Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

122 II. Reichsangehörigkeit. 4. AuswG. Anl. B Vschr. üb. Ausw. schiffe 14. März 98. 
  
  
  
Amputationsbesteck 1 Katheter 1 
enthaltend: seidene Schlinggen 2 
großes e 1 
mittleres Messer 1 5. Buͤc 
scharfe vierzinkige Haken 2 Bücher. 
scheerenförmige Arterien— Arzneibuch für das Deutsche 
pincetten 4 Reich 1 
große Säge 1 Anleitung zur Gesundheits- 
Stichsäge 1 pflege an Bord von Kauf- 
söneidendeuochenzenge 1 fahrteischiffen, auf Veran- 
Knochenmeißel 1 lassung des Staatssekre- 
Troikant 1 tärs des Innern bearbeitet 
Wundnadeln . .. 6 im Kaiserlichen Gesund— 
Seide (Nr. 2 und Nr.. 3) 2 Packete heitsamte (Neueste Aus- 
Geburtshülfliches Beste- 1 gabe) 1 
enthaltenm: En Lehrbuch der Tropen- 
Zange .... l-krankhetten(nurfurSch1ffe 
Perforatorium 1 die den 30. Grad nörd— 
Haken. 1 licher Breite überschreiten) 1 
Anhanag D. 
Verzeichniß 
der explosiven, fruergefährlichen und ätzenden Stoffe, deren Mitnahme auf 
einem Auswandererschiff überhaupt oder unter Beck verboten ist. 
(§ 35 der Vorschriften.) 
1. Schieß= und Sprengpulver; Nitroglycerin (Sprengöl) und Nitro- 
glycerin enthaltende Präparate, insbesondere Dynamit; Nitrocellu- 
lose, insbesondere Schießbaumwolle; pikrinsaure Salze und explosive 
Gemische, welche chlorsaure und pikrinsaure Salze enthalten; 
flüssiges Acetylen; Knallquecksilber, Knallsilber, Knallgold und die 
damit hergestellten Präparate; Pulvermunition mit Ausnahme der 
Metallpatronen; Patronen aus Dynamit oder anderen Nitro- 
glycerin enthaltenden Präparaten; Feuerwerkskörper einschließlich 
der bengalischen Streichhölzer und bengalischen Schellackpräparate 
(Flammenbücher, Salonkerzen, Fackeln, Belustigungshölzchen, Leucht- 
stangen und dergleichen), jedoch mit Ausnahme chinesischer Fire 
Crackers; Zündungen mit Ausnahme der Sicherheitszünder, der 
Zündhütchen, der Zündspiegel und der in der Armee und Marine 
vorgeschriebenen nicht sprengkräftigen Zündungen.
	        
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