Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

S # J F O 
— 
11. 
12. 
13. 
IV. 4. RBeamt G. Anl. A V. betr. die Zuständigkeit 23. Nov. 74. 225 
Verzeichniß der Reichsbehörden . 
I. Oberste Reichsbehörden. 
das Reichsamt des Innern, 
das Königlich preußische Kriegsministerium, 
das Königlich sächsische Kriegsministerium, 
das Königlich württembergische Kriegsministerium, 
das Reichs-Marine-Amt, 
das Reichs-Justizamt, 
das Reichsschatzamt, 
das Reichs-Eisenbahn-Amt, 
der Rechnungshof des Deutschen Reichs, 
die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds, 
das Reichs-Postamt, 
das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, 
das Reichsmilitärgericht). 
II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar untergeordnete 
4) Das Verzeichniß ist durch V.27. Dez. 
99 (Anm. 1) neu festgestellt. 
J. 
.—.—.——— 
Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden. 
A. Verwaltung des Innern. 
das Bundesamt für das Heimathwesen, 
das Schiffsvermessungsamt, 
das Statistische Amt, 
die Normal-Aichungs-Kommission, 
das Gesundheitsamt, 
das Patentamt, 
das Reichs-Versicherungsamt, 
die Physikalisch-Technische Reichsanstalt, 
das Kanalamt. « 
B. Verwaltung des Reichsheers. 
a. Für das Disziplinarverfahren: 
die kommandirenden Generale, 
der Chef des Generalstabs der Armee, 
der Chef des Königlich sächsischen Generalstabs, 
der General-Inspekteur des Ingenieur= und Pionierkorps und der 
Festungen, 
5) V. 14. Mai 01 (RGB. 178). 
  
15
	        
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