Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

274 IV. 4. RBeamtG. Anl. K V. betr. Klasseneintheilung d. MilBeamten 13. März5. 
7. 
Klasseneintheilung 
der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. 
Beim Reichsheere. 
  
Bei der Marine. 
I. Militärbeamte, welche nur 
den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind. 
A. Gbere Militärbeamte 
(im Offizierrange). 
Der Büreauvorsteher bei dem 
Chef des preußischen General- 
stabes der Armee. 
Die Festungsoberbauwarte und 
Festungsbauwarte 1. und 2. 
Klasse. 
Die Zahlmeister. 
Die Korpsroßärzte, die Ober- 
roßärzte und Roßärzte. 
Bayern: 
die Korpsstabsveterinäre, die 
Stabsveterinäre und die 
Veterinäre 1. und 2. Klasse. 
Sachsen: siehe II A 6. 
Die Oberapotheker. 
Der Armeemusikinspizient. 
Der Büreauvorsteher und die Ge- 
heimen Kanzleisekretäre beim Chef 
des Generalstabes des Feldheeres. 
Die Topographen. 
Der höhere Civilverwaltungs- 
beamte bei den Etappeninspek- 
tionen. 
10. Die in Beamtenstellen des Mili- 
täreisenbahnwesens befindlichen 
oberen Beamten, als: 
a) die höheren Eisenbahnbeamten 
beim Chef des Feldeisenbahn- 
wesens, beim stellvertretenden 
Generalstabe der Armee und 
den immobilen Linienkomman- 
danturen, 
1. Der 
  
  
Lootsenkommandeur der 
Marine und dessen Vertreter. 
2. Die Geschwadersekretäre während 
ihrer Dienstleistung als solche. 
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
3. Die Civilmitglieder der Küsten- 
bezirksämter I in Neufahrwasser, 
II in Stettin, IV und V in 
Bremerhaven.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.