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IV. 3. Instr. für die Oberpräsidenten 31. Dez. 25.
der Regierung zu delegiren, in deren Bezirk ein solches Institut
belegen ists);
die Sicherheitsanstalten, welche sich auf mehr als einen Regierungs-
bezirk zugleich erstrecken, als Sanitätsanstalten, Viebsenchen--
kordons?), Landesvisitationen rc.;
Pläne zu neuen Anlagen, Meliorationen, Strom= und Kunststraßen-
bauten, insofern solche die Grenzen eines Regierungsbezirks über-
schreiten 10).
die Verhandlungen mit den kommandirenden Generalen in allen
Gegenständen, welche das ganze Armeekorps betreffen, z. B. bei
Auswahl der Gegend zur Zusammenlegung der Korps für große
Uebungen, bei Verlegung von Truppen aus einem Regierungs-
bezirk in den anderen, bei Ausgleichung der Regierungsbezirke
hinsichtlich der Ersatzgestellung (wenn der eine Mangel an
geeigneten Mannschaften für bestimmte Waffen hat und der
andere dabei zu Hülfe kommen kann) 11); ferner bei Mobil-
machung u. s. w.12);
die Wahrnehmung des juris circa sacra catholicorum, nach An-
leitung des §. 4 der Dienst-Instruktion für die Konsistorien vom
23. Oktober 181713);
*) Die Anstalten sind größtentheils auf
die Provinzen übergegangen Dotations G.
8. Juli 75 (GS. 497) § 7, 13 u. 25,
Aufsicht Anm. 7. Der Oxr. führt ins
bes. die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über
die Provinzial= u. die Schulaufsicht über
die Provinzial-Zwangs-Erziehungs-Anstal-
ten AE. 12. Mai 97 (GS. 227).
") Die Abwehr u. Unterdrückung der
Viehseuchen liegt unter Oberleitung des
Min. für Landw. den R- un spräsidenten
ob G. 12. März 81 ( 128) § 1 u. 2
Abs. 1 nebst LVG. 8 3 Abs. 2 u.
Anm. 201.
10) Im Interesse einheitlicher Leitung
ist der Strombau u. die Strom-
polizei auf der Weichsel, der Oder
zwischen Breslau u. Schwedt, der Elbe,
der Weser u. dem Rhein den Oberpräsi-
denten von Westpreußen, Schlesien, Sachsen,
Hannover u. der Rheinprov. übertragen,
denen hierfür ein Wasserbaurath (Strom-
baudirektor) beigegeben ist AE. 12. Dez.
88 u. GeschO. 26. März 89 (MB. 22
u. 95), erg. AE. 31. Dez. 94 (M. 95
S. 43). — Wichtigere Baupläne sollen
in Konferenzen geeigneter Baubeamten
unter Vorsitz der Oberpräsidenten berathen
werden Vf. 18. Sept. 80 (MB. 242).
— Die Chausseen sind auf die Provinzen
übergegangen DotG. (Anm. 8) § 41, 18
bis 24, Aufsicht Anm. 7. Dem Opr.
steht die Anerkennung ausgebauter Wege
als Kunststraßen zu G. 28. Juni 87
(GS. 203) § 128.
1) Die Ersatzvertheilung erfolg jetzt
durch den Kriegsminister RPMilG. § 9
(Fassung des G. 26. Mai 93 RGv. 185
Art. II § 1). Dagegen bildet der Or.
mit dem kommandirenden General die
Ersatzbehörde dritter Instanz RMilcG.
2. Mai 74 (RB. 45) § 30 8c u. Wehr O.
22. Juli 01 (CB. Beil. zu Nr. 32) § 23
Abs. Za.
12) 8 9.
1) Gegenüber der katholischen
Kirche war dem OpPr. — unter Fort-
fall der Mitwirkung der Konsistorien als
evangelisch geistlicher Behörden KO.
31. Dez. 25 (GS. 26 S. 5) B 7 —
die staatliche Aufsicht bezüglich des Ver-
kehrs mit den geistlichen Oberen u. der
Prüfungen u. Anstellungen der Geistlichen
übertragen Kons Instr. (Nr. 2 Anm. 27)
§ 3, 4 u. Nr. 4 Anl. D § 1 u. 2. Mit
der der Kirche gewährten Selbstständigkeit