Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

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Minister des Junern 
III. Die obersten Behörden. 2. V. 27. Okt. 10. 
die Aufsicht auf städtische und ländliche Korporationen 18); das 
Militärwesen!?) nach den für das Kriegsdepartement gegebenen 
Bestimmungen; Alles, was auf die Lehnsverbindung, das Herren- 
recht, die Patrimonialgerichtsbarkeit und Veränderungen bei 
diesen Gegenständen Bezug hat0); 
2. die gesammte Sicherheitspolizei?!); 
3. das Armenwesen, Arbeits= und Krankenhäuser und alle dahin ge- 
hörigen Anstalten, auch Wittwenkassen und ähnliche Institute 2); 
4. die Polizei der ersten Lebensbedürfnisse, Magazine aller Art zur 
Abwendung des Mangels und der Theuerung; 
5. alle öffentliche Anstalten zur Bequemlichkeit und zum Vergnügen, 
auch die Theater, mit Ausnahme der in den Nesidenzen, welche in 
Absicht auf ihre Direktion?3) von dieser und vom Hofe ressortiren; 
6. die Konkurrenz bei dem einer besonderen Abtheilung unter- 
worfenen Postwesen, insofern die Polizei dabei zu Hälfe 
kommen muss?4); 
7. die Zuden und Sektirer, jedoch nicht in Beziehung auf ihren Kultus, 
mitzutheilen. stehen gemeinsam unter den Ministern der 
Bei denjenigen Angelegenheiten, welche, 
wie Adoptionen und Legitimationen, 
zugleich Justizsachen sind, soll auch 
die Gegenzeichnung des Justizministers 
hinzutreten. 
Unter dem Min. des Inn. stehen die 
Angelegenheiten der Mediatisirten u. 
Standesherrn Anl. E Nr. II2. 
18) Die Aufsicht des Min. beschränkt 
sich — da der Instanzenzug für Städte 
mit dem Oberpräsidenten, für Landge- 
meinden mit dem Regierungspräsidenten 
abschließt Zust G. §87 Abs. 1 u. 24 Abs. 1 
— auf die Oberleitung, insbes. den Er- 
laß allgemeiner Anordnungen LV. § 3 
Abs. 1 u. 50 Abs. 3. Abweichung für 
Berlin Zust G. § 7 Abs. 2 u. 146 Abs. 2. 
— Dem Min. steht die Ergänzung der 
vom Bezirksausschuß abgelehnten Bestäti- 
gung der Gemeindewahlen zu das. § 13 
Abs. 2. 
10) Das Kanton= u. Konskriptionswesen 
ist mit der allgemeinen Wehrpflicht (G. 
3. Sept. 14 GS. 79) fortgefallen. Der 
Min. des Inn. ist dagegen für alle in 
der V. aufgeführten zur allgemeinen Ver- 
waltung gehörenden Militärangelegenheiten 
zuständig. 
»»ʒ Die Thronlehen (Vll. Art. 41) 
  
Justiz u. des Inn. AE. 3. Okt. 48 (GS. 
269), auch in den neuen Provinzen AE. 
11. April 68 (GS. 399). Das Herren- 
recht ist durch VU. Art. 42, die Patri- 
monialgerichtsbarkeit durch V. 2. Jan. 49 
(GS. 1) § 1 beseitigt. 
21) Zur Sicherheitspolizei gehören 
die Gendarmerie in Ansehung ihrer Wirk- 
samkeit u. Dienstführung V. 30. Dez. 20 
(GS. 21 S. 1) §2 u. die Strafanstalten. 
— Abgrenzung der Amtsbezirke Zust G. 
§ 6. 
2) Dazu tritt das Versicherungs- 
wesen, von dem in Anl. B Abs. 10 nur 
die Feuerversicherungsanstalten u. Asse- 
kuranzgesellschaften aufgeführt werden. 
Anstellung technischer Hülfsarbeiter im 
Min. u. bei den Regierungen (Versiche- 
rungsrevisoren) AE. 28. Sept. 97 (GS. 
409). — Die Genehmigung öffentlicher 
Ausspielungen zur Beförderung der Wohl- 
thätigkeit od. des Kunstfleißes steht dem 
Min. des Inn. allein zu AE. 9. Nov. 52 
(GS. 560), wogegen bei Gestattung von 
Ordensniederlassungen der Kultus Min. 
mitwirkt Anm. 48a# 
**) Die obere Theaterpolizei wird da- 
durch nicht ausgeschlossen Anl. B Abs. 8. 
— Schauspielunternehmer Anm. 15. 
*) Fortgefallen Anm. 63.
	        
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