Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

212 III. 2. Anl. F. AE. v. 17. April 48, betr. die Bildung des Minister iums u. s. w. 
1. 
Von dem Ressort des Finanzministeriums: sämmtliche Geschäfte der 
Abtheilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen und der Abtheilung 
für Berg-, Hütten= und Salinenwesen; 
von dem Ressort des Ministeriums des Innern: die Gewerbe-29) 
und Baupolizei, so weit dieselbe diesem Ministerium gegenwärtig 
zusteht, und die gesammte landwirthschaftliche Polizei, insbesondere 
die obere Leitung der Regulirungen der gutsherrlich-bäuerlichen 
Verhältnisse, der Gemeinheitstheilungen, der Ablösungen gutsherr- 
licher und anderer Reallasten, der Vorfluths= und Fischerei-Polizei- 
sachen, aller Anstalten zur Beförderung der Landwirthschaft, ein- 
schließlich der Konkurrenz bei dem unter der Leitung des 
Ober-Stallmeisters stehenden Gestütwesen und3) der landwirth- 
schaftlich-technischen Lehranstalten; 
das Postdepartement!): 
die Geschäfte des Handelsamts, welches Ich dem Ministerium für 
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einverleibe, während die 
nach der Verordnung vom 7. Juni 1844 (GS. S. 148) dem 
Handelsrathe zugewiesene Wirksamkeit auf das Staatsministerium 
übergehen soll 5). Die Leitung des neu gebildeten Ministeriums 
mungen über Zuständigkeit) G. 26. 
März 90 (GS. 35 u. 37). Dagegen 
ist ein Theil der Gewerbepolizei 
wieder auf das Min. des Inn. über- 
gegangen Nr. 2 Anm. 15. — Das 
Min. zerfällt in 3 Abtheilungen: 
für Berg-, Hütten= u. Salinenwesen, 
für Handel u. für Gewerbe. Unter 
den beiden letzteren stehen die tech- 
nische Deputation für Gewerbe Nr. 2 
Abschn. Min. des Inn. B Abs. 32, 
die ständige Kommission für das 
technische Unterrichtswesen, die ge- 
werblichen u. kunstgewerblichen Fach- 
schulen, die gewerblichen Fortbil- 
dungsschulen, die Porzellanmanufak- 
tur, das Institut für Glasmalerei, 
die Aichungsbehörden u. die Navi- 
gationsschulen; unter der ersten Abth. 
stehen die geologische Landesanstalt, 
die Bergakademie, die Bergprüfungs- 
kommissionen, die Oberbergämter u. 
die Direktion der Bernsteinwerke in 
Königsberg. — Der Min. hat die 
Entscheidungüber Beschwerden 
im Beschlußverfahren bei Ge- 
nehmigung gewerblicher Anlagen 
Zust G. § 113 u. Schlachthäuser § 131 
Abs. 2 u. in Marktangelegenheiten 
§ 127 Abs. 2, verb. § 129. 
  
c) Das Min. der öffentlichen Ar- 
beiten — dem zuerst auch das 
Berg-, Hütten= u. Salinenwesen zu- 
gewiesen war (b) — zerfällt in 
5 Abtheilungen. Der III. Abth. 
für das Bauwesen unterstehen die 
Akademie des Bauwesens u. die 
Prüfungsämter, während den übri- 
gen 4 für das Eisenbahnwesen be- 
stimmten Abtheilungen (I. Bau-, 
II. Verkehrs-, IV. Verwaltungs- 
u. V. Bauabtheilung) die Eisenbahn- 
direktionen untergeordnet sind. — 
Der Min. hat die Entscheidung 
über Beschwerden im Beschluß- 
verfahren bei Ertheilung von Bau- 
dispensen Zust G. § 145 Abs. 4 u. 
Enteignungen § 150 Abs. 3. — Bei 
dem Min. besteht die zugleich dem 
Landw. Min. unterstellte preuß. 
Landesanstalt für Gewässerkunde. 
:) Das Gestütwesen untersteht dem 
bandwirthschafts Min. ausschließlich Anm. 
* Das Postwesen ist auf das Reich 
übergegangen RVerf. Art. 4 7. 
5) Das Handelsamt war zur Samm- 
lung der auf Handel u. Gewerbe bezüg- 
lichen Nachrichten, der Handelsrath zur 
Berathung der wichtigeren Handels= u.
	        
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