Medicinal Berichte. 535
befindlichen Truppentheile zusammenzustellen und spätestens einen Monat
nach dem Schlusse des betreffenden Quartals an den Chef des Militär-Medieinalwesens
einzureichen. Es ist leicht einzusehen, dass diese Berichte,
‚wenn sie mit der erforderlichen und eingehenden Sorgfalt angefertigt
werden, ein sehr gut zu verwerthendes wissenschaftliches Material
abgeben müssten; leider aber ist häufig und allseitig über die Mangelhaftigkeit
dieser Berichte geklagt und dieselbe ist häufig so weit gegangen,
dass es den General-Aerzten schwer fiel, aus den ihnen zugehenden
Berichten einen Gesammt-Bericht zusammen zu stellen und vorgeschlagen
wurde, dein General-Stabs-Arzte ohne Weiteres die Spezial- Berichte zusenden
zu dürfen. Der Chef des Militär-Medicinalwesens ist wegen der
Geschäftsvermehrung, welche ihm hieraus erwachsen würde, auf den Antrag
nicht eingegangen und hat den General-Aerzten anheimgestellt, diejenigen
Militärärzte, welche das ihnen wirklich sich darbietende Material
an der Wissenschaft und Praxis förderlichen Beobachtungen und Erfahrungen
in ihren Medicinal-Berichten unbenutzt lassen, gehörig zu rectificiren
und erforderlichen Falles durch Ermahnungen, Verweise und
Ordnungsstrafen zur pflichtgemässen Sorgfalt in der Anfertigung der
Medicinal-Berichte anzuhalten, ausserdem auch ihm namhaft zu machen,
diejenigen dieser einzelnen Berichte aber, welche sich durch einen besonders
reichen und interessanten Inhalt auszeichnen, und in auszugsweiser
Wiedergabe nicht die verdiente Würdigung finden möchten, jedesmal
ihrem Vierteljahres-Berichte beizufügen.
Da das bisherige Schema auch nicht mehr recht genügte, so wurde
es nothwendig, für die Anfertigung der Medicinal-Berichte ein neues
Schema zu entwerfen, welches ich nachstehend folgen lasse und nach
welchem die Aerzte mit der grössten Genauigkeit zu verfahren haben.
(Erl. d. Chefs d Mil.-Med.-Wesens v. i. u. 16. April 1862.)
Instruktieon zur Anfertizung der vierteljährlichen Medieinal-Berichte
der Milltär- Aerzt
Die Militirärzte Laben wie bisher vierteljährlich , und zwar mit Ende März, Juni,
September und December jeden Jahres, einen Medicinalbericht an die betreffenden
Korps-General-Aerzte einzusenden. Der Inhalt des Berichts ist, wie folgt, zu grupiren:
P J. Quartal-Kranken-Rapport.
II. Uebersicht der Krankeiten, an welchen sämmtliche wlihrend des Quartals
im Lnzareth und Revier behandelto Kranke gelitten haben.
IM. Uebersicht der Todesfälle durch Verunglücken nnd Belbstmord.
IV. Namentliche Todten-Liste.
V. Nementliches Verzeiehniss der im Laufe des Quartals wegen Dienstuntauglichkeit
resp. Invalidität Entlassenen,
VI. Der Gesundheitszustand des Truppentheils im Allgemeinen und die Einflüsse,
welche yerbesnernd oder verschlechternd auf denselben gewirkt haben.
(NB. ist vom General-Stabsarzte wiederholt darauf aufmerksam gemacht
worden (Er v. 16. Mai 1862], dass, wenn gewisse, die Wirksamkeit der Militärbehörden
tangirende Gegenstände [wie Quartiere, Verpflegung, Uebungen u. se. w.] zur Sprache
gebracht und Klagen oder Verbenserungs-Anträge daran geknüpft werden, jedesmal angegeben
werden muss, welche Schritte der betreffende Ober-Militärarzt geihan hat, um
den vermeinten Uebelständen Abhülfe zu verschaffen, ob der militärische Instanzenweg
bei den Prorincial-Behörden beschnitten worden ist und ob und wie die Provincial-Behörden
den Anträgen Gehör gegeben haben. Erst, wenn auf diesem Wege eine Aenderung
nicht zu erlangen war, darf Abhülfe bei den Centralbehörden [Medicinal-Stab der Armee,
Kriegs-Ministerium] unter genauer Darlegung der Verhältnisse nachgesucht werden. — Ebenso
muss verfahren werden, wenn Anträge, welche die Lazarethe betreffen, zu stellen sind.)
Die wichtigeren Beschädigungen durch Kussere Gewalt. Art und
Oertlichkeit derselben, Veranlassung und Verlauf.
III. Die eontagiösen Krankheiten — namentlich Syphilis, contagiöse
Augenkrankheit, Krätze. Die Ursachen ihres etwaigen häufgeren Vorkommens