auch das Land, 
sind von großem Wert die Arbeitsvermitt- 
lungstellen, (. d., ferner Rechtschutz= und 
Auskunftstellen, die von Gden, teils von 
Vereinen eingerichtet sind. Als einzelne Zweige, 
deren Förderung ganz bes. dem kleinen Mann 
zugut kommt, seien genannt: Obstbau (gutes 
Sortieren und Verpacken!), Geflügelzucht 
(reine Rassen, Blutauffrischung!l) und Ziegen- 
zucht, auf welche man im Interesse der Milch- 
ernährung neuerdings wieder mit Recht zurück- 
kommt (rehfarbene Schwarzwaldziege aus Reut- 
lingen-Pfullingen, Tuttlingen und neuerdings 
Weinsberg zu empfehlen; Gründung von Ziegen- 
zuchtvereinen unter Beihilfe der Zentralst. f. d. L., 
die hiezu auch Beiträge gibt). Endlich sei darauf 
aufmerksam gemacht, daß mancher GEde durch Ein- 
führung neuer Erwerbszweige, namentlich von 
Hausindustrie aufgeholfen werden kann (sachver- 
ständiger Rat unentbehrlich). — 1 B. Soziale 
und Bildungsaufgaben. # 1. Zur Unterhaltung 
und Weiterbildung der Gde Genossen wirken 
vorteilhaft sog. Gde Abende, sei es durch Ab- 
haltung von Vorträgen, etwa mit Lichtbildern oder 
in festlicher Weise durch Theaterspiel und ähnliche 
Aufführungen. In dieser Weise sollten bes. ein- 
ebürgerte Veranstaltungen, Volkspiele, 
Fruhe#. Vereinsfeste usw. erhalten, 
bereichert und veredelt werden. — 2. Die Pflege 
der Musik (Guitarre und Harmonikal), nament- 
lich des einfachen Volksliedes, einer ländlichen 
Kunst („Christliches Kunstblatt für Kirche, Schule 
und Haus“, Herausgeber Stadtpfarrer Dr. David 
Koch in Stuttgart), gehören zu einem wirk- 
lichen Volksleben. Hiebei sei auf die neuer- 
dings mit Erfolg veranstalteten Bilderausstel- 
lungen hingewiesen; der V. f. I. W. hat einige 
Mustersammlungen angelegt und verleiht die- 
selben. — 3. Ganz bes. Interesse beansprucht die 
Ortsbücherei, womöglich verbunden mit 
einem Lesezimmer, in dem auch illustr. Zeitschr. 
aufliegen sollten. Ob neben der allg= Bücherei 
noch eine bes. Schülerbibliothek geschaffen 
werden soll, richtet sich nach der Größe des Orts 
(Beiträge geben die Zentralleit. f. Wohltätigkeit, 
die meisten Amtskörberschaften und die Gden). 
„Ratgeber für schwäb. Volksbüchereien“ von Otto 
ilhelm, Verlag Salzer-Heilbronn, mit Bücher- 
verzeichnis.) Auch die Einführung einer guten 
Kolportage und eines GdeBlatts, welch letzteres 
gleichzeitig der Pflege des Heimatsinns dient, ist 
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zu empfehlen. — 4. Jugendfürsorge. Hier 
handelt es sich namentlich um Kleinkinderschulen 
und Jugendvereine, männliche und weibliche 
(Spinnstuben in moderner Auffrischung), sodann 
um Rekrutenfürsorge; auch ist die Beaufsichtigung 
der Familien, in welchen der Waisenrat, die 
Armenbehörde oder Vereine Kinder untergebracht 
haben, durch bes. Pfleger oder Pflegerinnen zu er- 
wähnen (vgl. Ges. betr. die Kost= und Pflegekinder 
16. 8. 09, Rgbl. 209, und Min V. 8. 12. 09, 
Rgbl. 374), über Fürsorgeerziehung, s. d. — 
5. Das Schulwesen, namentlich auch das Fort- 
bildungsschulwesen ist vom Staat derart geregelt, 
daß der freien W. kaum etwas zu tun übrig bleibt, 
es sei denn für genügenden Bilderschmuck 
in den Schulen zu sorgen. Auch soll neben den 
obengen. Wanderkochkursen auf die sehr wohltätig 
wirkenden Näh= und Flickkurse für junge 
Mädchen aufmerksam gemacht werden (der 
Schwäb. Frauenverein stellt gegen Entgelt aus- 
gebildete Lehrerinnen und die Zentralst. f. G. H. 
gibt Beiträge). Der V. für ländl. W. besitzt einen 
Musterlehrgang, welcher den Kursgang veranschau- 
licht und geliehen werden kann. — 6. Zur Durch- 
führung der W. bedarf man notwendig eines eige- 
nen Heims, des sog. Gemeindehauses. In 
demselben können Räume für Unterhaltungsabende, 
Jugendvereine, Ortsbüchereien, Krankenpflege, 
Kurse eingerichtet werden. Dasselbe könnte auch 
einem kleinen Dorfmuseum und Ausstel- 
lungen dienen. Endlich soll in diesem Zusam- 
menhang noch der Heimatgeschichte gedacht werden, 
für welche ein Chronikbuch anzulegen wäre, 
vgl. MErl. 29. 11. 95, Abl. 454, 23. 4. 10, Abl. 269. 
Ergänzend sei hiezu verwiesen auf den schon ge- 
nannten Sohnreyschen Wegweiser und auf das 
Buch „Aus der sozialen Tätigkeit der preuß. Kreis- 
verwaltungen“, Berlin 1907, Deutsche Landbuch- 
handlung, empfohlen in Min Ibl. 07 230, ferner 
auf „Am Born der Gemeinnützigkeit“ von Viktor 
Böhmert, Dresden, O. V. Böhmer, 1909. — 1# C. 
Als Träger und Förderer der W. 1 sind, wie 
sich schon aus den bisherigen Ausführungen er- 
ibt, vor allem die K. Staatsreg., bes. die beiden 
Bentrals. f. G. u. H. und f. d. L., sodann die Zen- 
tralleitung für Wohltät., der Landesausschuß für 
Natur und Heimatschutz in Stuttgart und endlich 
u. a. f. Vereine zu nennen: Verein für l. W. in 
W. und Hohenzgollern (Geschäftstelle in Tübingen, 
Bräuningstr. 3) mit seinem monatl. erscheinenden 
Blatt „Schwäb. Heimat“ (Tochterverein des „Deut- 
schen“ Vereins in Berlin mit dem Blatt „Das 
Land“, Volksverein für das kathol. Deutschland 
(Stuttg.). Bezirkswohltätigkeitsvereine in allen 
Oe., Verein zur Begründung ländlicher Heim- 
stätten (Stuttg.), Landesverband für Jugendfür- 
sorge (Stuttg), „Jungdeutschland", Schwäb. 
rauenverein (Stuttg.), Mäßigkeitsverein (Tübin- 
gen), Schwäb, Gauverband gegen den Alkoholis- 
mus (Stuttg.), Verein für Knabenhandarbeit 
(Stuttg.), Verein für Erhaltung von Volkstrach- 
ten ( tuttg), Bund für Vogelschutz (Stuttg.), 
Württ. Bund für Heimatschutz Eintt.= 
von den.
	        
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