Object: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

veranlassen zu wollen, daß dieselbe in einer 
deutschen Zeitung richtig gestellt wird. 
v. Tettenborn, 
Lieutenant. 
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Gouverneur 
Herrn Freiherrn v. Soden. 
Vom Deutschen Srauenverein. 
Wie die Zeilschrift des „Deutschen Frauen- 
vereins für Krankenpflege in den Kolonien“ 
berichtet, gedachte Schwester Katharina 
Beckermann nach nunmehr eiwa zweijähriger 
segensreicher Thätigkeit in Ost-Afrila im 
Oltober die Heimreise anzutreten. Bis zur 
Ankunft eines Ersatzes, für welchen seitens 
des Kuratoriums des Clementinenhauses gesorgt 
wird,) wird Schwesier Benedikte allein in 
Kilwa verbleiben. Schwester Lilly, Gräfin 
Pückler, befindet sich den letzten Nachrichten 
zufolge in Bagamoyo im besten Wohlsein. 
Der Verein ist bestrebt, einen greigneten 
Ort für ein Sanatorium ausfindig zu machen. 
Chesarzt Dr. Becker glaubt als solchen die Jnsel 
Makatumba bezeichnen zu können, welche, nur 
vier Seemeilen von Dar-zes-Salam entsernt, in 
lürzesteer Frist mittelst kleinen Segelboots er- 
reicht werden kann. Der Boden derselben 
besteht aus Korallenriffen, die mit fruchtbarem 
Humus bedeckt sind und weder Moräsie noch 
Mangrowegebüsche aufweisen, während die 
reinigenden erfrischenden Seewinde sie von allen 
Seiten bestreichen. 
Die Schwestern Auguste Hertzer und 
Hedwig Sausk sind in Neu-Guinea cingetrossen 
und haben nach dem vom 27. Juli datirten 
Brief ein Haus in Stephansort bezogen. 
In seiner Sitzung vom 28. Seplember hat 
der Vorstand sich in danlenswerthester Weise 
bereit erklärt, die Thätigleit des Vereins auch 
auf Kamerun auszudehnen und für cin Kranken- 
haus, dessen Errichtung daselbst regierungsseitig 
geplant ist, sechs Betten nebst Ausstattung zu 
beschaffen, auch für die Entsendung von Pflege- 
schwestern Sorge zu tragen. 
Britisch Betschnanga-Land. 
In Nummer 13 des laufenden Jahrganges 
ist berichtet worden, daß durch Protklamation 
438 
des Gouverneurs von Britisch Belschnana-Land, 
*,) Die Abordnung der Schwester hat am Montag 
den 12. d. M. in der St. Matthäi-Kirche statt- 
gefunden. 
Sir Heury Loch, der Landstreifen zwischen dem 
Oranje-Fluß im Süden, Britisch-Betschnana-= 
Land und Nosop= Fluß im Osten und Norden, 
sowie dem 20. Mecridian im Westen in 
Britisch Betschnana-Land einverleibt worden 
ist. Durch eine weitere Bekanntmachung des- 
selben Gonverneurs vom 7. August d. J. sind 
nunmehr alle in Britisch-Betschnang-Land gelten 
den Gesetze in das neu erworbene Gebiet mit 
rückvirkender Kraft vom Zeitpunkt der Ein- 
verleibung an eingeführt worden. Zum Ad- 
ministrator und ersten Magistrat des gesamm- 
ten Gebietes von Britisch-Betschnang-Land ist 
Sir Sidney Shippard ernannt worden. 
und Centralver. 
Neu--Guinca= 
Snkünftiger Sitz der Landes- 
wallung im Schutzgebiet der 
Rompagnie. 
Einem von dem Kaiserlichen Kommissar 
für das Schutzgebiet der Neu-Guinca-Kom- 
pagnie und zeitweisen Generaldireltor der 
Kompagnie erstatteten Berichte über den zu- 
künftigen Sitz der Landes= und Central= 
verwaltung entnehmen wir Folgendes. 
Zur Zeit befinden sich beide Verwaltungen 
provisorisch in Stephansort, wohin sic bekannt- 
lich von Finschhafen aus wegen der dort ein- 
getretenen ungünstigen Gesundheitsverhältnisse 
verlegt worden sind. Der Platz für das Reichs- 
lommissariat liegt nördlich der Station Stephans- 
ort, von dieser durch einen schmalen, dicht be- 
waldeten Bach-Einschnitt getreunt, aus einem 
luftigen, vom Meer aus stark ansteigenden 
Terrain mit gutem, durchlässigem Boden. Das 
Kommissariatshaus — ursprünglich als Amts- 
lokal und Wohnung für den Koiserlichen 
Sekretär bestimmt — ist am 30. Juli d. J. 
bezogen worden. Es besteht aus einem die 
Mitlle des Hauses einnehmenden breiten Durch- 
gang, welcher derart abschließbar (durch 
Jalousien) gestaltet ist, daß er als Speise 
und Gesellschaftsraum dienen kann. Nördlich 
ist ein gleich großer Naum, welcher das Bureau 
der Landes= und Centralverwaltung auszu- 
nehmen hat, südlich des Durchganges liegen 
zwei Zimmer, welche dem Kommissar als 
Wohn= und Schlafzimmer dienen. In der 
Nähe des Kommissariatshauses befinden sich 
das Gesängniß und ein für den Gerichtsschreiber 
bestimmtes Haus. Das Haus, welches dem 
Kaiserlichen Setretär zur Wohnung dienen 
soll, war zur Zeit der Absassung des Berichtes 
noch nicht in Angriff genommen. 
Zum Zukünftigen Sißz der Centralverwaltung 
ist im Einverständniß mit der Kompagnie die
	        
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