122 II. Reichsangehörigkeit. 4. AuswG. Anl. B Vschr. üb. Ausw. schiffe 14. März 98.
Amputationsbesteck 1 Katheter 1
enthaltend: seidene Schlinggen 2
großes e 1
mittleres Messer 1 5. Buͤc
scharfe vierzinkige Haken 2 Bücher.
scheerenförmige Arterien— Arzneibuch für das Deutsche
pincetten 4 Reich 1
große Säge 1 Anleitung zur Gesundheits-
Stichsäge 1 pflege an Bord von Kauf-
söneidendeuochenzenge 1 fahrteischiffen, auf Veran-
Knochenmeißel 1 lassung des Staatssekre-
Troikant 1 tärs des Innern bearbeitet
Wundnadeln . .. 6 im Kaiserlichen Gesund—
Seide (Nr. 2 und Nr.. 3) 2 Packete heitsamte (Neueste Aus-
Geburtshülfliches Beste- 1 gabe) 1
enthaltenm: En Lehrbuch der Tropen-
Zange .... l-krankhetten(nurfurSch1ffe
Perforatorium 1 die den 30. Grad nörd—
Haken. 1 licher Breite überschreiten) 1
Anhanag D.
Verzeichniß
der explosiven, fruergefährlichen und ätzenden Stoffe, deren Mitnahme auf
einem Auswandererschiff überhaupt oder unter Beck verboten ist.
(§ 35 der Vorschriften.)
1. Schieß= und Sprengpulver; Nitroglycerin (Sprengöl) und Nitro-
glycerin enthaltende Präparate, insbesondere Dynamit; Nitrocellu-
lose, insbesondere Schießbaumwolle; pikrinsaure Salze und explosive
Gemische, welche chlorsaure und pikrinsaure Salze enthalten;
flüssiges Acetylen; Knallquecksilber, Knallsilber, Knallgold und die
damit hergestellten Präparate; Pulvermunition mit Ausnahme der
Metallpatronen; Patronen aus Dynamit oder anderen Nitro-
glycerin enthaltenden Präparaten; Feuerwerkskörper einschließlich
der bengalischen Streichhölzer und bengalischen Schellackpräparate
(Flammenbücher, Salonkerzen, Fackeln, Belustigungshölzchen, Leucht-
stangen und dergleichen), jedoch mit Ausnahme chinesischer Fire
Crackers; Zündungen mit Ausnahme der Sicherheitszünder, der
Zündhütchen, der Zündspiegel und der in der Armee und Marine
vorgeschriebenen nicht sprengkräftigen Zündungen.