Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

276 IV. 4. RBeamt G. Anl. K V. betr. Klasseneintheilung d. Mil Beamten 13. März 95. 
12 
14. 
E 
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na 
Beim Reichsheere. 
) die Eisenbahnverwaltungs- 
beamten bei den Eisenbahn- 
arbeiterkompagnien (Güter- 
expeditionsvorsteher und Gü- 
terexpedienten), 
8) die Materialienverwalter, 
Bahnmeister und Telegraphen= 
aufseher. 
Die unter 10 und 11 auf- 
geführten Beamten sind nach 
Maßgabe der bestehenden Res- 
sortverhältnisse auch denjenigen 
Beamten untergeordnet, welche 
an Stelle von Militärfehls- 
habern zur Anstellung kommen. 
  
Die Feldzahlmeister. 
13. 
Die Bekleidungsamtsbeamten in 
Festungen, welchein Belagerungs- 
zustand erklärt sind; 
ferner 
Württemberg: 
Der Feldoberauditeur. 
  
Bei der Marine. 
B. Untere Militärbeamte 
(im Range vom Feldwebel abwärts). 
Die Zeughausbüchsenmacher. 
Die Büchsenmacher und Sattler 
bei den Truppen. 
Die Waffenmeister. 
4. Die Oberdrucker und Drucker 
beim Chef des Generalstabes 
des Feldheeres und bei einem 
Armeeoberkommando. 
Die nicht zu den Personen des 
Soldatenstandes gehörigen, bei 
verwaltung auch solche Beamte mit 
höherer technischer Vorbildung überwiesen 
werden, welche in ihrem Civildienstver- 
hältnisse vorübergehend als Werkmeister 
thätig sind. 
  
1. Die Büchsenmacher bei den Ma- 
rinetheilen. 
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
2. Die Beobachter (bei den Küsten- 
beobachtungsstationen).
	        
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