Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

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10. 
. die Intendanturen der Marinestationen der Ostsee und der Nord- 
12. 
13. 
14. 
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1— 
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IV. 4. RBeamt G. Anl. A V. betr. die Zuständigkeit 23. Nov. 74. 227 
der Marinedepotinspekteur, 
die Oberwerftdirektoren, 
der Direktor der Marineschule, 
der Direktor der Deutschen Seewarte, 
see und die Marine-Intendanten, 
die Vorstände der Sanitätsämter der Marinestationen der Ostsee 
und der Nordsee, 
der Vorstand der Schiffsprüfungskommission, 
der Gouverneur von Kuautschou. 
b. Kür das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung 
vermögensrechtlicher Ansprüche: 
die Chefs der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee, 
die Oberwerftdirektoren, 
die Intendanturen der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee, 
der Gouverneur von Kiautschon. 
D. Reichs-Justizverwaltung. 
der Präsident des Reichsgerichts, 
der Ober-Reichsanwalt. 
E. Post= und Telegraphenverwaltung. 
a. Im Allgemeinen: 
die Ober-Postdirektionen, 
die Direktion der Reichsdruckerei. 
b. Für das Disziplinarverfahren: 
der Vorsteher des Post-Zeitungsamts, 
der Vorsteher des deutschen Postamts in Konstantinopel, 
der Vorsteher der Postbezirksbehörde für Deutsch-Ostafrika, 
der Vorsteher der Postbezirksbehörde für Deutsch-Südwestafrika. 
F. Verwaltung der Reichseisenbahnen. 
Die General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
III. Vorgesetzte Dienstbehörden. 
A. Die unter l. aufgeführten Behörden. 
B. Verwaltung des Innern. 
Die unter II. A. aufgeführten Behörden. 
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