Full text : 32 Lektionen über Gesetzes- und Verfassungskunde Sachsen und das Deutsche Reich.

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deutsche  Reich  zerrissen,  ohnmächtig  wußte.  Deutschland  hatte
nicht  einmal  eine  Flotte,  die  es  hätte  aussenden  können,  um  seine
Kinder  in  der  Fremde  zu  schützen.  Das  ist,  Gott  sei  Dank,  anders
geworden  durch  die  Einigung  Deutschlands.

Wir  wollen  darum  nun  kennen  lernen  die  Grundgesetze,
auf  welchen  die  Einheit  Deutschlands  ruht,  und  wollen

weiter  betrachten,  welche  Aufgaben  dem  deutschen  Reiche
obliegen.

2.  Reichsverfassung.  Welcher  Mann  hat  sich  um  die  Ein—
heit  Deutschlands  unstreitig  die  größten  Verdienste  erworben?
Reichskanzler  Fürst  v.  Bismarck.  Welcher  glorreichen  Helden-  und
Herrschergestalt  stand  er  unverbrüchlich  treu  zur  Seite?  Kaiser
Wilhelm  I.  Hat  er  noch  einem  andern  Kaiser  gedient?  Ja,  Friedrich
  III.  Noch  immer  weiht  er  seine  ganze  Kraft,  all  sein  Fühlen
und  Denken  dem  Vaterlande,  und  welchem  Keiser  dient  er  jetzt?
Wilhelm  II.  (Wie  alt  ist  Bismarck?  Wie  alt  unser  Kaiser?)

Die  Aufgabe  des  deutschen  Reiches  ist  eine  doppelte:
Einmal,  dem  Reiche  nach  außen  das  Ansehen  zu  verschaffen,
  das  es  zu  verlangen  hat  (Gemeinsamkeit  des
Schutzes  und  der  Vertretung),  und  dann  im  Reiche  selbst
Einheit  zu  schaffen  in  der  Gesetzgebung  und  in  der  Handhabung
  der  Gesetze.  (Gleichmäßigkeit  der  Gesetzgebung
und  Verwaltung.)

Wie  Sachsen  eine  Konstitution,  eine  Verfassung  hat,  so  ists
auch  der  Fall  mit  dem  deutschen  Reiche.

Merke!  Als  Grundgesetz  des  deutschen  Reiches  gilt
die  Reichsverfassung  vom  16.  April  1871.  »

Nach  derselben  ist  die  Kaiserwürde  erblich,  und  der  König
von  Preußen  ist  gleichzeitig  deutscher  Kaiser  (Haus  Hohenzollern;
  Sachsen?).  Dem  Kaiser  stehen  in  der  Regierung  zur
Seite:

a)  der  Bundesrat,  dessen  Vorsitz  der  Reichskanzler  führt,

b)  der  Reichstag.

3.  A.  Der  Kaiser.  Der  Kaiser  vertritt  das  Reich;  ihm
steht  das  Recht  zu,  Bündnisse  und  Verträge  mit  anderen
Staaten  abzuschließen;  er  ist  der  oberste  Kriegsherr  und  führt
deshalb  den  Oberbefehl  über  die  ganze  deutsche  Armee  und  die
Flotte.

Der  Kaiser  beruft  den  Bundesrat  zusammen  und  ebenso
den  Reichstag,  den  er  in  eigner  Person  oder  durch  einen  Vertreter
  eröffnet  und  schließt.

Der  Kaiser  läßt  die  von  der  gesamten  Regierung  beschlossenen
Gesetze  ausfertigen  und  bekannt  machen  und  überwacht  die