Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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her  einzusenden,  wonach  sie  mit  der  verlangten
  Siegel-Zahl  von  hier  aus  versehen  werden
  sollen.

Welches  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß
  durch  das  Regierungsblatt  öffentlich  bekannt
  gemacht  wird.

München  den  11.  Dezember  1811.

Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
F.  Kobell.

 

(Bedachtnahme  auf  sich  auszeichnende  Advokaten
  betreffend.)

Ministertum  der  Justiz.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Die  an  das  königliche  Appellations=  Gericht
  des  Inn-Kreises,  hinsichtlich  der  Aussicht
  der  Advokaten  auf  fernere  Verwendung
im  Staatsdienste,  erlassene  allerhöchste  Entschliessung
  wird  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß
  gebracht.
Müänchen  den  20.  Dezember  1877.
Graf  Reigersberg.
Durch  den  Minlster
der  General-Sekretär
Nemmer.

 

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Wir  remittiren  euch  die  mie  Bericht  vom
13.  prädsentirc  10.  dieses  Monats  eingesendete
schriftliche  Anzeige  des  N.  N.,  daß  er  sein
Gesuch  um  Anstellung  als  Advokat  widerrufe,

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indem  er  Hoffuung  habe,  in  Unserm  Dienste
verwendet  zu  werden,  mit  der  Bemerkung,
daß  dem  Birtsteller  der  Wahn  zu  benehmen
sey,  als  ob  dem  Rechtsanwalte  die  Aussiche
auf  Anstellung  als  besoldeter  Staatsdiener  verschlossen
  sey.  Bei  der  Ueberzeugung,  wie
wichtig  das  Amt  eines  Advokaten  sey,  und
welchen  wesentlichen  Nuzen  ein  seinem  Amte
vollkommen  enesprechender  Rechtsanwal  stifte;
wie  zweckmässig  es  sey,  die  Ausübung  der
Advokatur  als  eine  Pflanzschule  des  künstigen
Richters  einigermassen  anzusehen,  und  wie
wünschenswerth  es  daher  sey,  daß  junge  gebildete,
  in  der  Konkursprüfung  bewährt  gefundene
  Männer  nach  vollendetem  Akzesse  bei
einer  Gerichts-Behörde,  diesem  bei  Thätig--keit
  und  Uneigennnzigkeit  genügendes  Auskommen
  gebenden  Berufe  der  Rechtsvertretung
  sich  widmen,  werden  Wir  vielmehr  darauf
  vorzüglichen  Bedacht  nehmen  lassen,  daß
durch  Fähigkeit,  Fleiß,  edlen  Werteifer  im
Vergleichstiften  sich  auszeichnende  Advokaten
bei  Diensterledigungen  im  Justiz-Fache  einer
vorzüglichen  Bedachtnahme  gewürdiget  werden.
München  den  20.  Dezember  1811.
Nar  Josevbp.
Graf  Reigersberg.
Auf  königlichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekretär
Nemmer.

 

Die  Erledigung  der  Pfarrei  Langweid  betreffend.!)


Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Durch  die  allergnädigste  Beförderung
bes  Pfarrers  Joseph  Rößle  auf  die  Pfarrei