152 II. 5. Anl. A. Ges. betr. die Abänderung einiger Wahlbezirke ꝛc. 15. Feb. 72.
Ortschaft Kaulsdorf wird von diesem Wahlbezirke abgetrennt und dem fünften
Wahlbezirke des Regierungsbezirks Erfurt zugeschlagen.
8. 2. Für die Provinz Schleswig-Holstein werden die Wahlbezirke, die
Wahlorte und die Zahl der in jedem Bezirke zu wählenden Abgeordneten,
unter Abänderung der Anlage sub IV. zum Artikel 2 der Verordnung vom
14. September 1867, nach Inhalt des anliegenden Verzeichnisses anderweit
festgestellt.
§. 3. Das gegenwärtige Gesetz tritt bei der ersten nach dessen Ver-
kündigung stattfindenden Neuwahl des Hauses der Abgeordneten in Kraft.
Verzeichniß
der Wahlbezirke, Wahlorte und der in den einzelnen Bezirken zu
wählenden Anzahl von Abgeordneten.
2) Die Städte bilden jetzt besondere
"4 —
S s s—
Wahlbezirke Wahlorte S 2 Wahlbezirke Wahlorte
* 5/ —
Schleswig-Holstein. 11./Kr. Süderdithmar= Mehldorf. 1
1.]Kr. Hadersleben. Hadersleben schen und Helgo-
Kr. Apenrade. A : land
2 , ½ Sonderburg. Gravenstein. 44. Kr. Norderdithmar- Heide.
3.Kr. Flensburg. Flensburg. 141 schen.
4.|Kr. Tondern. Tondern. 13.K. Rends burg. Rends burg.
14.| Kr. Kiel, Städte Kiel.
Kr. Husum. Kiel und Neu-
„ Eiderstedt. münstery).
vom Kreise Schleswigs Husum. . .
die Stadt Friedrich- 15.|Kr. Segeberg. Segeberg.
stadt. 16./Kr. Stormarn und! Wandsbeck.
Kr. Schleswig mit] Schleswig. Stadt Wands-
Ausschluß der Stadt beck?).
Friedrichstadt. 17. Kr. Plön. Preetz.
7.Kr. Eckernförde. Eckernförde. 188.]Kr. Oldenburg. Oldenburg.
8.]Stadtkreis Altona. Altona. 1|19.] Herzogthum Mölln.
9.Kr. Pinneberg. Pinneberg. 1 Lauenburg.
10.] Kr. Steinburg. Itzehoe. 1 Summa
1) G. 18. Feb. 91 (GS. 11) § 3 u. 10. Stadtkreise.
*!) G. 23. Juni 76 (GS. 169) § 2.