212 III. 2. Anl. F. AE. v. 17. April 48, betr. die Bildung des Minister iums u. s. w.
1.
Von dem Ressort des Finanzministeriums: sämmtliche Geschäfte der
Abtheilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen und der Abtheilung
für Berg-, Hütten= und Salinenwesen;
von dem Ressort des Ministeriums des Innern: die Gewerbe-29)
und Baupolizei, so weit dieselbe diesem Ministerium gegenwärtig
zusteht, und die gesammte landwirthschaftliche Polizei, insbesondere
die obere Leitung der Regulirungen der gutsherrlich-bäuerlichen
Verhältnisse, der Gemeinheitstheilungen, der Ablösungen gutsherr-
licher und anderer Reallasten, der Vorfluths= und Fischerei-Polizei-
sachen, aller Anstalten zur Beförderung der Landwirthschaft, ein-
schließlich der Konkurrenz bei dem unter der Leitung des
Ober-Stallmeisters stehenden Gestütwesen und3) der landwirth-
schaftlich-technischen Lehranstalten;
das Postdepartement!):
die Geschäfte des Handelsamts, welches Ich dem Ministerium für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einverleibe, während die
nach der Verordnung vom 7. Juni 1844 (GS. S. 148) dem
Handelsrathe zugewiesene Wirksamkeit auf das Staatsministerium
übergehen soll 5). Die Leitung des neu gebildeten Ministeriums
mungen über Zuständigkeit) G. 26.
März 90 (GS. 35 u. 37). Dagegen
ist ein Theil der Gewerbepolizei
wieder auf das Min. des Inn. über-
gegangen Nr. 2 Anm. 15. — Das
Min. zerfällt in 3 Abtheilungen:
für Berg-, Hütten= u. Salinenwesen,
für Handel u. für Gewerbe. Unter
den beiden letzteren stehen die tech-
nische Deputation für Gewerbe Nr. 2
Abschn. Min. des Inn. B Abs. 32,
die ständige Kommission für das
technische Unterrichtswesen, die ge-
werblichen u. kunstgewerblichen Fach-
schulen, die gewerblichen Fortbil-
dungsschulen, die Porzellanmanufak-
tur, das Institut für Glasmalerei,
die Aichungsbehörden u. die Navi-
gationsschulen; unter der ersten Abth.
stehen die geologische Landesanstalt,
die Bergakademie, die Bergprüfungs-
kommissionen, die Oberbergämter u.
die Direktion der Bernsteinwerke in
Königsberg. — Der Min. hat die
Entscheidungüber Beschwerden
im Beschlußverfahren bei Ge-
nehmigung gewerblicher Anlagen
Zust G. § 113 u. Schlachthäuser § 131
Abs. 2 u. in Marktangelegenheiten
§ 127 Abs. 2, verb. § 129.
c) Das Min. der öffentlichen Ar-
beiten — dem zuerst auch das
Berg-, Hütten= u. Salinenwesen zu-
gewiesen war (b) — zerfällt in
5 Abtheilungen. Der III. Abth.
für das Bauwesen unterstehen die
Akademie des Bauwesens u. die
Prüfungsämter, während den übri-
gen 4 für das Eisenbahnwesen be-
stimmten Abtheilungen (I. Bau-,
II. Verkehrs-, IV. Verwaltungs-
u. V. Bauabtheilung) die Eisenbahn-
direktionen untergeordnet sind. —
Der Min. hat die Entscheidung
über Beschwerden im Beschluß-
verfahren bei Ertheilung von Bau-
dispensen Zust G. § 145 Abs. 4 u.
Enteignungen § 150 Abs. 3. — Bei
dem Min. besteht die zugleich dem
Landw. Min. unterstellte preuß.
Landesanstalt für Gewässerkunde.
:) Das Gestütwesen untersteht dem
bandwirthschafts Min. ausschließlich Anm.
* Das Postwesen ist auf das Reich
übergegangen RVerf. Art. 4 7.
5) Das Handelsamt war zur Samm-
lung der auf Handel u. Gewerbe bezüg-
lichen Nachrichten, der Handelsrath zur
Berathung der wichtigeren Handels= u.