Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

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fonds  für  neu  zu  errichtende  katholische  Pfarrgemeinden,  vom  29.  Mai
1903  (Gesetz-Samml.  S.  182)  für  die  Zwecke  des  Diözesanhilfsfonds
aufzubringenden  Beträgen,  zehn  Prozent  der  Summe  der  von  den
pflichtigen  Gemeindegliedern  jährlich  an  den  Staat  zu  entrichtenden
Einkommensteuer  übersteigt;

2.  bei  der  Genehmigung  der  Anleihebeschlüsse  (S§  6  Nr.  4  des  Gesetzes
vom  29.  Mai  1903).  Gegen  die  Verfügung  des  Oberpräsidenten  findet
die  Beschwerde  an  den  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten  statt.

Artikel  III.

In  den  übrigen  Fällen  der  I#  6  und  8  Abs.  2  des  Gesetzes  vom  29.  Mai
1903  werden  die  Rechte  des  Staates  durch  den  Regierungspräsidenten,  in  Berlin
durch  den  Polizeipräsidenten,  ausgeübt.

Gegen  die  Verfügung  des  Regierungspräsidenten,  in  Berlin  des  Polizeipräsidenten,
  findet  die  Beschwerde  an  den  Oberpräsidenten  statt,  welcher  endgültig
entscheidet.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Neues  Palais,  den  4.  Januar  1904.

.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Bülow.  Schönstedt.  Gr.  v.  Posadowsky.  v.  Tirpitz.  Studt.
Frhr.  v.  Rhein  baben.  v.  Podbielski.  Frhr.  v.  Hammerstein.  Möller.
Budde.  v.  Einem.

 

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Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz=  Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  15.  April  1903,  betreffend  die  Entbindung
der  Crefelder  Eisenbahngesellschaft  von  der  ihr  nach  der  Allerhöchsten
Konzessionsurkunde  vom  23.  Juli  1880  obliegenden  Verpflichtung  zum
Bau  und  Betrieb  einer  Nebeneisenbahn  von  Grefrath  nach  Straelen,
durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Düsseldorf  Nr.  52
S.  499,  ausgegeben  am  24.  Dezember  1903;,

.  das  am  30.  September  1903  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die
Drainagegenossenschaft  Pregelswalde  im  Kreise  Wehlau  durch  das  Amtsblatt
  der  Königl.  Regierung  zu  Königsberg  Nr.  47  S.  473,  ausgegeben
am  20.  November  1903;

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