202 III. 2. Anl. B. AK. 3. Juni 14 wegen Ernennung des Ministerii.
nach der Geschäftsordnung für den Staatsrath den Plenarvortrag
über die zu begutachtende Sache als Hauptabtheilung vorzubereiten
haben würde, ferner
4. aus mindestens je zwei Mitgliedern derjeuigen Staatsraths-Ab-
theilungen, welche nach der Geschäftsordnung für den Staatsrath
an der Vorbereitung der Sache zum Plenarvortrage als Neben-
abtheilungen Theil zu nehmen haben würden, und
5. aus zwei oder mehreren anderen Mitgliedern des Staatsraths 2).
Außerdem sind die dem Staatsrath angehörenden Prinzen Unseres Hauses3s)
befugt, jeder engeren Versammlung des Staatsraths als Mitglieder beizutreten.
8. 3. Jeder bei dem Gegenstande der Berathung betheiligte Staats-
minister hat, wenn er nicht selbst erscheinen kann, einen Rath seines Mini-
steriums in die engere Versammlung abzuordnen, welcher nöthigenfalls über
die Sache nähere Auskunft zu geben hat. Ein Stimmrrecht steht einem solchen
Vertreter nur dann zu, wenn er selbst Mitglied des Staatsraths ist.
§. 4. Der Präsident des Staatsraths hat für jede Sache die Haupt-
abtheilung, so wie die Nebenabtheilungen zu bestimmen und Uns die für die
engere Versammlung nach §. 2 zu 4 und 5 jedesmal besonders zu ernennenden
Mitglieder des Staatsraths in Vorschlag zu bringen.
§. 5. Wir behalten Uns vor, für jeden Entwurf eines Gesetzes oder
einer Verordnung besonders zu bestimmen, ob Wir über denselben den Staats-
rath mit seinem Gutachten vernehmen wollen. Eben so werden Wir darüber,
ob dieses Gutachten vom Staatsrath in einer Plenarversammlung, oder in
einer engeren Versammlung abgegeben werden soll, für jeden einzelnen Fall
auf den Antrag Unseres Staatsministeriums Bestimmung treffen.
Die in der Verordnung vom 20. März 1817 §. 2 unter a. und b. und
§. 29 enthaltenen Vorschriften werden hierdurch aufgehoben.
Anlage B (u Anmerkung 1e).
Allerhöchste Kabiurttsorder vom 3.Juni 1814 wegen Erneunung des Ministerii.
(GS. 40.)
Die so glücklich veränderten Verhältnisse, welche dem Staate
einen dauerhaften Frieden und eine beträchtliche Ausdehnung seiner
Grenze sichern, machen eine, jenen Verhältnissen angemessene und
vollständige Organisation seiner inneren Verwaltung nothwendig. Ich
will daher den Anfang dazu, mittelst Besetzung der bisher vakanten
Ministerien um so mehr machen, als das Interesse meines Reichs, und
das von Europa, Meine Rückkehr nach Berlin noch etwas verzögern
wird, Ihre Gegenwart bei meiner Person fortwährend erforderlich ist,
7 P 4. 6 *!) Anl. A § 4 I.