Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

6. 
18) Abzugsgelder u. Censur bestehen 
IV. 4. Regierungsinstruktion 23. Okt. 17. 285 
sachen; Ertheilung von Pässen zu Reisen ausserhalb Landesu3); 
Auslieferung fremder Unterthanen; ferner die Censursachen#13); 
die Publikation der Gesetze und Verordnungen durch das Amtsblatt; 
die gesammte Sicherheits= und Ordnungspolizei, mithin Erhaltung 
der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung; Vorbeugung und 
Stillung von Aufläufen, Ausmittelung und Ergreifung von Ver- 
brechern, Generalvisitationen; Gefängnisse; Straf= und Korrek= 
tions 14) anstalten; Vorbeugung von Feuersbrünsten und polizei- 
widrigen Bauten; Wiederherstellung der abgebrannten Gebäude; 
Landarmenanstalten 11), Hospitäler und Armenwesen; und was 
sonst mit diesen Gegenständen zusammenhängt; 
Medizinal= und Gesundheitsangelegenheiten in polizeilicher Rücksicht, 
z. B. Verkehr mit Medikamenten; Verhütung von Kuren durch 
unbefugte Personen; Ausrottung von der Gesundheit nachtheiligen 
Vorurtheilen und Gewohnheiten; Vorkehrungen gegen ansteckende 
Krankheiten und Seuchen unter Menschen oder Thieren; Kranken- 
und Irrenhäuser 14); Rettungsanstalten; Unverfälschtheit und Ge- 
sundheit der Lebensmittel u. s. w.; 
die landwirthschaftliche Polizei, folglich alle Landeskultur-Angelegen- 
heiten; Gemeinheitstheilungen; Abbaue und Zerschlagung 
grösserer Güter; Verwandlung von Diensten in Geldabgaben; 
Abfindung von Servituten 10) Vorfluth, Entwässerung und Landes- 
meliorationen, insoweit diese Gegenstände nicht der Finanz-Ab- 
theilungse) der Regierung oder besonderen Behörden10) beige- 
gelegt sind; 
das gesammte Kommunalwesen, soweit dem Staate eine Ein- 
mischung darüber vorbehalten worden; ferner die Aufsicht über alle 
Korporationen, Gesellschaften, Verbindungen, öffentliche Institute 
und Anstalten, sofern selbige nicht blos einen gewerblichen 
Zweck haben6a); folglich auch über die Brand= und andere Ver- 
sicherungsanstalten und Gesellschaften ½); 
die geistlichen und Schulangelegenheiten, mithin auch die 
Aufsicht über die Kirchen, Schulen, Erziehungsanstalten und andere 
Provinzen übergegangen Dotations G. 
nicht mehr Vll. Art. 27 Abs. 2; bei 
Pässen, zu deren Ausstellung die Regie- 
rungspräsidenten, Landräthe u. die dazu 
ermächtigten Polizeibehörden zuständig 
sind Vf. 30. Dez. 67 (MB. 68 S. 4) 
Abs. 8, ist die Unterscheidung von Aus- 
lands= und Inlandspässen fortgefallen 
das. Abs. 4. 
11) Korrektions= u. Landarmenanstalten, 
Kranken= u. Irrenhäuser sind auf die 
  
8. Juli 75 (GS. 497) 8§ 43—5 u. 7, 
Aufsicht Nr. 3 Anm. 7 d. W.; über 
Konzessionsertheilung an Privat-Irren= u. 
Krankenanstalten beschließt der Bezirks- 
ausschuß Zust G. § 115. 
1) Vll. Art. 12. — Synagogenstatuten 
Nr. 3 Anm. 24 d. W. Genehmigung zum 
Grunderwerb durch juristische Personen 
(EG. z. BGB. 20. Sept. 99 GS. 177 
Art. 7 § 1) Vf. 1. April 02 (MB. 69).
	        
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