Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

Vorwort. 
Unsere Gesetze und die zu ihrer Ausführung erlassenen Vor- 
schriften finden sich in zahlreiche Sammlungen zerstreut, deren 
jede wieder eine lange Reihe von Bänden umfaßt. Wird schon 
dadurch das Auffinden der einzelnen Bestimmungen erheblich er- 
schwert, so bieten diese, auch wenn sie gefunden, meist nicht die 
gewünschte Auskunft, weil sie durch spätere Vorschriften ergänzt 
oder abgeändert sind oder erst durch besondere Ausführungsvor- 
schriften verständlich und anwendbar werden. Die Bestimmungen 
sind dadurch schon den Beamten schwer zugänglich geworden; den 
Laien sind sie fast ganz verschlossen, obwohl diese sich in stets 
wachsendem Umfange zu den Geschäften des öffentlichen Dienstes 
herangezogen sehen. Hier möchte das vorliegende Werk Abhülfe 
schaffen und die Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen 
Reiche allen Betheiligten zugänglicher machen:). 
Die einzelnen Bestimmungen werden zu diesem Zwecke in 
nachstehender Vertheilung auf die Einzelgebiete des staat- 
lichen Lebens zur Darstellung gebracht. Diese Vertheilung wie 
die Eintheilung der einzelnen Gebiete ist so geordnet, daß jede 
Bestimmung leicht aufgefunden werden kann. Das Zusammen- 
gehörige wird auf diese Weise zusammenhängend dargestellt und 
alle Beamten und Laien, die sich in ihrer Thätigkeit vorwiegend 
auf ein bestimmtes Gebiet angewiesen sehen, sinden — da jedes 
Gebiet selbständig bearbeitet wird und einzeln käuflich ist — alle 
sie unmittelbar angehenden Bestimmungen in einem handlichen 
Bande vereinigt. Da außerdem alle Gebiete nach einheitlichen 
1) Derselbe Stoff findet sich systematisch dargestellt in des Verfassers Hand- 
buch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche 
(14. Aufl. Berl. 01) und in wesentlich kürzerer Fassung in dessen gleichnamigem 
Grundrisse (6. Aufl. Berl. 01).
	        
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