Erlaß Bismarck's an den preußischen Bundestagsgesandten. 135
nationalen Frage die englische Vermittlung angenommen hat:
dann wird Preußen versuchen, die Bundesexecution zu verhindern.“
Es war Alles so gestellt, daß England auf dem Standpunkte
des unparteiischen Vermittlers kaum eine Einwendung
erheben konnte, aber allerdings auch so, daß eine runde Annahme
der verschiedenen Voraussetzungen dänischer Seits
schwerlich zu erwarten war. Demnach hatte auch Tags zuvor,
am 14. October, unter dem Vorsitze des Königs, ein preußischer
Ministerrath zwar beschlossen, daß der Minister des Auswärtigen,
soweit es Preußens Ehre verstatte, auf Erhaltung
des Friedens bedacht sein, zugleich aber auch, daß der Kriegsund
der Finanzminister die Kostenanschläge für Küstenschutz
und Truppenaufstellung machen würden, zu denen Preußen
im Fall der Execution veranlaßt werden könnte.
Zugleich entwickelte Bismarck in einer Weisung an den
preußischen Bundestagsgesandten von Sydow vom 16. October
seine Gesammtauffassung des augenblicklichen Standes
der Sache:
„Die Herausforderung, welche in der dänischen Bekanntmachung
vom 30. März enthalten war, legte dem deutschen
Bunde die Nothwendigkeit einer bestimmten Gegenwirkung
auf. Wenn letztere den deutschen Ansprüchen vollständig entsprechen
sollte, so war der Bundeskrieg die allein richtige
Form für dieselbe. Die von Oldenburg vorgeschlagene Außerkraftsetzung
der Verträge von 1852 konnte nur dann für
ein ehrenvolles Auskunftsmittel gelten, wenn mit ihr der
gleichzeitige Entschluß verbunden war, den dadurch rechtlich
beanspruchten Status quo ante thatsächlich mit Gewalt
wieder herzustellen. Da aber die Gesammtlage Europas es