6.
18) Abzugsgelder u. Censur bestehen
IV. 4. Regierungsinstruktion 23. Okt. 17. 285
sachen; Ertheilung von Pässen zu Reisen ausserhalb Landesu3);
Auslieferung fremder Unterthanen; ferner die Censursachen#13);
die Publikation der Gesetze und Verordnungen durch das Amtsblatt;
die gesammte Sicherheits= und Ordnungspolizei, mithin Erhaltung
der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung; Vorbeugung und
Stillung von Aufläufen, Ausmittelung und Ergreifung von Ver-
brechern, Generalvisitationen; Gefängnisse; Straf= und Korrek=
tions 14) anstalten; Vorbeugung von Feuersbrünsten und polizei-
widrigen Bauten; Wiederherstellung der abgebrannten Gebäude;
Landarmenanstalten 11), Hospitäler und Armenwesen; und was
sonst mit diesen Gegenständen zusammenhängt;
Medizinal= und Gesundheitsangelegenheiten in polizeilicher Rücksicht,
z. B. Verkehr mit Medikamenten; Verhütung von Kuren durch
unbefugte Personen; Ausrottung von der Gesundheit nachtheiligen
Vorurtheilen und Gewohnheiten; Vorkehrungen gegen ansteckende
Krankheiten und Seuchen unter Menschen oder Thieren; Kranken-
und Irrenhäuser 14); Rettungsanstalten; Unverfälschtheit und Ge-
sundheit der Lebensmittel u. s. w.;
die landwirthschaftliche Polizei, folglich alle Landeskultur-Angelegen-
heiten; Gemeinheitstheilungen; Abbaue und Zerschlagung
grösserer Güter; Verwandlung von Diensten in Geldabgaben;
Abfindung von Servituten 10) Vorfluth, Entwässerung und Landes-
meliorationen, insoweit diese Gegenstände nicht der Finanz-Ab-
theilungse) der Regierung oder besonderen Behörden10) beige-
gelegt sind;
das gesammte Kommunalwesen, soweit dem Staate eine Ein-
mischung darüber vorbehalten worden; ferner die Aufsicht über alle
Korporationen, Gesellschaften, Verbindungen, öffentliche Institute
und Anstalten, sofern selbige nicht blos einen gewerblichen
Zweck haben6a); folglich auch über die Brand= und andere Ver-
sicherungsanstalten und Gesellschaften ½);
die geistlichen und Schulangelegenheiten, mithin auch die
Aufsicht über die Kirchen, Schulen, Erziehungsanstalten und andere
Provinzen übergegangen Dotations G.
nicht mehr Vll. Art. 27 Abs. 2; bei
Pässen, zu deren Ausstellung die Regie-
rungspräsidenten, Landräthe u. die dazu
ermächtigten Polizeibehörden zuständig
sind Vf. 30. Dez. 67 (MB. 68 S. 4)
Abs. 8, ist die Unterscheidung von Aus-
lands= und Inlandspässen fortgefallen
das. Abs. 4.
11) Korrektions= u. Landarmenanstalten,
Kranken= u. Irrenhäuser sind auf die
8. Juli 75 (GS. 497) 8§ 43—5 u. 7,
Aufsicht Nr. 3 Anm. 7 d. W.; über
Konzessionsertheilung an Privat-Irren= u.
Krankenanstalten beschließt der Bezirks-
ausschuß Zust G. § 115.
1) Vll. Art. 12. — Synagogenstatuten
Nr. 3 Anm. 24 d. W. Genehmigung zum
Grunderwerb durch juristische Personen
(EG. z. BGB. 20. Sept. 99 GS. 177
Art. 7 § 1) Vf. 1. April 02 (MB. 69).