veranlassen zu wollen, daß dieselbe in einer
deutschen Zeitung richtig gestellt wird.
v. Tettenborn,
Lieutenant.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Gouverneur
Herrn Freiherrn v. Soden.
Vom Deutschen Srauenverein.
Wie die Zeilschrift des „Deutschen Frauen-
vereins für Krankenpflege in den Kolonien“
berichtet, gedachte Schwester Katharina
Beckermann nach nunmehr eiwa zweijähriger
segensreicher Thätigkeit in Ost-Afrila im
Oltober die Heimreise anzutreten. Bis zur
Ankunft eines Ersatzes, für welchen seitens
des Kuratoriums des Clementinenhauses gesorgt
wird,) wird Schwesier Benedikte allein in
Kilwa verbleiben. Schwester Lilly, Gräfin
Pückler, befindet sich den letzten Nachrichten
zufolge in Bagamoyo im besten Wohlsein.
Der Verein ist bestrebt, einen greigneten
Ort für ein Sanatorium ausfindig zu machen.
Chesarzt Dr. Becker glaubt als solchen die Jnsel
Makatumba bezeichnen zu können, welche, nur
vier Seemeilen von Dar-zes-Salam entsernt, in
lürzesteer Frist mittelst kleinen Segelboots er-
reicht werden kann. Der Boden derselben
besteht aus Korallenriffen, die mit fruchtbarem
Humus bedeckt sind und weder Moräsie noch
Mangrowegebüsche aufweisen, während die
reinigenden erfrischenden Seewinde sie von allen
Seiten bestreichen.
Die Schwestern Auguste Hertzer und
Hedwig Sausk sind in Neu-Guinea cingetrossen
und haben nach dem vom 27. Juli datirten
Brief ein Haus in Stephansort bezogen.
In seiner Sitzung vom 28. Seplember hat
der Vorstand sich in danlenswerthester Weise
bereit erklärt, die Thätigleit des Vereins auch
auf Kamerun auszudehnen und für cin Kranken-
haus, dessen Errichtung daselbst regierungsseitig
geplant ist, sechs Betten nebst Ausstattung zu
beschaffen, auch für die Entsendung von Pflege-
schwestern Sorge zu tragen.
Britisch Betschnanga-Land.
In Nummer 13 des laufenden Jahrganges
ist berichtet worden, daß durch Protklamation
438
des Gouverneurs von Britisch Belschnana-Land,
*,) Die Abordnung der Schwester hat am Montag
den 12. d. M. in der St. Matthäi-Kirche statt-
gefunden.
Sir Heury Loch, der Landstreifen zwischen dem
Oranje-Fluß im Süden, Britisch-Betschnana-=
Land und Nosop= Fluß im Osten und Norden,
sowie dem 20. Mecridian im Westen in
Britisch Betschnana-Land einverleibt worden
ist. Durch eine weitere Bekanntmachung des-
selben Gonverneurs vom 7. August d. J. sind
nunmehr alle in Britisch-Betschnang-Land gelten
den Gesetze in das neu erworbene Gebiet mit
rückvirkender Kraft vom Zeitpunkt der Ein-
verleibung an eingeführt worden. Zum Ad-
ministrator und ersten Magistrat des gesamm-
ten Gebietes von Britisch-Betschnang-Land ist
Sir Sidney Shippard ernannt worden.
und Centralver.
Neu--Guinca=
Snkünftiger Sitz der Landes-
wallung im Schutzgebiet der
Rompagnie.
Einem von dem Kaiserlichen Kommissar
für das Schutzgebiet der Neu-Guinca-Kom-
pagnie und zeitweisen Generaldireltor der
Kompagnie erstatteten Berichte über den zu-
künftigen Sitz der Landes= und Central=
verwaltung entnehmen wir Folgendes.
Zur Zeit befinden sich beide Verwaltungen
provisorisch in Stephansort, wohin sic bekannt-
lich von Finschhafen aus wegen der dort ein-
getretenen ungünstigen Gesundheitsverhältnisse
verlegt worden sind. Der Platz für das Reichs-
lommissariat liegt nördlich der Station Stephans-
ort, von dieser durch einen schmalen, dicht be-
waldeten Bach-Einschnitt getreunt, aus einem
luftigen, vom Meer aus stark ansteigenden
Terrain mit gutem, durchlässigem Boden. Das
Kommissariatshaus — ursprünglich als Amts-
lokal und Wohnung für den Koiserlichen
Sekretär bestimmt — ist am 30. Juli d. J.
bezogen worden. Es besteht aus einem die
Mitlle des Hauses einnehmenden breiten Durch-
gang, welcher derart abschließbar (durch
Jalousien) gestaltet ist, daß er als Speise
und Gesellschaftsraum dienen kann. Nördlich
ist ein gleich großer Naum, welcher das Bureau
der Landes= und Centralverwaltung auszu-
nehmen hat, südlich des Durchganges liegen
zwei Zimmer, welche dem Kommissar als
Wohn= und Schlafzimmer dienen. In der
Nähe des Kommissariatshauses befinden sich
das Gesängniß und ein für den Gerichtsschreiber
bestimmtes Haus. Das Haus, welches dem
Kaiserlichen Setretär zur Wohnung dienen
soll, war zur Zeit der Absassung des Berichtes
noch nicht in Angriff genommen.
Zum Zukünftigen Sißz der Centralverwaltung
ist im Einverständniß mit der Kompagnie die