Die Juniverordnungen. 673
gesetzes, argumentierte es, bleibe der Regierung kein anderer der
Verfassung entsprechender Weg als das Zurückgehen auf die
Contrahenten von 1848 übrig, einer Aufhebung bedürfe das
provisorische Wahlgesetz gar nicht sondern seine Giltigkeit sei
von selbst zu Ende gegangen. Auf Gründe ließ sich freilich die
siegreicbe Partei überhaupt wenig ein. Die Sachsenzeitung
jubelte nur dem Ministerium der rettenden That zu und
schleuderte den aufgelösten Kammern Spott und Hohn nach #),
aber nicht den Radicalen galten zumeist ihre Hetzereien, Denun-
ciationen und Verleumdungen sondern den Liberalen, derselben
Partei, die zu einer Zeit, wo die jetzt so heftig sich als Retter
Geberdenden verzagt schwiegen, allein den Muth gehabt hatte
das steuerlos gewordene Staatsschiff zu lenken und den Thron
vor den heranstürmenden Wogen der Revolution zu schützen,
die aber jetzt allen Haß auf ihrem Haupte versammelte, weil
sie zugleich die deutsche Partei war. Zu einer Dankadresse an
den König fanden sich in Dresden gegen tausend Unter-
schriften.
Es begann hiermit eine Reaction, die in ihren Folgen nicht
minder verderblich war als das kaum überstandene Demagogen-
thum, jene Reaction, die das Jahr 1850 zu einem der trau-
rigsten der ganzen neueren deutschen Geschichte gemacht hat.
Aus dem Richter= und dem Beamtenstande wurde keine Stimme
zu Gunsten des verletzten Rechtes laut; die Bevölkerung ließ
achselzuckend über sich ergehen, was sie nicht ändern konnte.
Die große Frage war nur die, ob die Mitglieder des alten
Landtags in genügender Zahl zusammenzubringen sein würden,
und dies schien allerdings eine Zeit lang sehr zweifelhaft. Das
Ministerium fand sich daher bewogen die Eröffnung des Land-
tags auf den 15. Juli zu verschieben und es Allen, welche mit
ihm die Überzeugung theilten, daß die ergriffenen Maßregeln
lediglich durch die aus dem Gesetz vom 15. November ent-
sprungenen Gefahren hervorgerufen worden seien, als dringende
1) „Der Scandal mit diesen Leuten war aber auch auf einen Punkt
Hestiegen, der nicht länger Aufschub gestattete.“
Fleatbe, Neuere Geschichte Sachsens. 4