III.
2. Anl. C. AK. 3. Nov. 17 wegen der Geschäftsf. b. d. Oberbeh. in Berlin.
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allgemeine Uebersichten der ihm anvertrauten Geschäftszweige zur Kenntniß
des Ministeriums zu bringen;
insonderheit aber sollen darin vorgetragen und
berathen werden:
1.
.die Etats der General- und Provinzial-Hauptkassen,
alle Entwürfe zu neuen Gesetzen und Abänderungen, ohne Aus-
nahme, bevor sie an den Staatsrath gelangen?); desgleichen An-
ordnungen, die ein allgemeines Interesse betreffen oder in der be-
stehenden Verfassung Etwas verändern;
die Verwaltungs-Rechenschaften der Oberpräsidenten für das
abgelaufene Jahr;
die Verwaltungspläne derselben für das künftige Jahr;
die monatlichen sogenannten Zeitungsberichte der Regierungs-
präsidentento);
periodische Uebersichten vom Zustande der Generalkassen;
soweit sie die
laufende Verwaltung betreffen, auch die Militäretats 11)
abweichende Ansichten zwischen den einzelnen Ministern;
Militär-Einrichtungen, insofern sie das Land angehen 10):
die Vorschläge wegen Anstellung der Ober Präsidenten, Regierungs-
Präsidenten und derer der oberen Gerichteie), der Direktoren, der
Ober-Forstmeister und mit diesen gleichen Nang habenden Beamten 13);
10. die Vorschläge zu vortragenden Räthen bei den Departements
bleiben den,
des Präsidenten des Staatsmini-
steriums stehen die Generalordens-
kommission AE. 22. Jan. 50 (GS. 42)
u. die Staatsarchive.
*) Durch spätere Gesetze sind dem
Staatsministerium übertragen:
a) die Einleitung einer Regentschaft u.
einstweilige Führung der Regierung Vl.
Art. 57, 58; b) die Verantwortlichkeit
bei Erlaß vorläufiger Verordnungen das.
Art. 63; c) die Erklärung des Belage-
rungszustandes Nr. 12 Anl. IU. § 2 Abs.
2 u. 16; d) die obere Leitung u. die
Entscheidung auf Berufungen in Diszi-
plinarsachen DiszG. (Anm. 7) § 41 u.
45, verb. § 26, 28 u. 90 Abs. 2; e) die
Beantragung der Auflösung kommunaler
Vertretungen nach Vorschrift der Ge-
meinde= u. Kreisordnungen u. die end-
gültige Entscheidung über Einverleibung
von Landgemeinden u. Gutsbezirken Kand-
G0O. 3. Juli 91 (GS. 233) § 25; t) die
Erklärung, daß zu erlassende nrlichonde
setze den Staatsgesetzen nicht wider-
sprechen G. 3. Juni 76 (GS. 125) Art.
13 Abs. 2 (verb. Art. 15 u. 17) für die
diese leitenden Ministern überlassen;
nur müssen sie
älteren Provinzen (ähnlich in den neuen);
L) die Entbindung der Bisthumsverweser
von der Eidesleistung G. 14. Juli 80
(GS. 285) Art. 2 nebst G. 21. Mai 86
(GS. 147) Art. 11; h) die Entscheidung
darüber, ob Eisenbahnen als allgemeine
Verkehrsbahnen anzusehen sind G. 28.
Juli 92 (GS. 225) § 1 Abs. 3 u. 30.
!) Die Anhörung des Staatsraths tritt
nur auf Grund besonderer Bestimmung
ein Unteranl. A § 5.
10) Jährliche Verwaltungs-Rechen-
schaften u. Verwaltungspläne der Ober-
präsidenten werden nicht mehr erfordert
u. die Zeitungsberichte vierteljährlich von
den Regierungspräsidenten an den König
erstattet Nr. IV 4 Anm. 115 d. W.
!1!) Das Militärwesen ist Sache des
Reichs geworden RVerf. Art. 4½.
12) Jetzige Bezeichnung der früheren
Justizkollegien.
*5) Mitglieder des Kompetenzgerichts-
hofs Nr. 3 d. W. § 2 Abs. 3, des Ober-
verwaltungsgerichts Nr. 4 d. W. §2, der
Oberrechnungskammer G. 27. März 72
(GS. 278) § 2 Absk. 2.