VI. Els.-Lothringen. 5. Anl. B V. betr. das Ministerium 23. Juli 79. 357
7. das Medizinalwesen),
8. die Landesstatistik,
9. das Armenwesen und die Wohlthätigkeitsanstalten,
die Gefängissverwaltung;
B. die Kultusangelegenheiten und das Unterrichtswesen2).
§. 3. In den Geschäftsbereich der II. Abtheilung fallen:
A. sämmtliche Angelegenheiten der Justizverwaltung, insbesondere:
1. die Oberaufsicht über die gesammte Civil= und Strafrechtspflege,
über die Beurkundung der Personenstandsverhältnisse und über
die Strafvollstreckung,
die Bearbeitung von Begnadigungssachen, Rehabilitationen und
Auslieferungssachen,
die Ertheilung der Dispense von Ehehindernissen,
das juristische Prüfungswesen,
. die Gefängnißverwaltung:2);
B. die Abgabe von Rechtsgutachten, welche vom Statthalter oder vom
Staatssekretär erfordert werden;
C. die Kultusangelegenheiten?).
§. 4. Zur III. Abtheilung gehören:
A. 1. die Finanzangelegenheiten, insbesondere:
a) die oberste Leitung der Verwaltung der Steuern und Gefälle
und aller sonstigen Staatseinnahmen,
b) das Etats-, Kassen= und Rechnungswesen der Staatsverwaltung,
c) das Staatsschuldenwesen,
d) die Verfügung über Staatsausgaben, welche nicht für die den
Abtheilungen I, II und IV überwiesenen Geschäftszweige etats-
mäßig vorgesehen sind;
2. die Mitwirkung
a) in den Angelegenheiten, welche das Etats-, Rechnungs= und
Schuldenwesen der Bezirke, Kreise, Gemeinden und Stiftungen
betreffen,
b) bei Ausgaben in den Ressorts der anderen Abtheilungen,
welche über den Etat oder außerhalb desselben geleistet werden
sollen,
Jc) bei Pensionirungen von Beamten und bei Bearbeitung aller
Personalien von Beamten, soweit das Finanzinteresse dabei in
Frage kommt;
drde s
Min. bildet die Oberbergbehörde Berg G. 5) Beiräthe bilden die Aerztekammern
16. Dez. 73 (GB. 397) § 166, über der G. 5. u. der Apothekerrath G. 14. Juli
der Statthalter als oberste Bergbehörde 98 (GB. 61 u. 69).
die höhere Instanz ist das. § 167.