226 IV. 4. RBeamtG. Anl. A V. betr. die Zuständigkeit 23. Nov. 74.
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der General-Inspekteur der Kavallerie,
der Gouverneur von Berlin und der Kommandant von Potsdam,
die Kommandanten von Dresden und Festung Königstein,
der General-Inspekteur des Militär-Erziehungs= und Bildungs-
wesens,
der General-Inspekteur des Etappen= und Eisenbahnwesens,
der Feldzeugmeister,
der Inspekteur der Verkehrstruppen,
der Kommandeur des Kadettenkorps,
der Inspekteur der Kriegsschulen,
der Direktor der Kriegsakademie,
der Präses der Ober-Militär-Examinationskommission,
der Vorstand der vereinigten Artillerie= und Ingenieurschule,
der Inspekteur der Infanterieschulen,
der Inspekteur der Königlich sächsischen Infanterieschulen,
der Inspekteur der militärischen Strafanstalten,
der Königlich preußische Generalstabsarzt der Armee,
)
der Präses der Artillerie-Prüfungs-Kommission,
der Präses der Gewehr-Prüfungs-Kommission,
die Korps-Intendanturen und Intendanten, die Intendantur der
militärischen Institute und der Vorstand derselben.
b. Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung
vermögenerechtlicher Ansprüche:
die kommandirenden Generale,
der Feldzeugmeister,
der Inspekteur der Verkehrstruppen,
die Korps-Intendanturen sowie die Intendantur der militärischen
Institute.
C. Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
a. Für das Disziplinarverfahren:
der Chef des Admiralstabs der Marine,
die Chefs der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee,
der Inspekteur des Bildungswesens der Marine zugleich als
Direktor der Marine-Akademie,
die Chefs von Flotten und Geschwadern,
der Inspekteur des Torpedowesens,
der Inspekteur der Marineartillerie,
6) Fortgefallen Anm. 5.