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deutsche Reich zerrissen, ohnmächtig wußte. Deutschland hatte
nicht einmal eine Flotte, die es hätte aussenden können, um seine
Kinder in der Fremde zu schützen. Das ist, Gott sei Dank, anders
geworden durch die Einigung Deutschlands.
Wir wollen darum nun kennen lernen die Grundgesetze,
auf welchen die Einheit Deutschlands ruht, und wollen
weiter betrachten, welche Aufgaben dem deutschen Reiche
obliegen.
2. Reichsverfassung. Welcher Mann hat sich um die Ein—
heit Deutschlands unstreitig die größten Verdienste erworben?
Reichskanzler Fürst v. Bismarck. Welcher glorreichen Helden- und
Herrschergestalt stand er unverbrüchlich treu zur Seite? Kaiser
Wilhelm I. Hat er noch einem andern Kaiser gedient? Ja, Friedrich
III. Noch immer weiht er seine ganze Kraft, all sein Fühlen
und Denken dem Vaterlande, und welchem Keiser dient er jetzt?
Wilhelm II. (Wie alt ist Bismarck? Wie alt unser Kaiser?)
Die Aufgabe des deutschen Reiches ist eine doppelte:
Einmal, dem Reiche nach außen das Ansehen zu verschaffen,
das es zu verlangen hat (Gemeinsamkeit des
Schutzes und der Vertretung), und dann im Reiche selbst
Einheit zu schaffen in der Gesetzgebung und in der Handhabung
der Gesetze. (Gleichmäßigkeit der Gesetzgebung
und Verwaltung.)
Wie Sachsen eine Konstitution, eine Verfassung hat, so ists
auch der Fall mit dem deutschen Reiche.
Merke! Als Grundgesetz des deutschen Reiches gilt
die Reichsverfassung vom 16. April 1871. »
Nach derselben ist die Kaiserwürde erblich, und der König
von Preußen ist gleichzeitig deutscher Kaiser (Haus Hohenzollern;
Sachsen?). Dem Kaiser stehen in der Regierung zur
Seite:
a) der Bundesrat, dessen Vorsitz der Reichskanzler führt,
b) der Reichstag.
3. A. Der Kaiser. Der Kaiser vertritt das Reich; ihm
steht das Recht zu, Bündnisse und Verträge mit anderen
Staaten abzuschließen; er ist der oberste Kriegsherr und führt
deshalb den Oberbefehl über die ganze deutsche Armee und die
Flotte.
Der Kaiser beruft den Bundesrat zusammen und ebenso
den Reichstag, den er in eigner Person oder durch einen Vertreter
eröffnet und schließt.
Der Kaiser läßt die von der gesamten Regierung beschlossenen
Gesetze ausfertigen und bekannt machen und überwacht die