Wohlfahrtspflege, ländliche.
geführt; dieselben dürften mehr für Industrie-
gegenden passen, zu erfragen bei der Stadt Ulm.
— 9. Genossenschaftswesen, s. Genos-
senschaften. Hinzuweisen ist auf die Darlehens-
kassenvereine, s. landw. Kredit, sie dienen zusam-
men mit den Versicherungen (Z. 7) als Kampf-=
mittel gegen den der Landwirtschaft so gefähr-
lichen Wucher, s. d., und die Güterschläch-
terei, s. Wucher II 3. Handwerker= (Einkauf-,
Werkzeug= usw.) Genossenschaften kommen fürs
Land nur ausnahmsweise in Betracht; Aus-
kunft hierüber gibt die Zentralst. f. G. H., val.
Zwiesele „Was können wir zur Foörderung
der Gewerbetreibenden auf dem Lande tun“.
— 10. Für das Erwerbsleben, auch das Land,
sind von großem Wert die Arbeitsvermitt-
lungstellen, (. d., ferner Rechtschutz= und
Auskunftstellen, die von Gden, teils von
Vereinen eingerichtet sind. Als einzelne Zweige,
deren Förderung ganz bes. dem kleinen Mann
zugut kommt, seien genannt: Obstbau (gutes
Sortieren und Verpacken!), Geflügelzucht
(reine Rassen, Blutauffrischung!l) und Ziegen-
zucht, auf welche man im Interesse der Milch-
ernährung neuerdings wieder mit Recht zurück-
kommt (rehfarbene Schwarzwaldziege aus Reut-
lingen-Pfullingen, Tuttlingen und neuerdings
Weinsberg zu empfehlen; Gründung von Ziegen-
zuchtvereinen unter Beihilfe der Zentralst. f. d. L.,
die hiezu auch Beiträge gibt). Endlich sei darauf
aufmerksam gemacht, daß mancher GEde durch Ein-
führung neuer Erwerbszweige, namentlich von
Hausindustrie aufgeholfen werden kann (sachver-
ständiger Rat unentbehrlich). — 1 B. Soziale
und Bildungsaufgaben. # 1. Zur Unterhaltung
und Weiterbildung der Gde Genossen wirken
vorteilhaft sog. Gde Abende, sei es durch Ab-
haltung von Vorträgen, etwa mit Lichtbildern oder
in festlicher Weise durch Theaterspiel und ähnliche
Aufführungen. In dieser Weise sollten bes. ein-
ebürgerte Veranstaltungen, Volkspiele,
Fruhe#. Vereinsfeste usw. erhalten,
bereichert und veredelt werden. — 2. Die Pflege
der Musik (Guitarre und Harmonikal), nament-
lich des einfachen Volksliedes, einer ländlichen
Kunst („Christliches Kunstblatt für Kirche, Schule
und Haus“, Herausgeber Stadtpfarrer Dr. David
Koch in Stuttgart), gehören zu einem wirk-
lichen Volksleben. Hiebei sei auf die neuer-
dings mit Erfolg veranstalteten Bilderausstel-
lungen hingewiesen; der V. f. I. W. hat einige
Mustersammlungen angelegt und verleiht die-
selben. — 3. Ganz bes. Interesse beansprucht die
Ortsbücherei, womöglich verbunden mit
einem Lesezimmer, in dem auch illustr. Zeitschr.
aufliegen sollten. Ob neben der allg= Bücherei
noch eine bes. Schülerbibliothek geschaffen
werden soll, richtet sich nach der Größe des Orts
(Beiträge geben die Zentralleit. f. Wohltätigkeit,
die meisten Amtskörberschaften und die Gden).
„Ratgeber für schwäb. Volksbüchereien“ von Otto
ilhelm, Verlag Salzer-Heilbronn, mit Bücher-
verzeichnis.) Auch die Einführung einer guten
Kolportage und eines GdeBlatts, welch letzteres
gleichzeitig der Pflege des Heimatsinns dient, ist
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zu empfehlen. — 4. Jugendfürsorge. Hier
handelt es sich namentlich um Kleinkinderschulen
und Jugendvereine, männliche und weibliche
(Spinnstuben in moderner Auffrischung), sodann
um Rekrutenfürsorge; auch ist die Beaufsichtigung
der Familien, in welchen der Waisenrat, die
Armenbehörde oder Vereine Kinder untergebracht
haben, durch bes. Pfleger oder Pflegerinnen zu er-
wähnen (vgl. Ges. betr. die Kost= und Pflegekinder
16. 8. 09, Rgbl. 209, und Min V. 8. 12. 09,
Rgbl. 374), über Fürsorgeerziehung, s. d. —
5. Das Schulwesen, namentlich auch das Fort-
bildungsschulwesen ist vom Staat derart geregelt,
daß der freien W. kaum etwas zu tun übrig bleibt,
es sei denn für genügenden Bilderschmuck
in den Schulen zu sorgen. Auch soll neben den
obengen. Wanderkochkursen auf die sehr wohltätig
wirkenden Näh= und Flickkurse für junge
Mädchen aufmerksam gemacht werden (der
Schwäb. Frauenverein stellt gegen Entgelt aus-
gebildete Lehrerinnen und die Zentralst. f. G. H.
gibt Beiträge). Der V. für ländl. W. besitzt einen
Musterlehrgang, welcher den Kursgang veranschau-
licht und geliehen werden kann. — 6. Zur Durch-
führung der W. bedarf man notwendig eines eige-
nen Heims, des sog. Gemeindehauses. In
demselben können Räume für Unterhaltungsabende,
Jugendvereine, Ortsbüchereien, Krankenpflege,
Kurse eingerichtet werden. Dasselbe könnte auch
einem kleinen Dorfmuseum und Ausstel-
lungen dienen. Endlich soll in diesem Zusam-
menhang noch der Heimatgeschichte gedacht werden,
für welche ein Chronikbuch anzulegen wäre,
vgl. MErl. 29. 11. 95, Abl. 454, 23. 4. 10, Abl. 269.
Ergänzend sei hiezu verwiesen auf den schon ge-
nannten Sohnreyschen Wegweiser und auf das
Buch „Aus der sozialen Tätigkeit der preuß. Kreis-
verwaltungen“, Berlin 1907, Deutsche Landbuch-
handlung, empfohlen in Min Ibl. 07 230, ferner
auf „Am Born der Gemeinnützigkeit“ von Viktor
Böhmert, Dresden, O. V. Böhmer, 1909. — 1# C.
Als Träger und Förderer der W. 1 sind, wie
sich schon aus den bisherigen Ausführungen er-
ibt, vor allem die K. Staatsreg., bes. die beiden
Bentrals. f. G. u. H. und f. d. L., sodann die Zen-
tralleitung für Wohltät., der Landesausschuß für
Natur und Heimatschutz in Stuttgart und endlich
u. a. f. Vereine zu nennen: Verein für l. W. in
W. und Hohenzgollern (Geschäftstelle in Tübingen,
Bräuningstr. 3) mit seinem monatl. erscheinenden
Blatt „Schwäb. Heimat“ (Tochterverein des „Deut-
schen“ Vereins in Berlin mit dem Blatt „Das
Land“, Volksverein für das kathol. Deutschland
(Stuttg.). Bezirkswohltätigkeitsvereine in allen
Oe., Verein zur Begründung ländlicher Heim-
stätten (Stuttg.), Landesverband für Jugendfür-
sorge (Stuttg), „Jungdeutschland", Schwäb.
rauenverein (Stuttg.), Mäßigkeitsverein (Tübin-
gen), Schwäb, Gauverband gegen den Alkoholis-
mus (Stuttg.), Verein für Knabenhandarbeit
(Stuttg.), Verein für Erhaltung von Volkstrach-
ten ( tuttg), Bund für Vogelschutz (Stuttg.),
Württ. Bund für Heimatschutz Eintt.=
von den.