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so hält er wohl gar sich selbst fuͤr eine Quelle der Landetlgeschichte.
Weil ihm wirklich Manches fragmentweise begetznet
ist, so glaubt er des Ganzen Herr zu seyn. Weil er das
Landrecht oder vielleicht auch den Kanzleigang weiß; warum
nicht die Landesgeschichte?
Solche durch gut Gluͤck und Zufall und Rorline allmaͤhlich
zusammengeholten Kenntnisse, die mehr oder weniger jeder
inkompetente Richter dieser Art besitzt, sind denn meist so gerade
hinreichend, um dic ersien Blöhen zu decken; aber desto
mebr alsdaun wehe dem Manne, der es frank und frei zu
sagen wagt: Kennutnisse dieser Art sind nicht hinreichend.
Gewöhnlich werden die besten Männer über nichts
mehr ungeduldig, als wenn man noch so bescheiden das Partielle
ihrer Aufklärung scheidet, und Manchen scheint es eine
Blasphemie des unerträglichsten Stolzes zu seyn, wenn man
ihnen, die die trefflichsten Kameralisten oder Jostizmär##er des
Landes seyn mögen, die dem Lande vielleicht so unschätzbar
sind, daß der Landesherr selbst mit schwerem Golde sie kaufen
sollte, offenherzig frei gesteht: Kameral-Wissenschaften seyen
nicht Geschichte, gangbare Justiz= und Polizeikunde sey nicht
hisiorisch-kritische Kunde des Staatsrechts.
Unstreitig würde es freche Impudenz seyn, wenn man,
ohne Noth und Drang, Dinge dieser Art sagen wollte; und
selbst nicht einmal zum Rechte der Selbstvertheidigung moͤchte
ich es rechnen, ehrwürdige Gegner dieser Art, wenn sie unberufen
dazwischen sprechen, so geradehin auf ihr Terrain Jurückzuweisen.
Aber der Schaden, der hieraus emsteht, ist
größer, als daß es bloß dem ehrlichen Namen eines Schrift
stellers gelten sollte. Es bildet sich erst im Kopfe dieser Minner
selbst und dann durch sie eine gewisse Masse von Traditionsgeschichte.
Es entstehen kanonisirte Vorurtheile, und nach
und nach verhreitet sich durch sie über gewisse alte Namen