Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

IV. 4. RBeamt G. Anl. K V. betr. Klasseneintheilung d. Mil Beamten 13. März95. 277 
Beim Reichsheere. Bei der Marine. 
dem Militäreisenbahnwesen zur 
Anstellung kommenden unteren 
Beamten, als: 
a) die Werkmeister?), Wagen- 
meister und Magazinaufseher, 
b) die Lokomotivführer, Zug- 
führer, Packmeister, Tele- 
graphisten, 
J) die Zimmermeister u. Maurer- 
meister, 
d) die Zeichner, Kanzlisten und 
Drucker, 
e) die Schaffner, Telegraphen- 
vorarbeiter, Oberbauvorar= 
beiter, Güterbodenvorarbeiter, 
Heizer, Maschinenwärter, 
f)die Rangirer, Weichensteller, 
Bahnwärter, Bremser, Ober- 
bauarbeiter, Werkstattarbeiter, 
Güterbodenarbeiter, Maschi- 
nenputzer und Wagenschmierer. 
Die unter Nr. 5 aufgeführ- 
ten Beamten sind nach Maß- 
gabe der bestehenden Ressort- 
verhältnisse auch denjenigen 
Beamten untergeordnet, welche 
an Stelle von Militärbefehls- 
habern zur Anstellung kommen. 
6. Die Meister und Arbeiter bei 
den Reparaturwerkstätten des 
Belagerungstrains. 
7. Die Unterbeamten bei den Be- 
kleidungsämtern in Festungen, 
welche in Belagerungszustand 
erklärt sind. 
*) Anmerkung. Als Maschinen- 
ingenieure können der Militäreisenbahn= 
verwaltung auch solche Beamte mit 
höherer technischer Vorbildung überwiesen 
werden, welche in ihrem Civildienstver- 
hältnisse vorübergehend als Werkmeister 
thätig sind. 
  
  
 
	        
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