vorsichtigeren Formen bald wieder ein. Die
Mandate, die von 12 auf 9 im Jahre 1878 zurückgegangen
waren, stiegen im Jahre 1884 wieder auf
24, und die Zahl der Stimmen von 312 000 (im
Jahre 1881) auf 550 000.
Schon im Jahre 1878 hatte Bismarck Bedenken
gehabt, ob mit dem bestehenden Reichstagswahlrecht
auf die Dauer auszukommen sei.*) Jetzt
finden wir die erste Spur einer praktischen Vorbereitung
für eine gewaltsame Änderung. Die
preußische Regierung erließ eine Erklärung (4. April
1884), die dann vom Bundesrat gutgeheißen wurde,
daß das Reich auf einem Vertrage der Einzelstaaten
beruhe — woraus sich also folgern ließ, daß es auf
demselben Wege wieder aufgelöst und mit einer
anderen Verfassung von neuem errichtet werden
könne.
Das Schicksal aller Vorlagen, erklärte der Kanzler
im Reichstag gleich nach den Neuwahlen von 1884,
sei ja ganz klar vorauszusehen. Aus taktischen,
nicht aus sachlichen Gründen, um der Macht willen,
lehnten Zentrum und Deutschfreisinnige die Vor-*)
Brief an Tiedemann vom 15. Aug. 1878. Ged. u.
Erinn. II, S. 190.
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