Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

III. Reichstag. 1. WahlG. Anl. Regl. 28. Mai 70. 163 
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
§. 2. Das Ministerium des Innern. 
§§. 3, 6 und 8. Die Ortsobrigkeiten. 
§S. 24, 34 und 35. Das Ministerium des Innern. 
VIII. Großherzogthum Sachsen-Weimar. 
§. 2. Das Staatsministerium, Departement des Innern. 
§§. 3, 6 und 8. Die Gemeindevorstände. 
88. 24, 34 und 35. Das Staatsministerium, Departement des Innern. 
IX. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
§§. 2, 6, 8 (mit Ausnahme der Bestimmung des Wahllokals), 24, 34 und 
35. Die Landesregierung zu Neu-Strelitz. 
§§. 3 und 8. (Bestimmung des Wahllokals.) Die Ortsobrigkeiten. 
X. Großherzogthum Oldenburg. 
.a) Für das Herzogthum Oldenburg: 
das Staatsministerium, Departement des Innern; 
b) für das Fürstenthum Lübeck: 
die Regierung zu Eutin; 
c) für das Fürstenthum Birkenfeld: 
die Regierung zu Birkenfeld. 
.3. Die den Wahlvorstehern zunächst vorgesetzten Behörden. 
. 6. Das Staatsministerium. 
§. 8 (mit Ausnahme der Bestimmung des Wahllokals), 24, 34 und 35. 
Das Staatsministerium, Departement des Innern. 
§. 8. (Bestimmung des Wahllokals.) Die Wahlvorsteher. 
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c. 
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XI. Herzogthum Braunschweig. 
§. 2. Das Staatsministerium. 
§. 3. In den Städten: 
der Stadtmagistrat; 
auf dem Lande: 
die Kreisdirektion. 
§S 6 und 8. Der Gemeindevorstand, beziehentlich der Wahlvorsteher. 
88. 24, 34 und 35. Das Staatsministerium. 
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
§§. 2, 24, 34 und 35. Das Staatsministerium, Abtheilung des Innern. 
§§. 3, 6 und 8 (mit Ausnahme der Bestimmung des Wahllokals). 
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