Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

III. 
2. Anl. C. AK. 3. Nov. 17 wegen der Geschäftsf. b. d. Oberbeh. in Berlin. 
207 
allgemeine Uebersichten der ihm anvertrauten Geschäftszweige zur Kenntniß 
des Ministeriums zu bringen; 
insonderheit aber sollen darin vorgetragen und 
berathen werden: 
1. 
.die Etats der General- und Provinzial-Hauptkassen, 
alle Entwürfe zu neuen Gesetzen und Abänderungen, ohne Aus- 
nahme, bevor sie an den Staatsrath gelangen?); desgleichen An- 
ordnungen, die ein allgemeines Interesse betreffen oder in der be- 
stehenden Verfassung Etwas verändern; 
die Verwaltungs-Rechenschaften der Oberpräsidenten für das 
abgelaufene Jahr; 
die Verwaltungspläne derselben für das künftige Jahr; 
die monatlichen sogenannten Zeitungsberichte der Regierungs- 
präsidentento); 
periodische Uebersichten vom Zustande der Generalkassen; 
soweit sie die 
laufende Verwaltung betreffen, auch die Militäretats 11) 
abweichende Ansichten zwischen den einzelnen Ministern; 
Militär-Einrichtungen, insofern sie das Land angehen 10): 
die Vorschläge wegen Anstellung der Ober Präsidenten, Regierungs- 
Präsidenten und derer der oberen Gerichteie), der Direktoren, der 
Ober-Forstmeister und mit diesen gleichen Nang habenden Beamten 13); 
10. die Vorschläge zu vortragenden Räthen bei den Departements 
bleiben den, 
des Präsidenten des Staatsmini- 
steriums stehen die Generalordens- 
kommission AE. 22. Jan. 50 (GS. 42) 
u. die Staatsarchive. 
*) Durch spätere Gesetze sind dem 
Staatsministerium übertragen: 
a) die Einleitung einer Regentschaft u. 
einstweilige Führung der Regierung Vl. 
Art. 57, 58; b) die Verantwortlichkeit 
bei Erlaß vorläufiger Verordnungen das. 
Art. 63; c) die Erklärung des Belage- 
rungszustandes Nr. 12 Anl. IU. § 2 Abs. 
2 u. 16; d) die obere Leitung u. die 
Entscheidung auf Berufungen in Diszi- 
plinarsachen DiszG. (Anm. 7) § 41 u. 
45, verb. § 26, 28 u. 90 Abs. 2; e) die 
Beantragung der Auflösung kommunaler 
Vertretungen nach Vorschrift der Ge- 
meinde= u. Kreisordnungen u. die end- 
gültige Entscheidung über Einverleibung 
von Landgemeinden u. Gutsbezirken Kand- 
G0O. 3. Juli 91 (GS. 233) § 25; t) die 
Erklärung, daß zu erlassende nrlichonde 
setze den Staatsgesetzen nicht wider- 
sprechen G. 3. Juni 76 (GS. 125) Art. 
13 Abs. 2 (verb. Art. 15 u. 17) für die 
diese leitenden Ministern überlassen; 
  
nur müssen sie 
älteren Provinzen (ähnlich in den neuen); 
L) die Entbindung der Bisthumsverweser 
von der Eidesleistung G. 14. Juli 80 
(GS. 285) Art. 2 nebst G. 21. Mai 86 
(GS. 147) Art. 11; h) die Entscheidung 
darüber, ob Eisenbahnen als allgemeine 
Verkehrsbahnen anzusehen sind G. 28. 
Juli 92 (GS. 225) § 1 Abs. 3 u. 30. 
!) Die Anhörung des Staatsraths tritt 
nur auf Grund besonderer Bestimmung 
ein Unteranl. A § 5. 
10) Jährliche Verwaltungs-Rechen- 
schaften u. Verwaltungspläne der Ober- 
präsidenten werden nicht mehr erfordert 
u. die Zeitungsberichte vierteljährlich von 
den Regierungspräsidenten an den König 
erstattet Nr. IV 4 Anm. 115 d. W. 
!1!) Das Militärwesen ist Sache des 
Reichs geworden RVerf. Art. 4½. 
12) Jetzige Bezeichnung der früheren 
Justizkollegien. 
*5) Mitglieder des Kompetenzgerichts- 
hofs Nr. 3 d. W. § 2 Abs. 3, des Ober- 
verwaltungsgerichts Nr. 4 d. W. §2, der 
Oberrechnungskammer G. 27. März 72 
(GS. 278) § 2 Absk. 2. 
 
	        
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