vorsteher hat am Schlusse der Arbeit anzugeben, wie
viel Zeit der Kandidat auf dieselbe verwendet hat, jede
Antwort mit einer vorläufigen Censur zu versehen und
die Arbeit hiernach an die vorgesetzte Ober-Post-Direktion
bezw. an das vorgesetzte Ober-Postamt einzureichen, woselbst
über den Gesammt-Ausfall des Examens entschieden
wird. Von der nachträglichen Darlegung der schulwissenschaftlichen
Vorbildung, wie solche bisher für
Postexpedienten-Anwärter regelmäßig verlangt wurde,
werden alle diejenigen pensionsberechtigten Post-Expedienten
entbunden, welche am 1. Juli 1863 bereits Postexpedienten
oder Post-Expedienten-Anwärter waren. Von
den übrigen pensionsberechtigten Post-Expedienten, welche
bei ihrem Eintritte in den Postdienst die reglementsmäßige
schulwissenschaftliche Vorbildung nicht dargelegt haben, ist
der Nachweis derselben nachträglich in der Art zu erbringen,
daß das Examen auch auf schriftliche Beantwortung einiger
ragen aus der Geographie und auf Anfertigung eines schriftichen
Aufsatzes ausgedehnt wird, der aus einer Verhandlung
und einem Bericht über Vorgänge des praktischen
Postdienstes bestehen soll. Auch diese Arbeiten sind unter
Aufsicht des Amtsvorstehers anzufertigen und soenfn
mit einer vorläufigen Censur versehen der Ober-Postdirektion
rc. zur Entscheidung einzureichen.
Für Ablegung des Examens wird den pensionsberechtigten
Post-Expedienten eine Frist von 5 Monaten, vom
Tage gegenwärtiger Verfügung ab, gesetzt, und dann wie
olgt, verfahren:
a) Diejenigen von ihnen, welche innerhalb der Frist das
Examen bestehen, werden von einem gleichen, später
noch festzusetzenden Termine ab zu Postsekret air en
befördert und rangiren demnächst unter sich mit der
Anciennetät vom Tage der Verleihung der Pensionsberechtigung.
b) Nach Ablauf der Frist werden sämmtliche in nachgeordneten
Stellen fungirende, pensionsberechtigte Post-Expedienten,
welche die Prüfung nicht bestanden haben, zu
Sekretariats-Assistenten ernannt. Dieselben können
auch ferner zu dem Sekretair-Examen unter den für
Darlegung der schulwissenschaftlichen Vorbildung vorangeschickten
Grundsätzen zugelassen werden. Ihre An-