Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

152 II. 5. Anl. A. Ges. betr. die Abänderung einiger Wahlbezirke ꝛc. 15. Feb. 72. 
Ortschaft Kaulsdorf wird von diesem Wahlbezirke abgetrennt und dem fünften 
Wahlbezirke des Regierungsbezirks Erfurt zugeschlagen. 
8. 2. Für die Provinz Schleswig-Holstein werden die Wahlbezirke, die 
Wahlorte und die Zahl der in jedem Bezirke zu wählenden Abgeordneten, 
unter Abänderung der Anlage sub IV. zum Artikel 2 der Verordnung vom 
14. September 1867, nach Inhalt des anliegenden Verzeichnisses anderweit 
festgestellt. 
§. 3. Das gegenwärtige Gesetz tritt bei der ersten nach dessen Ver- 
kündigung stattfindenden Neuwahl des Hauses der Abgeordneten in Kraft. 
Verzeichniß 
der Wahlbezirke, Wahlorte und der in den einzelnen Bezirken zu 
wählenden Anzahl von Abgeordneten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
2) Die Städte bilden jetzt besondere 
  
  
  
  
"4 — 
S s s— 
Wahlbezirke Wahlorte S 2 Wahlbezirke Wahlorte 
* 5/ — 
Schleswig-Holstein. 11./Kr. Süderdithmar= Mehldorf. 1 
1.]Kr. Hadersleben. Hadersleben schen und Helgo- 
Kr. Apenrade. A : land 
2 , ½ Sonderburg. Gravenstein. 44. Kr. Norderdithmar- Heide. 
3.Kr. Flensburg. Flensburg. 141 schen. 
4.|Kr. Tondern. Tondern. 13.K. Rends burg. Rends burg. 
14.| Kr. Kiel, Städte Kiel. 
Kr. Husum. Kiel und Neu- 
„ Eiderstedt. münstery). 
vom Kreise Schleswigs Husum. . . 
die Stadt Friedrich- 15.|Kr. Segeberg. Segeberg. 
stadt. 16./Kr. Stormarn und! Wandsbeck. 
Kr. Schleswig mit] Schleswig. Stadt Wands- 
Ausschluß der Stadt beck?). 
Friedrichstadt. 17. Kr. Plön. Preetz. 
7.Kr. Eckernförde. Eckernförde. 188.]Kr. Oldenburg. Oldenburg. 
8.]Stadtkreis Altona. Altona. 1|19.] Herzogthum Mölln. 
9.Kr. Pinneberg. Pinneberg. 1 Lauenburg. 
10.] Kr. Steinburg. Itzehoe. 1 Summa 
1) G. 18. Feb. 91 (GS. 11) § 3 u. 10. Stadtkreise. 
*!) G. 23. Juni 76 (GS. 169) § 2. 
 
	        
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