278 IV. 4. RBeamtG. Anl. K V. betr. Klasseneintheilung d. Mil Beamten 13. März 95.
Beim Reichsheere. Bei der Marine.
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II. Militärbeamte, welche in einem doppelten Unterordnungsverhältniß
stehen, und zwar einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehls—
habern, andererseits zu den ihnen vorgesetzten höheren Beamten oder
Behörden.
A. Gbere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Die Korpsintendanten, die Vor---1. Die Marineintendanten und deren
stände der Divisionsintendan- Vertreter.
turen und der Intendantur der 2. Die Marineauditeure.
Eisenbahntruppen, sowie deren 3. Die Marinegerichtsaktuare.
Vertreter. 4. Die Marineoberpfarrer und Ma-
2. Auditeure. rinepfarrer.
3. Die Militärgerichtsaktuare. 5. Die Marine= soweit dieselben
(Bayern: die Kanzleisekretäre oberzahlmeister,, Licht lediglich
bei den Militärbezirksgerichten.) 6. die Marine- als Geschwa-
4. Preußen und Sachsen: zahlmeister, dersekretäre
die Militärpfarrer. 7. die Marineun= fungiren: siehe
Bayern und Württemberg: terzahlmeister, 1 142.
siehe II A 18. 8. Die auf Schiffen der Marine zur
5. Die Korpsstabsapotheker. Verrichtung dienstlicher Funk-
6. Sachsen: der Korpsroßarzt. tionen eingeschifften oberen Civil-
beamten, sowie die unter III A
8 bis 14 genannten Militär-
beamten der Marine.
Inten—
9. Der Inten- der Schutztruppe
io dahl für Deusch-Ofl
meister afrika.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
7. Bei den Feldintendanturen: 11. Die Telegraphensekretäre und
a) die Armeeintendanten, die Assistenten bei den Kriegs-
Etappenintendanten, sowie küstentelegraphenstationen, welche
sämmtliche Feldintendantur- seitens der Oberpostdirektionen
räthe und Assessoren und die gestellt werden.
mit einer Feldintendantur-
Vorstandsstelle oder mit der
Stelle eines etatsmäßigen
Feldintendanturraths beliehe-
nen Beamten,